Geschäftskonto Pflicht? Was Gesetz, Finanzamt und Bank jeweils verlangen

Geschäftskonto Pflicht? Für Einzelunternehmer nein, für UG und GmbH praktisch ja. Was das Finanzamt beim gemischten Konto erwartet und wo die Bank mitredet.

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9 Min
Thema
Gründung & Formalitäten
Für
Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Einzelunternehmer, Freiberufler oder Kleinunternehmer musst du kein eigenes Geschäftskonto führen; die Buchführungsvorschriften in AO und HGB nennen kein Bankkonto.
  • Ohne gesondertes betriebliches Konto ist laut Anleitung zur Anlage EÜR jede Betriebseinnahme zugleich Entnahme und jede Betriebsausgabe zugleich Einlage; der Gewinn bleibt gleich.
  • Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss bei der UG das ganze Stammkapital eingezahlt sein, bei einer GmbH mit reiner Bargründung mindestens 12.500 €; in der Praxis geht das Geld auf ein Konto der Gesellschaft.
  • Ob du dein Privatkonto geschäftlich nutzen darfst, regelt dein Kontovertrag; manche Banken behalten sich bei Geschäftsumsätzen die Kündigung vor.
Illustration: zwei Sparschweine aus Keramik, ein weißes und ein dunkelblaues, daneben eine gefaltete Umzugsdecke und ein aufgerollter Spanngurt
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Wer ein eigenes Konto braucht: die Übersicht nach Rechtsform
  2. 02In AO, HGB und EStG steht keine Kontopflicht
  3. 03Was ein gemischtes Konto in der Buchhaltung auslöst
  4. 04Finns erstes Jahr: 562 Kontoumsätze, 114 davon betrieblich
  5. 05UG und GmbH: das Stammkapital geht auf ein Konto der Gesellschaft
  6. 06Wenn der Kontovertrag strenger ist als das Gesetz
  7. 07Vom gemischten zum getrennten Konto in fünf Schritten

Als Einzelunternehmer musst du kein eigenes Geschäftskonto führen. Das gilt für Freiberufler genauso wie für ein Kleingewerbe, den Nebenerwerb oder die Kleinunternehmerregelung, und die Finanzverwaltung beschreibt in ihrer Anleitung zur Anlage EÜR sogar, wie du ohne betriebliches Konto rechnest. Bei UG und GmbH liegt es anders: Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss Stammkapital eingezahlt sein, und in der Praxis geht es auf ein Konto, das auf den Namen der Gesellschaft läuft. Ob du dein Privatkonto für den Betrieb nutzen darfst, entscheidet außerdem dein Vertrag mit der Bank.

Wer ein eigenes Konto braucht: die Übersicht nach Rechtsform

Drei Regelwerke reden mit, und sie fragen nach verschiedenen Dingen. Steuer- und Handelsrecht wollen vollständige und geordnete Aufzeichnungen, egal über welches Konto. Das GmbH-Gesetz will, dass das Stammkapital bei der Gesellschaft ankommt. Und deine Bank legt in ihren Bedingungen fest, wofür du ein Privatkonto nutzen darfst.

Deine Lage
Eigenes Konto gesetzlich vorgeschrieben?
Was stattdessen zählt
Freiberufler mit EÜR
nein
jede Zahlung als betrieblich oder privat zuordnen, Entnahmen und Einlagen gesondert aufzeichnen (§ 4 Abs. 4a Satz 6 EStG)
Einzelunternehmen mit Gewerbe, auch Kleingewerbe oder nebenberuflich
nein
wie beim Freiberufler
Kleinunternehmer nach § 19 UStG
nein, die Regel betrifft nur die Umsatzsteuer
wie beim Freiberufler
eingetragener Kaufmann (e. K.)
nein
Bücher nach § 238 HGB, sofern § 241a HGB dich nicht befreit
UG oder GmbH
das Gesetz nennt kein Konto, verlangt aber eingezahltes Stammkapital vor der Anmeldung
in der Praxis ein Konto auf den Namen der Gesellschaft

Personengesellschaften wie die GbR haben eigene Regeln und bleiben hier außen vor. Und die Kleinunternehmerregelung entscheidet nur darüber, ob du Umsatzsteuer berechnest. Über welches Konto dein Geld läuft, sagt sie nichts.

In AO, HGB und EStG steht keine Kontopflicht

Wo eine Kontopflicht stehen müsste, steht keine. Die Abgabenordnung regelt in den §§ 140 bis 148, wer Bücher führt, wie Aufzeichnungen aussehen und wie lange Unterlagen aufbewahrt werden. Ein Bankkonto kommt in diesen Paragrafen nicht vor. Ebenso wenig in den Buchführungsregeln für Kaufleute (§§ 238 bis 242 HGB), in der Vorschrift zur EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) oder in den Aufzeichnungspflichten des Umsatzsteuergesetzes (§ 22 UStG).

Verlangt wird etwas anderes. Buchungen und Aufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein (§ 146 Abs. 1 AO). Jeder Geschäftsvorfall muss sich von der Entstehung bis zur Abwicklung verfolgen lassen (§ 145 Abs. 1 AO). Für Aufzeichnungen, wie du sie für die EÜR führst, gilt das nach den GoBD, den Buchführungsgrundsätzen der Finanzverwaltung, sinngemäß (Rz. 31). Mit einem gemischten Konto ist das machbar. Es kostet nur mehr Arbeit.

Die Finanzverwaltung rechnet mit genau diesem Fall. In der amtlichen Anleitung zur Anlage EÜR steht bei den Entnahmen und Einlagen der Satz: „Sofern kein gesondertes betriebliches Konto besteht, stellen sämtliche Betriebseinnahmen auch Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch Einlagen dar.“ Er findet sich wortgleich in der Anleitung für 2025 und in der für 2026.

Was ein gemischtes Konto in der Buchhaltung auslöst

Laufen Betrieb und Privatleben über ein Konto, musst du jede Buchung einordnen. Buchst du nicht laufend, sondern etwa einmal im Monat, verlangen die GoBD unter anderem, dass du zeitnah festhältst, ob ein Vorgang betrieblich oder privat ist. Das steht dort ausdrücklich auch für Selbstständige, die keine Bücher führen müssen (Rz. 50). Zahlungen über die Bank innerhalb von zehn Tagen zu erfassen, gilt nach Rz. 47 als unbedenklich. Auf einem gemischten Konto gehst du dafür jede Zeile durch, auch den Wocheneinkauf und die Stromrechnung, denn erst danach weißt du, welche Zahlungen zum Betrieb gehören.

Dazu kommen die Zeilen für Entnahmen und Einlagen. Nach dem zitierten Satz wächst die Summe der Entnahmen um jede Einnahme und die der Einlagen um jede Ausgabe. Im Vordruck 2025 stehen die beiden Summen in den Zeilen 106 und 107, im Vordruck 2026 in den Zeilen 107 und 108. Deinen Gewinn verändern sie nicht, der bleibt der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Wie eine einzelne Rechnung, die du trotz Geschäftskonto privat bezahlt hast, in diese Zeilen kommt, zeigt der Beitrag zu privat bezahlten Geschäftsausgaben.

Und die Auszüge selbst werden zu Unterlagen. Die GoBD zählen betriebliche Kontoauszüge zu den Belegen (Rz. 62), und für Buchungsbelege gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren (§ 147 Abs. 3 AO). Ab wann sie zählt und in welchen Fällen sie später endet, erklärt der Beitrag zum Aufbewahren von Belegen. In einer Außenprüfung legst du Aufzeichnungen und Unterlagen vor (§ 200 Abs. 1 AO); die Finanzverwaltung NRW nennt dafür als Beispiel Kontoauszüge. Auf dem Auszug eines gemischten Kontos stehen deine privaten Ausgaben gleich mit.

Auch bei den Kontogebühren zeigt sich die Trennung. Die Gebühren eines Kontos, das nur dein Betrieb nutzt, sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Beim gemischten Konto greift die Regel der Anleitung zur Anlage EÜR für gemischte Aufwendungen: Angesetzt wird nur der betrieblich veranlasste Anteil.

Merke

Für das Finanzamt zählt, ob sich jede Zahlung als betrieblich oder privat erkennen lässt. Ein eigenes Konto beantwortet das für die meisten Buchungen schon durch den Zahlungsweg, ein gemischtes Konto verlangt die Antwort Zeile für Zeile.

Finns erstes Jahr: 562 Kontoumsätze, 114 davon betrieblich

BeispielFinn, Umzugsservice in Osnabrück

Finn hat seinen Umzugsservice im März 2025 angemeldet. Er ist Kleinunternehmer, schreibt seine Rechnungen also ohne Umsatzsteuer, und ermittelt seinen Gewinn mit der EÜR. Bis Dezember lief alles über sein privates Girokonto. Von März bis Dezember 2025 zeigt der Auszug 562 Umsätze.

Betriebliche Zahlungen 2025
Kontoumsätze
Betrag
Kundenzahlungen für 29 Umzüge
29
23.600,00 €
Transportermiete, 33 Tage zu 120 €
33
3.960,00 €
Kraftstoff
38
1.140,00 €
Kartons, Decken und Gurte
9
720,00 €
Betriebshaftpflicht
1
480,00 €
Anzeigen und Flyer
4
350,00 €

Das sind 29 + 33 + 38 + 9 + 1 + 4 = 114 betriebliche Umsätze. Die Betriebsausgaben betragen 3.960 € + 1.140 € + 720 € + 480 € + 350 € = 6.650 €, der Gewinn 23.600 € − 6.650 € = 16.950 €.

Weil es 2025 kein betriebliches Konto gab, stehen in Finns Anlage EÜR 2025 zusätzlich 23.600 € als Entnahmen in Zeile 106 und 6.650 € als Einlagen in Zeile 107. Am Gewinn von 16.950 € ändert das nichts.

Die übrigen 562 − 114 = 448 Umsätze, von der Miete bis zum Streamingabo, hat er beim Durchgehen als privat markiert. Die Auszüge von März bis Dezember 2025 belegen seine betrieblichen Zahlungen. Er bewahrt sie deshalb wie Buchungsbelege mindestens bis Ende 2033 auf, mit allen privaten Zeilen.

Seit dem 2. Januar 2026 hat Finn ein zweites Konto, über das nur der Umzugsservice läuft. Er hat 1.500 € Startgeld vom Privatkonto herübergeschickt und überweist sich jeden Monat 1.200 € auf sein Privatkonto. Bis Ende August 2026 kommen damit genau neun Beträge für die beiden Zeilen zusammen: eine Einlage von 1.500 € für Zeile 108 und 8 × 1.200 € = 9.600 € Entnahmen für Zeile 107. Auf dem Auszug des neuen Kontos steht keine private Zeile mehr.

UG und GmbH: das Stammkapital geht auf ein Konto der Gesellschaft

Eine UG oder GmbH ist eine eigene juristische Person. Sie hat selbstständig ihre Rechte und Pflichten, und für ihre Schulden haftet nur ihr Vermögen (§ 13 GmbHG). Bevor sie zum Handelsregister angemeldet werden darf, muss ein Teil ihres Stammkapitals eingezahlt sein, bei der UG sogar das ganze.

GmbH
UG (haftungsbeschränkt)
Stammkapital
mindestens 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG)
weniger als 25.000 €, mindestens 1 € je Geschäftsanteil (§ 5 Abs. 2, § 5a Abs. 1 GmbHG)
vor der Anmeldung eingezahlt
auf jeden Anteil mit Geldeinlage ein Viertel, zusammen mit den Sacheinlagen mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG); Sacheinlagen vollständig (§ 7 Abs. 3)
das ganze Stammkapital (§ 5a Abs. 2 GmbHG)
Sacheinlagen
möglich
ausgeschlossen

In der Anmeldung versichern die Geschäftsführer, dass die Einlagen geleistet sind und endgültig zu ihrer freien Verfügung stehen. Bei erheblichen Zweifeln kann das Gericht Nachweise verlangen, vor allem Einzahlungsbelege eines in der EU niedergelassenen Finanzinstituts oder Zahlungsdienstleisters (§ 8 Abs. 2 GmbHG). Das Wort Konto steht in diesen Vorschriften nicht. Praktisch läuft es so, wie die IHK München die Gründung beschreibt: Nach dem Notartermin eröffnest du bei einer Bank ein Konto mit der Gesellschaft als Kontoinhaberin, die Gesellschafter zahlen ihre Einlagen dorthin, und nach der Einzahlung leitet der Notar die Anmeldung ans Registergericht weiter. Ohne ein solches Konto hält die IHK die Gründung für ausgeschlossen, weil das Stammkapital nicht an einen Gesellschafter oder den Geschäftsführer gezahlt werden darf.

Nach der Eintragung bleibt die Trennung. Das Vermögen, das die Gesellschaft zur Erhaltung ihres Stammkapitals braucht, darf nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG). Zahlst du privat etwas für die Gesellschaft oder nimmst du Geld heraus, klärst du die Buchung mit deiner Kanzlei.

Wenn der Kontovertrag strenger ist als das Gesetz

Dein Girokonto ist ein Vertrag, und in dessen Bedingungen legt die Bank fest, wofür du es nutzt. Manche Banken schließen dort Geschäftsumsätze auf Privatkonten aus oder behalten sich vor, ein privat geführtes Konto zu kündigen, wenn erkennbar geschäftliche Zahlungen darüber laufen. Wie deine Bank es hält, steht in deinem Vertrag.

Such in den Bedingungen für dein Girokonto und im Preis- und Leistungsverzeichnis nach Wörtern wie „privat“, „geschäftlich“, „gewerblich“ und „selbstständig“. Bleibt es unklar, frag die Bank und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Achtung

Kündigt die Bank, verlierst du das Konto, über das oft auch deine Miete und deine Lastschriften laufen. Bevor du Kundenzahlungen auf dein Privatkonto leitest, lies deshalb die Bedingungen.

Für die Steuer musst du dabei kein bestimmtes Produkt wählen. Die Anleitung zur Anlage EÜR spricht von einem gesonderten betrieblichen Konto und nennt kein Kontomodell. Ob deine Bank für die betrieblichen Zahlungen ein Geschäftskonto verlangt oder ein zweites Privatkonto zulässt, steht wieder in ihren Bedingungen.

Vom gemischten zum getrennten Konto in fünf Schritten

  1. Rechtsform klären. Für eine UG oder GmbH eröffnest du das Konto der Gesellschaft nach dem Notartermin, und das Stammkapital geht dort ein, bevor der Notar die Anmeldung einreicht. Für Einzelunternehmen gelten die Schritte 2 bis 5.
  2. Die Bedingungen deines Privatkontos lesen. Schließen sie Geschäftsumsätze aus, brauchst du ein eigenes Konto für den Betrieb. Sonst entscheidest du nach dem Aufwand, den dir das Sortieren macht.
  3. Einen Stichtag wählen. Am einfachsten ist der Jahreswechsel, dann gilt wie bei Finn für das ganze Jahr eine Rechenweise in der Anlage EÜR.
  4. Umziehen. Neue IBAN auf Rechnungsvorlage und Website, Kunden und Lieferanten informieren, Lastschriften und Daueraufträge umstellen. Das Startgeld überweist du vom Privatkonto und markierst es als Einlage, die monatliche Überweisung an dich als Entnahme.
  5. Bis zum Stichtag weiter zuordnen. Jede Zahlung auf dem gemischten Konto bekommt zeitnah die Marke betrieblich oder privat, und zum Jahresende summierst du Entnahmen und Einlagen. Wie die Summen in die Anlage kommen, zeigt EÜR erstellen. Mit enno liegen Bank und Belege jeden Morgen sortiert vor, Buchung für Buchung mit dem Beleg abgeglichen; ob eine Zahlung privat war, entscheidest du beim Prüfen selbst. Wie du gemischte Kosten aufteilst oder Zahlungen zwischen dir und deiner GmbH buchst, besprichst du für deinen Fall mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 37 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 37 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.

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