Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen: Zeitpunkt, Unterlagen und was die Raten kosten

Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen: warum der Antrag vor den Zahltag gehört, was das Finanzamt sehen will und was 0,5 % Stundungszinsen in echten Raten kosten.

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Finanzamt & Nachholen
Für
Selbstständige mit Rückstand

Das Wichtigste in Kürze

  • Raten beantragst du beim Finanzamt als Stundung nach § 222 AO; sie setzt eine erhebliche Härte voraus, und das Finanzamt entscheidet im Einzelfall nach Ermessen.
  • Für eine bewilligte Stundung fallen 0,5 % Zinsen je vollem Monat an, ohne Stundung 1 % Säumniszuschlag je angefangenem Monat.
  • Wird ein bis zum Zahltag gestellter Antrag erst danach bewilligt, gilt die Stundung ab dem Fälligkeitstag; ein späterer Antrag wirkt in der Regel erst ab seinem Eingang.
  • Läuft die Vollstreckung schon, kommt meist nur ein Vollstreckungsaufschub in Betracht, und die Säumniszuschläge laufen weiter.
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Illustration: sechs gleiche kleine Umschläge in einer Reihe, daneben eine Glättkelle und ein gefalteter Brief
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Wann du welchen Antrag stellst
  2. 02Was das Finanzamt vor einer Stundung prüft
  3. 03Was in den Antrag gehört und wie er ins Finanzamt kommt
  4. 04Viktors Ratenplan, Monat für Monat
  5. 05Was nach dem Antrag passiert
  6. 06Wenn die Vollstreckung schon läuft
  7. 07Vom Bescheid zum Ratenantrag, bevor der Zahltag kommt

Eine Ratenzahlung beim Finanzamt beantragst du als Stundung nach § 222 AO: über ELSTER oder per Brief, mit Begründung, Ratenvorschlag und Nachweisen, am besten vor dem Zahltag, der im Bescheid steht. Ob die Raten bewilligt werden, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall nach Ermessen. Bewilligt es sie, kostet jeder volle Monat 0,5 % Zinsen auf den gestundeten Betrag; ohne Bewilligung entstehen 1 % Säumniszuschläge je angefangenem Monat. Hat die Vollstreckung schon begonnen, kommt in der Regel nur noch ein Vollstreckungsaufschub in Frage.

Wann du welchen Antrag stellst

Was ein Antrag bewirkt und was er kostet, hängt vor allem davon ab, wann er beim Finanzamt eingeht.

Wo du stehst
Was du beantragst
Was daraus folgt
Der Bescheid ist da, der Zahltag noch nicht erreicht.
Stundung, auf Wunsch in Raten
Wird sie bewilligt, gilt sie ab dem Fälligkeitstag, auch wenn die Entscheidung erst danach kommt. Kosten: 0,5 % Zinsen je vollem Monat.
Der Zahltag ist höchstens drei Tage vorbei.
Stundung
Wird sie bewilligt, fallen bis zu ihrem Beginn keine Säumniszuschläge an. Das gilt auch für einen Antrag am ersten Werktag nach diesen drei Tagen.
Der Zahltag ist länger vorbei, etwa weil schon die Mahnung kam.
Stundung
Sie beginnt in der Regel erst mit dem Eingang des Antrags. Die Säumniszuschläge bis dahin bleiben und werden in die Stundung einbezogen.
Das Finanzamt vollstreckt bereits.
Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO)
Die Steuer bleibt fällig, die Säumniszuschläge laufen weiter: 1 % je angefangenem Monat.
Du hältst den Bescheid für falsch.
Einspruch und Aussetzung der Vollziehung
Strittig ist dann die Steuer selbst.

Eine Stundung ist der Weg für eine Steuer, die stimmt, die du am Zahltag aber nicht aufbringen kannst. Stimmt der Bescheid nicht, etwa weil das Finanzamt geschätzt hat, lies zuerst den Beitrag Schätzungsbescheid erhalten: was tun.

Frist

Der Antrag sollte spätestens am Zahltag beim Finanzamt sein, besser ein paar Tage vorher. Ein Antrag allein ist noch keine Stundung. Lehnt das Finanzamt einen rechtzeitig gestellten Antrag erst nach dem Zahltag ab, kann es dir im Allgemeinen noch eine Zahlungsfrist geben, die eine Woche grundsätzlich nicht überschreiten soll. Zahlst du innerhalb dieser Frist und der drei Tage Schonfrist danach, werden keine Säumniszuschläge erhoben. Verpasst du diese Frist, rechnet das Finanzamt die Zuschläge ab dem ursprünglichen Zahltag.

Was das Finanzamt vor einer Stundung prüft

Das Gesetz verlangt zweierlei: Die Zahlung am Fälligkeitstag wäre für dich eine erhebliche Härte, und die Steuer erscheint durch den Aufschub nicht gefährdet (§ 222 Satz 1 AO). Die Finanzämter Baden-Württemberg nennen als Beispiel eine größere Abschlusszahlung, auf die du dich nicht rechtzeitig einrichten konntest, wenn du am Fälligkeitstag weder das Geld hast noch es dir auf zumutbare Weise beschaffen kannst.

Die Finanzverwaltung NRW spricht von sehr strengen Voraussetzungen und schreibt selbst, dass solche Anträge häufig keinen Erfolg haben. Aussicht hat ein Antrag nach ihren Hinweisen nur, wenn du frühzeitig nachweist,

  • dass dir das Geld am Fälligkeitstag nicht zur Verfügung steht,
  • dass du es auch nicht auf zumutbare Weise beschaffen kannst, zum Beispiel über einen Bankkredit,
  • dass du den Engpass nicht selbst herbeigeführt hast,
  • und dass du nicht schon gegen die steuerlichen Interessen der Allgemeinheit verstoßen hast, etwa durch eine verspätet eingereichte Steuererklärung.

Wer mit Erklärungen im Rückstand war, sollte den letzten Punkt kennen. Stellen kannst du den Antrag trotzdem. Plane dann aber auch den Fall ein, dass er abgelehnt wird und bis zur vollständigen Zahlung Säumniszuschläge anfallen.

Eine Stundung soll außerdem in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden (§ 222 Satz 2 AO). Ausgeschlossen ist sie für Steuern, die ein anderer für deine Rechnung einbehält und abführt, etwa Lohnsteuer, und für die Haftung eines Arbeitgebers für einbehaltene Lohnsteuer (§ 222 Satz 3 und 4 AO).

Was in den Antrag gehört und wie er ins Finanzamt kommt

In Mein ELSTER findest du unter „Alle Formulare“ den „Antrag auf Stundung“. Er bietet drei Varianten; bei Zahlungsschwierigkeiten ist es die Stundung aus persönlichen (wirtschaftlichen) Billigkeitsgründen. Ein Brief geht auch. Zuständig ist in der Regel das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat.

Die Bremer Finanzverwaltung hat für solche Anträge einen Vordruck mit Fragebogen. Daran entlang gehört in den Antrag:

  1. Steuerart und Jahr, dazu Betrag und Zahltag aus dem Bescheid.
  2. Was du am Zahltag selbst zahlen kannst und welche Raten du für den Rest vorschlägst, jeweils mit Betrag und Datum.
  3. Die Ursache der Zahlungsschwierigkeiten, warum du dich nicht auf die Zahlung einstellen konntest und ab wann du mit einer Besserung rechnest.
  4. Bei welcher Bank du wann einen Kredit oder einen höheren Rahmen angefragt hast, mit dem Ergebnis und möglichst dem Schreiben der Bank.
  5. Monatliche Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden, dazu Rückstände und Vereinbarungen bei anderen Gläubigern.
  6. Wenn du selbstständig bist: die Gewinnermittlung des Vorjahres, Einnahmen, Ausgaben und Entnahmen im laufenden Jahr, deine Auftragslage und offene Kundenforderungen.
  7. Eine Sicherheit, wenn du eine anbieten kannst, etwa eine Bürgschaft oder verpfändetes Sparguthaben.

Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit hat, legt in Bremen außerdem einen Liquiditätsplan bei: Monat für Monat, wie viel Geld zu Beginn da ist, was hereinkommt und was abfließt, die laufenden Steuern eingeschlossen. Welche Nachweise dein Finanzamt im Einzelfall verlangt, legt es selbst fest.

Schickst du den Antrag als Brief, kannst du diese Vorlage nehmen; sie folgt den sieben Punkten oben.

VorlageAntrag auf Stundung in Raten
[Vorname Nachname oder Firma]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Finanzamt [Ort]
[Anschrift des Finanzamts]

[Ort], [Datum]

Steuernummer: [Steuernummer]

Antrag auf Stundung in Raten nach § 222 AO

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bescheid vom [Datum des Bescheids] haben Sie [Steuerart und Jahr] festgesetzt. Zu zahlen sind [Betrag] Euro bis zum [Zahltag]. Ich beantrage, einen Teil dieses Betrags zu stunden und mir Ratenzahlung zu gewähren.

Zum Zahltag zahle ich [Betrag] Euro. Für den Rest von [Betrag] Euro schlage ich [Anzahl] Raten zu je [Betrag] Euro vor, jeweils am [Tag] eines Monats, beginnend im [Monat Jahr].

Begründung:
[Ursache der Zahlungsschwierigkeiten, warum du dich nicht auf die Zahlung einstellen konntest und ab wann du mit einer Besserung rechnest]

Am [Datum] habe ich bei der [Bank] nach einem Kredit oder einem höheren Rahmen gefragt. Ergebnis: [Antwort der Bank]

Meine wirtschaftliche Lage: [monatliche Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden, Rückstände und Vereinbarungen bei anderen Gläubigern]

Als Sicherheit biete ich [Sicherheit, zum Beispiel Bürgschaft oder verpfändetes Sparguthaben] an.

Anlagen:
- [Liquiditätsplan für die nächsten Monate]
- [Gewinnermittlung des Vorjahres und Zahlen des laufenden Jahres]
- [Schreiben der Bank]

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]

Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.

Die Zahlen zu Punkt 6 und für den Liquiditätsplan kommen aus deiner Buchhaltung. Damit sie bereitliegen, wenn der Bescheid kommt: enno sortiert nachts Bank und Belege, und aus ihnen bereitet es die EÜR mit Quellen vor. Jede Zahl prüfst du, und übermitteln tust du selbst.

Viktors Ratenplan, Monat für Monat

BeispielViktor, Trockenbauer in Chemnitz

2025 war Viktors bestes Jahr. Seine Vorauszahlungen richteten sich aber noch nach seinem letzten Bescheid, und der betraf ein schwächeres Jahr. Im Einkommensteuerbescheid 2025 vom Donnerstag, 10. September 2026, steht deshalb eine Abschlusszahlung von 7.800 €, fällig am Mittwoch, 14. Oktober 2026. Die Vorauszahlungen für 2026 bleiben in diesem Beispiel unverändert. Frei verfügbar hat er 1.800 €. Sein Liquiditätsplan für die nächsten sechs Monate zeigt nach Material, Transporter, Miete, Lebenshaltung und der Einkommensteuer-Vorauszahlung am 10. Dezember rund 1.000 € Überschuss im Monat.

Am Donnerstag, 24. September 2026, fragt er bei seiner Bank nach einem höheren Kontokorrentrahmen. Die Bank lehnt schriftlich ab. Am Montag, 28. September 2026, schickt er über ELSTER den Antrag: 1.800 € zahlt er zum 14. Oktober, für die übrigen 6.000 € schlägt er sechs Raten zu 1.000 € vor, jeweils zum 10., von November 2026 bis April 2027. Dazu legt er seine EÜR 2025, die Einnahmen und Ausgaben 2026 bis August, den Liquiditätsplan und das Schreiben der Bank bei.

ZeitleisteViktors Weg vom Bescheid zur letzten Rate
  1. Einkommensteuerbescheid mit 7.800 € Abschlusszahlung
  2. fragt bei der Bank nach einem höheren Rahmen
  3. Stundungsantrag mit Ratenplan über ELSTER
  4. Zahltag: 1.800 € gezahlt
  5. Zinslauf für die übrigen 6.000 € beginnt
  6. erste Rate, 1.000 €
  7. letzte Rate mit 75 € Zinsen: 1.075 €

Bewilligt das Finanzamt den Plan so, rechnet es die Zinsen Rate für Rate. Der Zinslauf beginnt am 15. Oktober, dem Tag nach dem Zahltag. Jede Rate trägt 0,5 % für jeden vollen Monat bis zu ihrem Termin; angefangene Monate zählen nicht. Bei 1.000 € sind das 5 € pro vollem Monat.

Rate
Termin
volle Monate ab 15.10.2026
Zinsen
1
10.11.2026
0
0 €
2
10.12.2026
1
5 €
3
10.01.2027
2
10 €
4
10.02.2027
3
15 €
5
10.03.2027
4
20 €
6
10.04.2027
5
25 €
Summe
75 €

Fällt ein Termin auf ein Wochenende, endet der Zinslauf erst am nächsten Werktag, im Januar also am 11., im April am 12. An den vollen Monaten ändert das hier nichts. Die Zinsen werden in der Regel mit der letzten Rate erhoben. Im April überweist Viktor also 1.000 € + 75 € = 1.075 €.

Zum Vergleich: Viktor zahlt dieselben Beträge an denselben Tagen, aber ohne Stundung. Nach dem Wortlaut von § 240 AO kostet dann jeder angefangene Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Betrags, abgerundet auf volle 50 €. Die Säumnismonate laufen jeweils vom 15. bis zum 14., und die Tabelle setzt für jeden an, was an seinem ersten Tag noch offen ist. Eine Rate senkt den Zuschlag also erst ab dem nächsten Monat.

Säumnismonat
offen zu Beginn
Säumniszuschlag
15.10. bis 14.11.2026
6.000 €
60 €
15.11. bis 14.12.2026
5.000 €
50 €
15.12.2026 bis 14.01.2027
4.000 €
40 €
15.01. bis 14.02.2027
3.000 €
30 €
15.02. bis 14.03.2027
2.000 €
20 €
15.03. bis 14.04.2027
1.000 €
10 €
Summe
210 €

Mit Stundung kostet derselbe Plan 75 €, ohne 210 €, also 135 € mehr. Und ohne Stundung bleibt der ganze Rest fällig, das Finanzamt kann deswegen vollstrecken.

Was nach dem Antrag passiert

Bewilligt das Finanzamt, setzt es die Zinsen in der Regel zusammen mit der Stundung fest. Verzinst wird der auf volle 50 € abgerundete Betrag je Steuerart (§ 238 Abs. 2 AO), und Zinsen unter 10 € je Forderung setzt das Finanzamt nicht fest (§ 239 Abs. 2 AO). Maßgeblich sind die Termine in der Stundungsverfügung, nicht deine tatsächlichen Zahlungen. Zahlst du früher, sinken die Zinsen also nicht von selbst. Tilgst du eine Rate mehr als einen Monat vor ihrem Termin, kann das Finanzamt auf Antrag auf die Zinsen ab deiner Zahlung verzichten.

Ganz oder teilweise verzichten kann das Finanzamt auf die Zinsen, wenn ihre Erhebung im Einzelfall unbillig wäre (§ 234 Abs. 2 AO). Nach dem Anwendungserlass kommt das zum Beispiel für jemanden in Betracht, der seinen steuerlichen Pflichten, vor allem den Zahlungen, bisher pünktlich nachgekommen ist und nicht schon wiederholt Stundungen bekommen hat. Dann aber in der Regel nur, wenn höchstens drei Monate gestundet werden und der Betrag 5.000 € nicht übersteigt. Viktors Plan liegt über beiden Grenzen.

Achtung

Kommt eine bewilligte Rate zu spät und ist auch die Schonfrist von drei Tagen vorbei, entstehen auf sie Säumniszuschläge ab ihrem Termin, zusätzlich zu den Zinsen. Verbessert sich deine Lage deutlich, kann das Finanzamt die Stundung außerdem widerrufen und den Rest früher fällig stellen.

Lehnt das Finanzamt ab, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen (§§ 347, 355 AO). Solange keine Stundung bewilligt ist, bleibt der Betrag trotzdem fällig.

Wenn die Vollstreckung schon läuft

Steckst du bereits in der Vollstreckung, kommt nach Auskunft der Finanzverwaltung NRW regelmäßig nur noch ein Vollstreckungsaufschub in Betracht. Das Finanzamt ergreift dann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen oder sieht für kurze Zeit von bestimmten Maßnahmen ab. Voraussetzung ist, dass dir die Vollstreckung einen unangemessenen Nachteil bringt, der sich durch kurzes Abwarten vermeiden lässt. Die Maßnahme selbst, etwa die Kontopfändung, zählt dafür nicht. Den begründeten, schriftlichen Antrag richtest du an die Erhebungsstelle deines Finanzamts. Wie Mahnung, Vollstreckungsankündigung und Pfändung aufeinander folgen, steht im Beitrag Vollstreckung durch das Finanzamt.

Anders als die Stundung ändert der Aufschub nichts an der Fälligkeit. Die Säumniszuschläge laufen deshalb weiter; bei Raten wie Viktors wären es die 210 € aus der zweiten Tabelle. Hast du solche Raten gezahlt und war deine Leistungsfähigkeit dabei unstreitig bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft, kommt nach dem Anwendungserlass ein Erlass in Betracht, grundsätzlich der Hälfte der Säumniszuschläge. Mehr in der Regel nicht, weil du nicht besser dastehen sollst als jemand, der für eine Stundung Zinsen zahlt. Beantragen kannst du den Erlass nach § 227 AO.

Vom Bescheid zum Ratenantrag, bevor der Zahltag kommt

  1. Im Bescheid den Betrag, den Zahltag und die neuen Vorauszahlungen nachsehen und den Zahltag in den Kalender eintragen.
  2. Prüfen, ob der Bescheid stimmt. Wenn nicht, ist der Einspruch innerhalb eines Monats der richtige Weg, nicht die Stundung.
  3. Ausrechnen, was du am Zahltag zahlen kannst, und einen Liquiditätsplan für die nächsten Monate aufstellen. Aus dem Überschuss ergibt sich eine Rate, die du wirklich halten kannst.
  4. Bei deiner Bank nach einem Kredit oder einem höheren Rahmen fragen und die Antwort aufheben.
  5. Den Antrag auf Stundung vor dem Zahltag in ELSTER stellen, mit Ratenvorschlag und Nachweisen. Den Teil, den du zahlen kannst, überweist du pünktlich.
  6. Passen die neuen Vorauszahlungen nicht zu deinem laufenden Jahr, zugleich in ELSTER ihre Anpassung beantragen. Gibt das Finanzamt einem rechtzeitigen Antrag erst nach dem Zahltag statt, fallen auf den Betrag, um den die Vorauszahlung sinkt, keine Säumniszuschläge an.
  7. Für die nächste Nachzahlung vorsorgen. Welche Quote zu deinem Gewinn passt, steht im Beitrag Wie viel für Steuern zurücklegen.

Hast du Schulden bei mehreren Gläubigern, sind mehrere Steuerjahre offen oder wurde schon gepfändet, hol dir Hilfe, bevor du den Antrag schreibst: bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater, und wenn die Schulden über das Finanzamt hinausgehen, auch bei einer anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 25 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 25 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alte Jahre sollten kein Lebensthema sein.

Rekonstruktion aus Bankdaten, auch wenn Belege fehlen. Am Ende weißt du, was wann fällig ist, und hast eine Akte für die Kanzlei. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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