Ratenzahlung vom Finanzamt abgelehnt: was der Bescheid ändert und welche Wege bleiben

Ratenzahlung vom Finanzamt abgelehnt: was der Bescheid an Zahltag und Säumniszuschlag ändert, welche sechs Wege bleiben und welche Frist für jeden gilt.

Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit
11 Min
Thema
Finanzamt & Nachholen
Für
Selbstständige mit Rückstand

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Ablehnung bleibt die Steuer zum Zahltag fällig: Danach kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag auf den Rückstand, und das Finanzamt kann vollstrecken, in der Regel nach einer Mahnung.
  • Gegen die Ablehnung bleibt ein Monat für den Einspruch; eine Aussetzung der Vollziehung gibt es dagegen nicht, vorläufigen Schutz nur über eine einstweilige Anordnung des Finanzgerichts.
  • Einen neuen, besser belegten Antrag kannst du jederzeit stellen; nach dem Zahltag wirkt eine Stundung dann aber in der Regel erst ab seinem Eingang.
  • Wird die Stundung später doch bewilligt, kostet sie 0,5 % Zinsen je vollem Monat statt 1 % Säumniszuschlag je angefangenem Monat.
Illustration: Briefumschlag auf einem Papierstapel mit grüner Klammer, daneben ein Dachziegel aus Terrakotta und ein kleines Vorhängeschloss aus Messing
Inhalt · 6 Abschnitte
  1. 01Was der Ablehnungsbescheid regelt und was nicht
  2. 02Warum Finanzämter Raten ablehnen
  3. 03Sechs Wege nach der Ablehnung im Vergleich
  4. 04Was eine spätere Stundung kostet
  5. 05Gunnars vier Wochen nach dem Ablehnungsbescheid
  6. 06Mit dem Ablehnungsbescheid in der Hand: fünf Schritte bis zum Fristende

Lehnt das Finanzamt deine Ratenzahlung ab, bleibt die Steuer an ihrem Zahltag fällig. Was danach offen ist, kostet 1 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat, und das Finanzamt kann vollstrecken, in der Regel nach einer Mahnung. Gegen die Ablehnung hast du einen Monat für den Einspruch. Einen neuen, besser belegten Antrag kannst du jederzeit stellen. Welcher Weg passt, verrät meist die Begründung im Brief.

Was der Ablehnungsbescheid regelt und was nicht

Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt (§ 118 AO), eine verbindliche Entscheidung über genau diesen Antrag. Begründet sein muss sie, soweit das zum Verständnis nötig ist (§ 121 AO); am Ende steht meist eine Rechtsbehelfsbelehrung. Fehlt die Belehrung oder ist sie falsch, hast du für den Einspruch ein Jahr statt eines Monats (§ 356 AO).

Betrag und Zahltag bleiben, wie sie sind. Fällig ist die Steuer zu dem Termin, den der Steuerbescheid nennt, bei einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung einen Monat nach ihrem Eingang (§ 18 Abs. 4 UStG). Danach trägt der Rückstand, abgerundet auf volle 50 €, für jeden angefangenen Monat 1 % Säumniszuschlag (§ 240 AO).

Vollstreckt werden darf erst, wenn die Steuer fällig ist und ein Leistungsgebot eine Woche oder länger zurückliegt (§ 254 Abs. 1 AO). Das Leistungsgebot kann schon im Steuerbescheid stehen; für eine eigene Steueranmeldung wie die Umsatzsteuer-Jahreserklärung braucht es keins. Vorher soll das Finanzamt dich in der Regel mahnen, mit einer Woche Frist (§ 259 AO). Welche Stufen danach kommen, zeigt Vollstreckung durch das Finanzamt.

Lehnt das Finanzamt einen Antrag, der bis zum Zahltag einging, erst danach ab, kann es dir laut Anwendungserlass zu § 240 AO noch eine Zahlungsfrist geben, grundsätzlich bis zu einer Woche. Wer sie samt Schonfrist einhält, zahlt keinen Zuschlag; wer sie verpasst, zahlt ihn ab dem ursprünglichen Zahltag.

Warum Finanzämter Raten ablehnen

Eine Stundung, auch in Raten, setzt zweierlei voraus: Die Zahlung am Fälligkeitstag wäre eine erhebliche Härte, und der Anspruch erscheint durch die Stundung nicht gefährdet (§ 222 Satz 1 AO). Selbst dann entscheidet das Finanzamt nach Ermessen. Lohnsteuer, die du für deine Beschäftigten einbehalten hast, lässt sich gar nicht stunden (§ 222 Satz 3 und 4 AO).

Bei der Härte aus persönlichen Gründen prüft das Finanzamt nach den Hinweisen der Finanzverwaltungen in Berlin und NRW zwei Dinge. Stundungsbedürftig bist du, wenn die Zahlung zu ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten führen oder deine Existenz gefährden würde, weil du vorübergehend weder das Geld hast noch es dir zumutbar beschaffen kannst, etwa über einen Bankkredit. Hattest du während der Säumnis genug Geld, fehlt es daran; in einem Streit um Säumniszuschläge hat der Bundesfinanzhof genau deshalb eine Stundungssituation verneint (Urteil vom 10. März 2016, III R 2/15). Stundungswürdig bist du, wenn du den Engpass nicht selbst herbeigeführt und nicht gegen steuerliche Pflichten verstoßen hast. Als Beispiel nennt NRW eine Steuererklärung, die zu spät kam.

Außerdem soll das Finanzamt nach § 222 Satz 2 AO in der Regel nur gegen eine Sicherheit stunden. Und alles muss belegt sein; welche Nachweise nötig sind, legt das Finanzamt im Einzelfall fest.

Merke

Die Begründung zeigt, welche Voraussetzung fehlt. Nachweise lassen sich nachreichen, eine verspätete Erklärung aus der Vergangenheit nicht ungeschehen machen.

Sechs Wege nach der Ablehnung im Vergleich

Weg
was er bewirkt
was er nicht bewirkt
Frist
Teilzahlung zum Zahltag
weniger Rückstand, also weniger Zuschlag und weniger, was vollstreckt werden kann
keinen Schutz für den Rest
Zahltag; bei Überweisung bleiben bis zu drei Tage Säumnis ohne Zuschlag
Einspruch (§ 347 AO)
Das Finanzamt entscheidet neu, mit allem, was du bis dahin nachreichst.
Er stoppt weder die Säumniszuschläge noch von selbst die Vollstreckung.
ein Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO)
Einstweilige Anordnung (§ 114 FGO)
Das Finanzgericht trifft eine vorläufige Regelung.
keine endgültige Stundung; ohne glaubhaft gemachten schweren Nachteil nichts
keine im Gesetz; eilt, wenn Vollstreckung droht
neuer Antrag auf Stundung
neue Entscheidung auf besserer Grundlage
Nach dem Zahltag beginnt eine Stundung in der Regel erst mit seinem Eingang.
keine im Gesetz; am besten vor dem Zahltag
Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO)
Das Finanzamt stellt die Vollstreckung vorläufig ein oder beschränkt sie, auch verbunden mit Raten.
Die Steuer bleibt fällig, Säumniszuschläge laufen grundsätzlich weiter.
keine im Gesetz; sobald Vollstreckung droht
Erlass (§ 227 AO)
Die Steuer fällt ganz oder teilweise weg.
Der Antrag allein schiebt nichts auf.
keine im Gesetz

Der Einspruch gegen die Ablehnung

Den Einspruch reichst du schriftlich oder elektronisch bei dem Finanzamt ein, das abgelehnt hat (§ 357 AO), in Mein ELSTER etwa über „Einspruch einreichen“, wo du Unterlagen anhängen kannst. Das Finanzamt entscheidet dann selbst neu, nach der Lage bei der Einspruchsentscheidung (§ 367 Abs. 2 AO; BFH, III R 2/15). Deine Nachweise gehören deshalb hierhin, nicht erst in eine Klage: Auch das Finanzgericht misst eine Ermessensentscheidung an der Lage bei der letzten Verwaltungsentscheidung, meist der Einspruchsentscheidung (BFH, VII R 14/19). Weist das Finanzamt den Einspruch zurück, bleibt ein Monat für die Klage (§ 47 FGO), und das Gericht prüft dann, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten sind (§ 102 FGO).

Achtung

Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hilft gegen die Ablehnung nicht. Aussetzen lässt sich nur, was vollziehbar ist, und die Ablehnung einer Stundung führt der Anwendungserlass ausdrücklich als nicht vollziehbar auf (AEAO zu § 361 Nr. 2.3.2, gestützt auf den BFH-Beschluss VIII B 29/82). Vorläufigen Schutz gibt es hier nur über eine einstweilige Anordnung (Nr. 2.3.4). Die Aussetzung ist der Weg gegen einen Steuerbescheid, den du für falsch hältst; mehr dazu im Beitrag zur Aussetzung der Vollziehung.

War dein erster Antrag vor dem Zahltag beim Finanzamt, kannst du für den Einspruch diese Vorlage anpassen und die Unterlagen anhängen, die in der Begründung des Bescheids fehlen.

VorlageEinspruch gegen die Ablehnung der Ratenzahlung
[Name oder Firma]
[Deine Anschrift]

An das Finanzamt [Ort]
[Straße, PLZ und Ort des Finanzamts]

[Ort], [Datum]

Steuernummer: [Steuernummer]

Einspruch gegen die Ablehnung meines Antrags auf Stundung in Raten

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Ablehnungsbescheids], mit dem Sie meinen Antrag vom [Datum des Antrags] auf Stundung der [Steuerart und Zeitraum] in Raten abgelehnt haben, lege ich Einspruch ein. Mein Antrag ging vor dem Fälligkeitstag am [Fälligkeitstag] bei Ihnen ein.

Sie haben die Ablehnung damit begründet, dass [Begründung aus dem Bescheid]. Dazu reiche ich folgende Unterlagen nach:
- [Liquiditätsplan bis Monat Jahr]
- [Vermögensübersicht]
- [Schreiben der Bank vom Datum]

Am [Datum] habe ich [Betrag] Euro auf diese Steuer gezahlt. Den Rest von [Betrag] Euro biete ich in [Anzahl] Raten zu je [Betrag] Euro an, jeweils am [Tag] eines Monats, beginnend im [Monat Jahr]. Als Sicherheit biete ich [Sicherheit] an.

Ich bitte Sie, die Stundung in diesen Raten zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]

Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.

Einstweilige Anordnung beim Finanzgericht

Das Finanzgericht kann auf Antrag eine einstweilige Anordnung treffen, auch schon vor einer Klage (§ 114 Abs. 1 FGO). Du musst dafür nach dem Bundesfinanzhof zweierlei schlüssig darlegen und glaubhaft machen: den Anspruch, aus dem du dein Begehren herleitest, und einen Grund für die vorläufige Regelung. Einen solchen Grund sieht er erst, wenn die Ablehnung deine wirtschaftliche oder persönliche Existenz unmittelbar bedroht (Beschluss vom 17. Juli 2019, V B 28/19). Das Verfahren kostet Gerichtsgebühren (Nr. 6210 Kostenverzeichnis zum GKG).

Ein neuer, besser belegter Antrag

Ein neuer Antrag lohnt sich, wenn du jetzt belegen kannst, was vorher fehlte: Liquiditätsplan, Vermögensübersicht, die Antwort deiner Bank, eine sofortige Zahlung und Raten, die dein Plan wirklich hergibt. Als Sicherheit nennt § 241 AO unter anderem verpfändetes Sparguthaben, eine erstrangige Grundschuld und die Bürgschaft eines tauglichen Steuerbürgen; andere Sicherheiten kann das Finanzamt nach Ermessen annehmen (§ 245 AO). Wie ein vollständiger Antrag aufgebaut ist, zeigt Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen.

Dabei zählt, wann der Antrag eingeht. Laut Anwendungserlass zu § 240 gilt eine Stundung, die bis zum Zahltag beantragt und erst danach bewilligt wird, ab dem Fälligkeitstag. Wird sie erst nach dem Zahltag beantragt, beginnt sie in der Regel mit dem Eingang, und die Säumniszuschläge bis dahin kommen mit in die Stundung. Für eine Bewilligung erst im Einspruch hat der Erlass keine eigene Regel. Weil der Einspruch aber über denselben Antrag neu entscheidet, spricht ein rechtzeitiger erster Antrag für den Einspruch.

Vollstreckungsaufschub, wenn gepfändet werden soll

Unbillig im Sinne von § 258 AO ist eine Vollstreckung nach der Vollstreckungsanweisung, wenn sie dir einen unangemessenen Nachteil bringt, den kurzes Zuwarten vermeiden könnte; was jede Vollstreckung mit sich bringt, zählt nicht (Abschnitt 7 VollstrA). Den Antrag richtest du laut Finanzverwaltung NRW schriftlich und begründet an die Erhebungsstelle.

Teilzahlung und Erlass

Schreib bei jeder Zahlung Steuerart und Zeitraum in den Verwendungszweck: Deckt eine freiwillige Zahlung nicht alle Schulden, wird die getilgt, die du bestimmst (§ 225 Abs. 1 AO).

Stundung und Aufschub verschaffen dir bloß Zeit. Erlassen kann das Finanzamt eine Steuer nur, wenn es unbillig wäre, sie im Einzelfall einzuziehen (§ 227 AO). Wann das in Frage kommt, erklärt der Beitrag Steuerschulden erlassen.

Was eine spätere Stundung kostet

Bewilligt das Finanzamt doch noch, im Einspruch oder auf einen neuen Antrag, kostet die Stundung 0,5 % Zinsen für jeden vollen Monat, 2026 unverändert (§ 234 Abs. 1, § 238 Abs. 1 AO). Angefangene Monate bleiben außer Ansatz, und verzinst wird der auf 50 € abgerundete Betrag (§ 238 Abs. 2 AO). Zahlst du eine bewilligte Rate zu spät, kommen auf sie laut Anwendungserlass zu § 234 zusätzlich Säumniszuschläge.

Gunnars vier Wochen nach dem Ablehnungsbescheid

BeispielGunnar, Dachdeckerbetrieb in Kassel

Gunnar führt in Kassel einen Dachdeckerbetrieb mit drei Mitarbeitern. Am Montag, 14. September 2026, übermittelt seine Steuerberaterin die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025. Sie ergibt 9.850 € mehr als die Voranmeldungen, fällig einen Monat nach Eingang, am Mittwoch, 14. Oktober 2026. Noch am 14. September beantragt Gunnar in ELSTER sechs Monatsraten, begründet mit einem schwachen Sommer, ohne Unterlagen.

Der Ablehnungsbescheid ist auf Donnerstag, 24. September 2026, datiert und geht an diesem Tag zur Post. Als Tag der Bekanntgabe gilt nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO der vierte Tag danach, Montag, 28. September 2026. Einspruch einlegen kann Gunnar also bis Mittwoch, 28. Oktober 2026. Die Begründung: Gunnar habe nicht dargelegt, dass er das Geld weder hat noch zumutbar beschaffen kann, und keine Sicherheit angeboten. An seiner Stundungswürdigkeit zweifelt der Bescheid nicht, seine Erklärungen kamen immer pünktlich.

ZeitleisteGunnars zwei Fristen: Zahltag vor Einspruchsende
  1. Jahreserklärung übermittelt, Ratenantrag ohne Unterlagen
  2. Ablehnungsbescheid geht zur Post
  3. Ablehnung gilt als bekannt gegeben
  4. Einspruch mit Plan, Vermögensübersicht und Bankschreiben
  5. Zahltag der Umsatzsteuer, auch nach dem Einspruch
  6. Ende der Einspruchsfrist
Tag
Gunnar
Finanzamt
Mo, 28.9.
bespricht die Begründung mit seiner Steuerberaterin; sie wählen den Einspruch, weil der erste Antrag vor dem Zahltag einging
Die Steuer ist noch nicht fällig, vollstrecken kann es nicht.
Do, 1.10.
Die Bank erhöht seinen Kontokorrentrahmen um 1.500 € und lehnt einen Kredit über den Rest schriftlich ab.
Mo, 5.10.
Liquiditätsplan bis Februar: Nach Löhnen, Material, laufender Umsatzsteuer und Entnahmen bleiben rund 1.900 € im Monat.
Fr, 9.10.
Einspruch in ELSTER mit Plan, Vermögensübersicht und Bankschreiben: 2.650 € zum Zahltag, dann vier Raten zu 1.800 € jeweils am 11. von November bis Februar; als Sicherheit bietet er seinen abbezahlten Dachdeckeraufzug an.
entscheidet später neu; der Zahltag bleibt der 14. Oktober
Mo, 12.10.
überweist 2.650 € (1.150 € Guthaben, 1.500 € aus dem höheren Rahmen) mit „USt 2025“ im Verwendungszweck
Mi, 14.10.
Zahltag; die 2.650 € sind gutgeschrieben, offen bleiben 7.200 €.
ab Do, 15.10.
Säumnis: Der erste angefangene Monat kostet 1 % von 7.200 €, also 72 €; ohne die Teilzahlung wären es 98,50 €.
in den Wochen danach
kann mahnen und eine Woche später vollstrecken; ein Leistungsgebot braucht es nicht, weil die Jahreserklärung eine Steueranmeldung ist

Zahlt Gunnar die Raten wie angeboten, bleiben zwei Ausgänge. Bewilligt das Finanzamt im Einspruch, gilt die Stundung nach dem Anwendungserlass ab dem Fälligkeitstag, denn beantragt war sie vor dem Zahltag, zuletzt mit dem Einspruch am 9. Oktober 2026. Die Zinsen laufen dann ab dem 15. Oktober. Bleibt es bei der Ablehnung, laufen ab demselben Tag Säumniszuschläge.

Rate
Termin
mit Stundung: volle Monate, Zinsen
ohne Stundung: angefangene Monate, Zuschlag
1.800 €
Mi, 11.11.2026
0, 0 €
1, 18 €
1.800 €
Fr, 11.12.2026
1, 9 €
2, 36 €
1.800 €
Mo, 11.01.2027
2, 18 €
3, 54 €
1.800 €
Do, 11.02.2027
3, 27 €
4, 72 €
Summe
54 €
180 €

Je Rate und Monat sind das 1.800 € × 0,5 % = 9 € Zinsen oder 1.800 € × 1 % = 18 € Zuschlag. Die Stundung wäre also 126 € günstiger. Auf die 2.650 € vom Zahltag fällt in keinem Fall etwas an.

Mit dem Ablehnungsbescheid in der Hand: fünf Schritte bis zum Fristende

  1. Das Ende der Einspruchsfrist ausrechnen, Aufgabe zur Post plus vier Tage plus ein Monat (Wochenende oder Feiertag: nächster Werktag), und neben den Zahltag in den Kalender schreiben.
  2. In der Begründung nachlesen, was fehlt: Nachweise, Stundungswürdigkeit, Sicherheit oder die Aussicht, dass der Engpass vorübergeht.
  3. Die Unterlagen zusammenstellen, die diese Lücke schließen. Die Zahlen für Liquiditätsplan und Vermögensübersicht kommen aus deiner Buchhaltung. Bank und Belege sortiert enno nachts und gleicht dabei Buchungen mit Belegen ab; was davon ans Finanzamt geht, prüfst und schickst du selbst.
  4. Zum Zahltag zahlen, was geht. Dann Einspruch mit Belegen, wenn dein erster Antrag rechtzeitig war, sonst ein neuer Antrag. Läuft die Vollstreckung schon, den Vollstreckungsaufschub beantragen.
  5. Hilfe holen, wenn mehrere Jahre offen sind, gepfändet wird oder du an das Finanzgericht denkst: bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater und, wenn auch andere Gläubiger warten, bei einer anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 42 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 42 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Behörden, Kammern und Portale

Gesetzgebung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alte Jahre sollten kein Lebensthema sein.

Rekonstruktion aus Bankdaten, auch wenn Belege fehlen. Am Ende weißt du, was wann fällig ist, und hast eine Akte für die Kanzlei. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

Zugang anfragen

Weiterlesen

  1. Finanzamt & NachholenMahnung vom Finanzamt ohne Bescheid: woher der Betrag kommt und was du jetzt tustFinanzamt-Mahnung ohne Bescheid? Meist steckt deine eigene Voranmeldung oder eine Vorauszahlung dahinter. So ordnest du jede Zeile zu, bevor die Mahnfrist abläuft.10 Min
  2. Finanzamt & NachholenFinanzamt anrufen: wann das Telefonat hilft und was danach schriftlich folgen mussFinanzamt anrufen: welche Anliegen ein Telefonat klärt, was du vorher bereitlegst und was danach schriftlich über ELSTER folgen muss, damit es zählt.10 Min
  3. Finanzamt & NachholenSteuerbescheid prüfen: die Checkliste von der Bekanntgabe bis zur RechtsbehelfsbelehrungSteuerbescheid prüfen, solange die Einspruchsfrist läuft: Bekanntgabe über ELSTER, Festsetzung, Erläuterungen, Abrechnung und Vorauszahlungen als Checkliste.10 Min