Umsatzsteuervoranmeldung Nullmeldung: wann sie Pflicht ist und was in ELSTER hineingehört
Umsatzsteuervoranmeldung Nullmeldung: wann du ohne Umsatz melden musst, was in Kennzahl 83 steht, wann Vorsteuer Geld zurückbringt und wer befreit werden kann.
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- Umsatzsteuer
- Für
- Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Voranmeldung ist nach jedem Monat oder Quartal fällig, auch ohne Umsatz, solange du regelbesteuert bist und das Finanzamt dich nicht befreit hat.
- Für die Nullmeldung bleiben in ELSTER alle Betragsfelder leer; nur in Kennzahl 83 steht 0,00, weil der amtliche Vordruck dieses Feld in jedem Fall verlangt.
- Gab es im Zeitraum Vorsteuer, meldest du einen Überschuss mit Minuszeichen, und das Finanzamt zahlt ihn nach seiner Zustimmung ohne Antrag aus.
- Befreien kann das Finanzamt dich, wenn deine Umsatzsteuer im Vorjahr höchstens 2.000 € betrug, im Gründungsjahr und im Jahr danach aber nicht.

Inhalt · 9 Abschnitte
- 01Die Pflicht hängt am Kalender, nicht am Umsatz
- 02Vorher prüfen: ist der Zeitraum wirklich leer?
- 03Die Nullmeldung in ELSTER, Feld für Feld
- 04Vorsteuer ohne Umsatz: der Überschuss
- 05Hendriks Quartal ohne Premiere
- 06Wann das Finanzamt dich von Voranmeldungen befreit
- 07Wenn der Betrieb eine Weile ruht
- 08Was eine ausgelassene Nullmeldung auslöst
- 09Vor dem nächsten 10.: den ruhigen Zeitraum sauber melden
Pflicht ist die Nullmeldung, sobald du mit Umsatzsteuer abrechnest und das Finanzamt dich nicht befreit hat: Nach jedem Monat oder Quartal schuldest du eine Voranmeldung, auch wenn kein Euro Umsatz angefallen ist. In ELSTER besteht sie aus Steuernummer, Zeitraum und einer Null in Kennzahl 83. Hattest du Ausgaben mit Vorsteuer, meldest du stattdessen einen Überschuss, den dir das Finanzamt nach seiner Zustimmung auszahlt.
Die Pflicht hängt am Kalender, nicht am Umsatz
§ 18 Abs. 1 UStG verlangt eine Voranmeldung für jeden Voranmeldungszeitraum, spätestens am zehnten Tag nach seinem Ende. Darin berechnest du die Steuer dieses Zeitraums selbst, und null ist dabei ein gültiges Ergebnis. Fehlt die Meldung, weiß das Finanzamt nur, dass sie fehlt.
Wie lang dein Zeitraum ist, regelt § 18 Abs. 2 UStG: grundsätzlich das Quartal, der Monat, wenn deine Umsatzsteuer im Vorjahr über 9.000 € lag. Gründest du 2026, zählt die Steuer, die du für das Gründungsjahr erwartest und dem Finanzamt mitgeteilt hast. Gründest du 2027 oder später, meldest du im Gründungsjahr und im Folgejahr jeden Monat (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Der Rhythmus gilt also auch für Monate mit leerem Auftragsbuch.
Kleinunternehmer geben keine Voranmeldungen ab. Für sie gelten die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG nicht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Anders ist es, wenn du selbst Steuer schuldest, etwa für die Dienstleistung eines Unternehmens aus einem anderen EU-Staat: Dann meldest du für die Zeiträume, in denen diese Steuer anfällt (§ 18 Abs. 4a UStG). Wann du als Kleinunternehmer giltst, erklärt der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
Vorher prüfen: ist der Zeitraum wirklich leer?
Geh den Zeitraum durch, bevor du null meldest:
Was im Zeitraum passiert ist | Was in die Voranmeldung gehört |
|---|---|
keine Arbeit fertig, kein Geld eingegangen, keine Eingangsrechnung | Nullmeldung: 0,00 in Kennzahl 83, alles andere leer |
Arbeit fertig, aber noch nicht abgerechnet oder nicht bezahlt | bei Sollversteuerung Umsatz dieses Zeitraums, bei 19 % in Kennzahl 81; bei Istversteuerung erst mit dem Zahlungseingang |
Anzahlung für einen Auftrag, der erst später fertig wird | Umsatz in dem Zeitraum, in dem das Geld eingeht |
Kunde bezahlt eine Rechnung aus einem früheren Zeitraum | bei Sollversteuerung nichts Neues, bei Istversteuerung Umsatz dieses Zeitraums |
Einkäufe mit Rechnung und ausgewiesener Umsatzsteuer | Vorsteuer in Kennzahl 66, am Ende ein Überschuss |
Software-Abo eines Anbieters aus einem anderen EU-Staat, Rechnung ohne Umsatzsteuer | Kennzahlen 46, 47 und 67, auch wenn sich die Beträge aufheben |
Dahinter steht § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Bei vereinbarten Entgelten, dem Normalfall, entsteht die Steuer mit Ablauf des Zeitraums, in dem du die Leistung ausgeführt hast; eine Anzahlung vor der Leistung versteuerst du schon im Zeitraum ihres Eingangs. Bei vereinnahmten Entgelten zählt immer der Zahlungseingang. Als Istversteuerer kannst du also in einem ruhigen Quartal Umsatz haben, weil Kunden alte Rechnungen erst jetzt begleichen.
Merke
Null meldest du nur, wenn im Zeitraum weder Umsatz noch Vorsteuer noch eine selbst geschuldete Steuer angefallen ist. Sonst füllst du die betroffenen Kennzahlen aus, auch wenn am Ende null herauskommt.
Die Nullmeldung in ELSTER, Feld für Feld
Du nimmst dasselbe Formular wie sonst, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, wählst das Kalenderjahr und gibst Steuernummer, Finanzamt und Zeitraum an. Dann die Beträge:
- Die Betragsfelder bleiben leer. Die amtliche Anleitung zum Vordruck 2026 bittet darum, nicht benötigte Felder frei zu lassen. Nullen gehören also nicht in jede Zeile.
- In Kennzahl 83, Zeile 50, trägst du 0,00 ein. Dieses eine Feld will der Vordruck „in jedem Fall“ ausgefüllt sehen, und weil es ein Steuerbetrag ist, mit Cent.
- Prüfen lassen und versenden, zum üblichen Termin am 10. nach Ende des Zeitraums, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV). Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, zählt der folgende Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Den Weg zum Formular und den nötigen Zugang zeigt die Anleitung zur Voranmeldung in ELSTER.
Eine formlose E-Mail ersetzt die Nullmeldung nicht. Verlangt ist der amtliche Datensatz, Papier nur dann, wenn das Finanzamt auf deinen Antrag wegen unbilliger Härte auf die elektronische Übermittlung verzichtet (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG).
Vorsteuer ohne Umsatz: der Überschuss
Für die Vorsteuer ist es egal, ob du im selben Monat etwas verkauft hast. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ziehst du die Steuer auf Leistungen ab, die ein anderer Unternehmer für dein Unternehmen ausgeführt hat; dafür brauchst du eine ordnungsgemäße Rechnung. Abgezogen wird in der Voranmeldung, was in ihren Zeitraum fällt (§ 16 Abs. 2 und § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG). Ohne Umsatz bleibt dann ein Minus stehen: der Überschuss.
Den trägst du mit Minuszeichen in Kennzahl 83 ein. Als Steuerfestsetzung gilt eine solche Anmeldung erst mit der Zustimmung des Finanzamts, die keine bestimmte Form braucht (§ 168 Satz 2 und 3 AO). Einen Antrag brauchst du nicht: Laut amtlicher Anleitung zahlt das Finanzamt nach der Zustimmung aus, soweit es den Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet. Vorher kann es die Rechnungen zur Prüfung anfordern (§ 97 AO).
Welche Angaben die Rechnung braucht und in welchem Monat du abziehst, erklärt der Beitrag zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs. Kleinunternehmer ziehen keine Vorsteuer ab, bei ihnen entsteht also auch kein Überschuss.
Hendriks Quartal ohne Premiere
BeispielHendrik, Bühnenbildner in Gera
Hendrik arbeitet seit April 2026 als selbstständiger Bühnenbildner. Die Kleinunternehmerregelung wendet er nicht an. Für 2026 erwartet er weniger als 9.000 € Umsatzsteuer und meldet deshalb vierteljährlich, ohne Dauerfristverlängerung. Im Juli und August haben seine Theater Spielzeitpause. Im September beginnt er einen Entwurf für eine Winterpremiere; das Honorar gibt es laut Vertrag für den fertigen Entwurf im Dezember, Abschläge sind nicht vereinbart. Umsatz im dritten Quartal: keiner.
Eingekauft hat er trotzdem:
Vorgang | netto | Steuer | Kennzahl |
|---|---|---|---|
Graupappe, Balsaholz und Farben für Bühnenbildmodelle, Künstlerbedarf in Leipzig | 310,00 € | 58,90 € | 66 |
Grafiktablett | 640,00 € | 121,60 € | 66 |
Render-Software im Abo, Anbieter in den Niederlanden, drei Monate zu je 75 €, Rechnungen ohne Umsatzsteuer | 225,00 € | 42,75 € | 46 und 47, als Vorsteuer 67 |
Was er einträgt:
- Kennzahl 46: 225. Kennzahl 47: 42,75.
- Kennzahl 66: 58,90 + 121,60 = 180,50.
- Kennzahl 67: 42,75.
- Kennzahl 83: 42,75 Umsatzsteuer minus 223,25 Vorsteuer (180,50 + 42,75) = −180,50.
Am Ergebnis ändert das Abo nichts: Die 42,75 € stehen einmal als Steuer und einmal als Vorsteuer im Formular. Fehlen dürfen die Zeilen trotzdem nicht, denn diese Steuer schuldet er als Leistungsempfänger selbst (§ 13b Abs. 1 und 5 UStG). Der 10. Oktober 2026 ist ein Samstag, also hat er für das dritte Quartal bis Montag, 12. Oktober, Zeit. Die 180,50 € überweist ihm das Finanzamt, sobald es zugestimmt hat.
Ohne die Einkäufe und mit einem Abo, das erst im Oktober beginnt, stünden im Formular nur Steuernummer, Zeitraum und 0,00 in Kennzahl 83. Das wäre seine Nullmeldung.
2027 ändert sich sein Takt. Die Regel, nach der sich Gründer an der erwarteten Steuer orientieren, gilt nur für die Jahre 2021 bis 2026 (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Für 2027 gilt wieder Satz 4: Im Jahr nach der Gründung ist der Kalendermonat der Voranmeldungszeitraum. Verlängert ist die Ausnahme, Stand September 2026, nicht, also meldet Hendrik 2027 nach heutigem Gesetz monatlich. Eine Pause im Juli und August bedeutet dann ohne Fristverlängerung zwei Voranmeldungen, bis Dienstag, 10. August, und Freitag, 10. September 2027, auch wenn in beiden Monaten kein Auftrag fertig wird.
Wann das Finanzamt dich von Voranmeldungen befreit
Das Gesetz zieht die Grenze bei der Steuer des Vorjahres: Lag sie nicht über 2.000 €, kann das Finanzamt dich von Voranmeldungen und Vorauszahlungen befreien (§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG). Wie es dabei vorgeht, steht im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE, Stand 2. Juni 2026):
Deine Lage | Was der UStAE vorsieht |
|---|---|
Steuer im Vorjahr höchstens 2.000 €, kein Überschuss zu deinen Gunsten | Befreiung grundsätzlich von Amts wegen (18.2 Abs. 2) |
Vorjahr mit Überschuss zu deinen Gunsten | es bleibt beim Quartal; einem Antrag auf Befreiung wird in der Regel stattgegeben (18.2 Abs. 2) |
in bestimmten Zeiträumen entsteht regelmäßig keine Steuer | Befreiung für diese Zeiträume möglich, wenn dort tatsächlich keine Steuer entsteht (18.6 Abs. 1) |
Jahr der Gründung und das Jahr danach | keine Befreiung (18.6 Abs. 1, 18.7 Abs. 5) |
Auch unter 2.000 € kann die Befreiung ausbleiben, laut UStAE zum Beispiel, wenn im laufenden Jahr eine wesentlich höhere Steuer zu erwarten ist, oder im Jahr, in dem du die Kleinunternehmerregelung kraft Gesetzes verlässt.
Die Umsatzsteuererklärung für das Jahr gibst du auch mit Befreiung ab (§ 18 Abs. 3 UStG). Bis das Finanzamt die Befreiung ausgesprochen hat, bleibt es bei deinem Rhythmus. Erfüllst du die Voraussetzungen und hörst nichts, frag nach, etwa mit dem Formular „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ in Mein ELSTER.
Wenn der Betrieb eine Weile ruht
Eine Pause beendet dein Unternehmen umsatzsteuerlich nicht. Solange du vorhast, weiterzumachen oder die Tätigkeit in absehbarer Zeit wieder aufzunehmen, bleibst du Unternehmer, auch ohne laufende Umsätze (UStAE 2.6 Abs. 6). Pausierst du etwa ein halbes Jahr wegen eines Kindes und willst danach weitermachen, laufen die Voranmeldungen weiter, meist als Nullmeldung, sofern keine Befreiung greift.
Hörst du endgültig auf, zeigst du das an: die Aufgabe eines Gewerbebetriebs der Gemeinde, die einer freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO). Unternehmer bleibst du bis zum Ende der Abwicklung. Verkaufst du nach dem letzten Auftrag noch Ausrüstung oder zahlt ein Kunde eine alte Rechnung, gehört das noch zum Unternehmen; das Datum der Gewerbeabmeldung ändert daran nichts (UStAE 2.6 Abs. 6).
Was eine ausgelassene Nullmeldung auslöst
Fehlt die Voranmeldung, setzt das Finanzamt die Vorauszahlung notfalls selbst fest, auf Grundlage einer Schätzung (§ 167 Abs. 1 Satz 1, § 162 AO). Für ein Quartal ohne Einnahmen steht dann womöglich ein Betrag im Bescheid, den du gar nicht schuldest. Abgeben musst du trotzdem (§ 149 Abs. 1 Satz 4 AO). Und weil deine Nullmeldung die festgesetzte Steuer senkt, braucht sie die Zustimmung des Finanzamts, bevor sie gilt (§ 168 Satz 2 AO).
Außerdem kann das Finanzamt eine angeforderte Meldung mit Zwangsgeld durchsetzen, jedes einzelne bis 25.000 € (§§ 328, 329 AO), und einen Verspätungszuschlag festsetzen. Für dessen Höhe zählen Dauer und Häufigkeit der Verspätung und die Höhe der Steuer (§ 152 Abs. 1 und 8 AO). Wie du Rückstände der Reihe nach aufholst, steht im Beitrag Umsatzsteuervoranmeldung vergessen.
Achtung
Auch eine Nullmeldung ist eine Steueranmeldung. Merkst du später, dass im Zeitraum doch ein Umsatz lag, etwa eine Anzahlung, schickst du unverzüglich eine berichtigte Voranmeldung, mit einer 1 in Kennzahl 10 (Zeile 10), weil zu wenig Steuer angemeldet wurde (§ 153 AO).
Vor dem nächsten 10.: den ruhigen Zeitraum sauber melden
- Geh den Zeitraum mit der Tabelle oben durch: Anzahlungen, fertige Arbeit, EU-Abos ohne Umsatzsteuer und, wenn du istversteuerst, jeden Zahlungseingang.
- War wirklich nichts, übermittle die Nullmeldung mit 0,00 in Kennzahl 83. Gab es Vorsteuer, trag den Überschuss mit Minuszeichen ein und leg die Rechnungen griffbereit ab.
- Hast du 2026 ohne Kleinunternehmerregelung gegründet, plane für 2027 nach heutigem Gesetz zwölf Termine ein.
- Lag deine Steuer im Vorjahr bei höchstens 2.000 € und ist das laufende Jahr weder dein Gründungsjahr noch das Jahr danach, frag nach einer Befreiung.
enno behält die Termine auch in Monaten ohne Aufträge im Blick; die UStVA bereitet es mit Quellen vor. Du prüfst die Zahlen und übermittelst sie selbst. Ob eine Befreiung oder die Istversteuerung zu deinem Fall passt, kann dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater sagen.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 28 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 28 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.
Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
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