Rechnung ohne Steuernummer bei Neugründung: warten oder jetzt schreiben und nachreichen
Rechnung ohne Steuernummer bei Neugründung: welche Rechnungen keine Nummer brauchen, wann Warten reicht, wie du nachreichst und wann dein Kunde Vorsteuer zieht.
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- Thema
- Rechnungen
- Für
- Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Auf eine Rechnung über 250 Euro an ein Unternehmen gehört die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die USt-IdNr.; ein Vermerk wie „Steuernummer folgt“ oder die Steuer-ID erfüllt diese Angabe nicht.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto brauchen keine Steuernummer, auch bei Kleinunternehmern; freiwillige Rechnungen an Privatleute fallen nicht unter die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG.
- Eine Rechnung ohne Nummer ergänzt du später mit einem Berichtigungsdokument, und für die Vorsteuer deines Kunden wirkt es auf die ursprüngliche Rechnung zurück.
- Wer auf die Nummer wartet, hat sechs Monate ab der Leistung, darf Leistungen aus 2026 an Unternehmen im Inland aber nur bis zum 31. Dezember 2026 als PDF oder auf Papier abrechnen.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Was die fehlende Nummer bedeutet und was nicht
- 02Welche Rechnungen ohne Nummer auskommen
- 03Warten, jetzt abrechnen oder die USt-IdNr. nehmen
- 04Was dein Kunde mit der Rechnung ohne Nummer anfängt
- 05Als Kleinunternehmerin ohne Steuernummer
- 06Zwei Rechnungen aus Lottas erstem Monat
- 07Bis zur Steuernummer: jede offene Rechnung in fünf Schritten entscheiden
Deine ersten Rechnungen darfst du schreiben, bevor die Steuernummer da ist. Fehlt sie auf einer Rechnung über 250 Euro an ein Unternehmen, ist die Rechnung allerdings unvollständig: Dein Kunde darf die Umsatzsteuer darauf erst abziehen, wenn du die Nummer mit einer Berichtigung nachreichst, dann aber für den ursprünglichen Zeitraum. Kleinbeträge und die meisten Rechnungen an Privatleute brauchen gar keine Nummer. Für alle übrigen Aufträge entscheidest du einzeln: auf den Brief vom Finanzamt warten oder jetzt abrechnen und die Nummer nachliefern.
Was die fehlende Nummer bedeutet und was nicht
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG verlangt die Steuernummer, die dir das Finanzamt erteilt hat, oder die USt-IdNr., die dir das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt hat. Auf das Wort „erteilt“ kommt es an. Ein Vermerk wie „Steuernummer beantragt“ füllt die Zeile nicht, deine Steuer-ID auch nicht. Steht dort eine Zeichenfolge, die nicht deine erteilte Steuernummer ist, darf dein Kunde laut Anwendungserlass keine Vorsteuer ziehen, bis du die Rechnung berichtigt hast (Abschnitt 15.2a Abs. 6 UStAE). Anders liegt es, wenn deine Steuernummer draufsteht und nur einen Fehler enthält, den er nicht erkennen konnte: Dann behält er den Abzug nach demselben Absatz.
Ungültig wird die Rechnung dadurch nicht. Als Rechnung zählt jedes Dokument, mit dem du über eine Leistung abrechnest (§ 14 Abs. 1 UStG); ohne Nummer ist sie bloß nicht ordnungsmäßig. Für dich selbst hat das wenig Folgen. Fehlende Pflichtangaben sind laut Abschnitt 14.5 Abs. 1 UStAE keine Ordnungswidrigkeit, beim Ausstellen ahndet § 26a UStG nur eine Pflichtrechnung, die gar nicht oder zu spät kommt. Zusätzliche Steuer entsteht auch keine, denn § 14c UStG greift erst bei zu hohem oder unberechtigtem Steuerausweis. Auf dem Spiel steht die Vorsteuer deines Kunden.
Ob du freiberuflich oder mit Gewerbe startest, ist dabei egal: Die Rechnungsregeln gelten für jeden Unternehmer im Sinne von § 2 UStG. Hast du aus deiner Einkommensteuer schon eine Steuernummer, gilt: Teilt dir das Finanzamt eine gesonderte Nummer für die Umsatzsteuer zu, gehört diese auf deine Rechnungen (Abschnitt 14.5 Abs. 5 UStAE). Ob die alte bis dahin genügt, regeln weder Gesetz noch Erlass ausdrücklich; frag im Zweifel dein Finanzamt. Wie die Nummer für dein Unternehmen zu dir kommt, erklärt der Beitrag Steuernummer beantragen.
Welche Rechnungen ohne Nummer auskommen
Rechnung | Nummer nötig? | Vorschrift |
|---|---|---|
freiwillig an eine Privatperson, etwa für Familienfotos | nein | § 14 Abs. 4 UStG gilt nur für Rechnungen an Unternehmer und juristische Personen (Abschnitt 14.5 Abs. 1 UStAE) |
an eine Privatperson für Arbeiten an Haus oder Grundstück, über 250 € | ja | Rechnungspflicht nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG |
Gesamtbetrag höchstens 250 €, außer in den letzten beiden Zeilen | nein | § 33 UStDV |
an ein Unternehmen oder eine juristische Person im Inland, über 250 € | ja | § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG |
als Kleinunternehmer an ein Unternehmen im Inland, über 250 € | ja | § 34a UStDV |
innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung an ein Unternehmen im EU-Ausland, das dort die Steuer schuldet (Reverse Charge) | ja, die USt-IdNr., auch bis 250 € | § 14a Abs. 1 und 3 UStG |
Reverse Charge im Inland, etwa als Subunternehmer am Bau | ja, auch bis 250 € | § 33 Satz 3 UStDV |
Die 250 Euro sind der Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer. Eine Kleinbetragsrechnung nennt ihn in einer Summe mit dem Steuersatz, und dein Geschäftskunde rechnet den Steueranteil selbst heraus, um ihn als Vorsteuer abzuziehen (§ 35 UStDV). Welche Angaben sonst noch auf so eine Rechnung gehören, steht im Beitrag zu den Pflichtangaben auf Rechnungen.
Warten, jetzt abrechnen oder die USt-IdNr. nehmen
Weg | Passt, wenn | Worauf du achtest |
|---|---|---|
Warten und mit Nummer abrechnen | dein Kunde die Rechnung nicht sofort braucht und du auf das Geld warten kannst | höchstens sechs Monate ab der Leistung; Leistungen aus 2026 an Unternehmen im Inland als PDF oder auf Papier nur bis 31. Dezember 2026 |
Jetzt ohne Nummer abrechnen, Nummer nachreichen | dein Kunde zahlen will oder du das Geld brauchst | Berichtigung als eigenes Dokument, keine zweite Rechnung; dein Kunde zieht die Vorsteuer erst mit der Berichtigung |
USt-IdNr. auf die Rechnung | ihr Brief vor dem des Finanzamts ankommt | das BZSt vergibt sie erst nach deiner umsatzsteuerlichen Erfassung, per Post; eine Abkürzung ist sie nicht |
Warten
Einem Unternehmen schuldest du die Rechnung spätestens sechs Monate nach der Leistung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Diese Frist ist dein Puffer. Zum Jahresende wird er enger, weil die Übergangsregel für PDF und Papier bei Leistungen aus 2026 dann ausläuft (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG). Für Leistungen aus 2027 gilt sie bis Ende 2027 weiter, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG). Was eine Rechnung vom Januar 2027 über eine Leistung aus 2026 auslöst, steht im Beitrag Rechnung schreiben.
Frist
Leistung aus 2026 an ein Unternehmen im Inland, Steuernummer noch nicht da: Schick die Rechnung spätestens am 31. Dezember 2026, als PDF mit Einverständnis deines Kunden oder auf Papier, notfalls ohne Nummer. Rechnest du erst 2027 ab, verlangt der Gesetzeswortlaut eine E-Rechnung. Kleinbetragsrechnungen und Rechnungen von Kleinunternehmern trifft das nie (§ 33 Satz 4 und § 34a Satz 4 UStDV).
Jetzt abrechnen und die Nummer nachreichen
Die fehlende Nummer lieferst du mit einem Dokument nach, das sich spezifisch und eindeutig auf die Rechnung bezieht und nur die fehlende Angabe enthalten muss (§ 31 Abs. 5 UStDV). Eine neue Rechnungsnummer braucht es nicht, die Nummer der alten Rechnung stellt den Bezug her (Abschnitt 14.11 Abs. 1 UStAE). Durftest du die Leistung als PDF abrechnen, darfst du auch ohne E-Rechnung berichtigen. Wie so ein Dokument aussieht, zeigt der Beitrag Rechnung korrigieren.
In die leere Zeile darfst du einen Hinweis wie „Steuernummer wird nach Zuteilung nachgereicht“ schreiben. Er ersetzt die Angabe nicht, erklärt der Buchhaltung deines Kunden aber die Lücke.
Achtung
Die Nummer gehört nicht auf eine frisch ausgestellte zweite Rechnung, die sich nicht als Berichtigung der ersten zu erkennen gibt. Gibt es für eine Leistung zwei Rechnungen mit ausgewiesener Steuer und ist die zweite weder als Duplikat noch als Kopie gekennzeichnet, schuldest du die Steuer zweimal (Abschnitt 14c.1 Abs. 4 UStAE), im Beispiel unten 161,00 € zusätzlich.
Ist der Brief vom Finanzamt da, reichst du die Nummer mit einem Dokument nach diesem Muster nach, in derselben Form wie die Rechnung.
[Vorname Nachname] [Deine Anschrift] [Kunde wie auf der Rechnung] [Anschrift wie auf der Rechnung] [Ort], [Datum] Berichtigung der Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] In der oben genannten Rechnung fehlte meine Steuernummer. Sie lautet: Steuernummer: [Steuernummer laut Brief des Finanzamts] Sonst ändert sich an der Rechnung nichts.
Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.
Was dein Kunde mit der Rechnung ohne Nummer anfängt
Für den Vorsteuerabzug muss dein Kunde eine Rechnung in der Hand haben, die alle Angaben der §§ 14 und 14a UStG trägt; so steht es in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG. Ohne deine Nummer fehlt ihm diese Voraussetzung. Liefert deine Berichtigung sie nach, wirkt das zurück: Die Vorsteuer gehört in den Zeitraum, in dem er die Leistung bezogen hatte und die ursprüngliche Rechnung vorlag (Abschnitt 15.2a Abs. 7 UStAE). Das setzt voraus, dass die erste Rechnung dich als Aussteller, den Kunden, die Leistung, das Entgelt und die gesondert ausgewiesene Steuer schon nannte. Die Steuernummer zählt nicht zu diesen fünf.
Kommt die Berichtigung erst nach seiner Voranmeldung für diesen Zeitraum, gehört die Vorsteuer trotzdem in diesen Zeitraum. Kommt sie nie, bleibt die Rechnung unvollständig; den Abzug trotzdem zu gewähren, lässt der Anwendungserlass nur ausnahmsweise und nach strengem Maßstab zu (Abschnitt 15.2a Abs. 1a UStAE).
Ist seine Vorsteuer in Gefahr, kann er die Berichtigung von dir verlangen (Abschnitt 14.11 Abs. 3 UStAE). Sag ihm deshalb vorher, dass die Nummer nachkommt, und frag, ob seine Buchhaltung eine solche Rechnung annimmt.
Merke
Fehlt nur die Steuernummer, holt die Berichtigung die Vorsteuer deines Kunden in den ursprünglichen Zeitraum zurück. Schick sie, sobald der Brief vom Finanzamt da ist.
Als Kleinunternehmerin ohne Steuernummer
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, richtet sich deine Rechnung nach § 34a UStDV. Auch diese Liste verlangt eine Nummer: die Steuernummer oder die USt-IdNr., alternativ die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, die das BZSt nur für das EU-Meldeverfahren nach § 19a UStG erteilt. Leichter ist das Warten trotzdem.
Kleinbeträge bleiben ohne Nummer, weil § 34a UStDV den § 33 unberührt lässt. Bis 250 Euro genügt die Kleinbetragsrechnung, sie braucht aber den Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (Abschnitt 14.7a Abs. 2 UStAE). Bei deinem Kunden hängt außerdem keine Vorsteuer an der Nummer: Du weist keine Umsatzsteuer aus, er hat nichts abzuziehen. Und die Jahresgrenze für PDF und Papier gilt für dich nicht, weil Rechnungen von Kleinunternehmern immer sonstige Rechnungen sein dürfen (§ 34a Satz 4 UStDV). Die sechs Monate kannst du also ausschöpfen.
Ist eine Rechnung schon ohne Nummer raus, ergänzt du sie per Berichtigung wie oben; § 34a UStDV verweist dafür auf § 31. Ob die Liste auch für freiwillige Rechnungen an Privatleute gilt, sagen weder Verordnung noch Anwendungserlass ausdrücklich. Mit dem Hinweis auf die Befreiung und, ab dem Brief, mit Nummer ist deine Vorlage nach beiden Lesarten vollständig.
Zwei Rechnungen aus Lottas erstem Monat
BeispielLotta, Produktfotografin in Greifswald
Lotta ist seit Dienstag, 1. September 2026, selbstständig, ohne Kleinunternehmerregelung. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickt sie am Donnerstag, 3. September, über ELSTER. Sie fotografiert Produkte für Onlineshops und Kataloge; ihre Kunden zahlen dafür, die Bilder dort veröffentlichen zu dürfen, und Lottas Verträge räumen ihnen genau diese Rechte ein. Deshalb gelten 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG, Abschnitt 12.7 Abs. 18 und 22 UStAE). Übergäbe sie nur Bilddateien, wie bei Passbildern, wären es 19 %.
Datum | Was passiert | Rechnung |
|---|---|---|
Do, 10. September | Lotta liefert einer Keramikwerkstatt 5 Fotos für deren Shop, 5 × 38,00 € = 190,00 € netto | Kleinbetragsrechnung am selben Tag, ohne Steuernummer |
Mi, 30. September | Nach zwei Studiotagen liefert Lotta einer Möbelmanufaktur in Stralsund, einer GmbH, 40 bearbeitete Bilder; die Leistung ist erbracht | Pflicht bis Dienstag, 30. März 2027; als PDF nur bis 31. Dezember 2026 |
Di, 13. Oktober | Die Manufaktur will zahlen und stimmt einer PDF-Rechnung zu | Rechnung 2026-002 ohne Steuernummer |
Mo, 2. November | Der Brief mit der Steuernummer kommt | Nummer in die Vorlage |
Di, 3. November | Lotta reicht die Nummer nach | Berichtigung der Rechnung 2026-002 als PDF |
Der Werkstatt berechnet sie 190,00 € + 7 % = 190,00 € + 13,30 € = 203,30 €. Das bleibt unter 250 €, also genügen Lottas Name und Anschrift, das Datum, „5 Produktfotos für den Onlineshop einschließlich Nutzungsrecht“ und „203,30 € inklusive 7 % Umsatzsteuer“. Die Werkstatt rechnet zurück: 203,30 € ÷ 1,07 = 190,00 €, Vorsteuer 203,30 € − 190,00 € = 13,30 €.
Die Rechnung an die Manufaktur:
Position | Betrag |
|---|---|
40 Produktfotos der Herbstkollektion, einschließlich Nutzungsrecht für Katalog und Onlineshop, 40 × 57,50 € | 2.300,00 € |
Umsatzsteuer 7 % | 161,00 € |
Rechnungsbetrag | 2.461,00 € |
Nachgerechnet: 40 × 57,50 € = 2.300,00 €; 2.300,00 € × 7 % = 161,00 €; 2.300,00 € + 161,00 € = 2.461,00 €.
Wo die Steuernummer hingehört, steht „Steuernummer: wird nach Zuteilung durch das Finanzamt nachgereicht“. In ihrer E-Mail schreibt Lotta der Buchhaltung, dass die Vorsteuer erst mit der Berichtigung abziehbar ist. Am 3. November folgt ein PDF mit der Überschrift „Berichtigung der Rechnung 2026-002 vom 13. Oktober 2026“. Unter ihrem Briefkopf stehen darin nur der Bezug auf die Rechnung und ihre Steuernummer. Das Original bleibt unverändert in ihrem Archiv.
Die Berichtigung wirkt auf die Rechnung vom 13. Oktober zurück. Da die Manufaktur die Leistung schon im September bezogen hatte, gehören ihre 161,00 € Vorsteuer in den Oktober 2026 oder, bei vierteljährlicher Meldung, ins vierte Quartal. Hätte Lotta auf den Brief gewartet, wäre die Rechnung drei Wochen später rausgegangen, am 3. November, und die Vorsteuer wäre bei monatlicher Meldung erst in den November gefallen.
Beim nächtlichen Sortieren von Bank und Belegen gleicht enno die Zahlung der Manufaktur mit Rechnung und Berichtigung ab. Ob alles zusammenpasst, prüft Lotta selbst.
Bis zur Steuernummer: jede offene Rechnung in fünf Schritten entscheiden
- Schick den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, falls er noch fehlt. Er ist innerhalb eines Monats nach dem Start fällig, und ohne ihn kommt keine Nummer.
- Sortier jeden Auftrag nach der Tabelle oben. Privatkunden ohne Arbeiten am Haus und Beträge bis 250 € brutto rechnest du sofort ohne Nummer ab.
- Frag Geschäftskunden über 250 €, ob sie auf die Rechnung warten können. Wenn ja, notier dir die Frist: sechs Monate ab der Leistung, für Leistungen aus 2026 als PDF oder auf Papier spätestens am 31. Dezember 2026.
- Wenn nein, rechne jetzt ab, mit einem Hinweis in der Nummernzeile, und schick später keine zweite Rechnung, sondern eine Berichtigung.
- Am Tag, an dem der Brief kommt: Nummer in die Vorlage und für jede Rechnung an ein Unternehmen über 250 €, der sie fehlt, eine Berichtigung mit Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung verschicken.
Ob für deine Leistungen 7 oder 19 % gelten und ob die Kleinunternehmerregelung für dich passt, klärst du im Zweifel vor der ersten großen Rechnung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 19 Quellen, geprüft zum Stand .
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Gesetze und Verordnungen
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.
Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
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