Kontopfändung durch das Finanzamt: der erste Monat und wie die Pfändung endet

Kontopfändung durch das Finanzamt: was die Verfügung an die Bank bewirkt, warum 1.590 € auf dem P-Konto frei bleiben und wie die Pfändung wieder aufgehoben wird.

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Finanzamt & Nachholen
Für
Selbstständige mit Rückstand

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kontopfändung wirkt, sobald die Pfändungs- und Einziehungsverfügung bei der Bank zugestellt ist, und erfasst auch Geld, das in den Tagen danach eingeht.
  • Auf einem P-Konto bleiben seit dem 1. Juli 2026 im Monat 1.590 € frei, bei Unterhalt für eine Person 2.187,42 €, wenn die Bank eine Bescheinigung hat.
  • Wird das Konto innerhalb eines Monats nach der Zustellung zum P-Konto, schützt es schon den Monat der Pfändung; die Bank muss es ab dem vierten Geschäftstag nach deinem Verlangen so führen.
  • Aufgehoben wird die Pfändung in der Regel erst, wenn Steuer, Säumniszuschläge und Kosten bezahlt sind; einen Vollstreckungsaufschub gibt es nur unter strengen Voraussetzungen.
Kostenloses WerkzeugFristenrechner für Post vom FinanzamtBis wann du Einspruch einlegen und zahlen musst, mit dem vierten Tag der Bekanntgabe, den Feiertagen deines Bundeslands und dem Säumniszuschlag.
Illustration: kleine Schraubzwinge an der Ecke einer geschlossenen dunkelblauen Mappe, daneben ein ungeöffneter gelber Umschlag
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Was die Verfügung an deine Bank bewirkt
  2. 02Der erste Monat nach der Zustellung: was wann passiert
  3. 03Das P-Konto: 1.590 € im Monat und was darüber liegt
  4. 04Hakans Oktober, Tag für Tag gerechnet
  5. 05Wann die Pfändung endet und wie sie aufgehoben wird
  6. 06Hilfe, die oft nichts kostet
  7. 07Diese Woche: Konto sichern, Summe prüfen, Plan anbieten

Für eine Kontopfändung braucht das Finanzamt kein Gericht. Es stellt deiner Bank eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu, und ab diesem Tag hält die Bank dein Guthaben bis zur geforderten Summe fest, auch Geld, das erst danach eingeht. Aufgehoben wird die Pfändung in der Regel erst, wenn Steuer, Säumniszuschläge und Kosten beglichen sind. Wie viel dir bis dahin im Monat bleibt, entscheidest du zum großen Teil selbst: mit dem Antrag auf ein P-Konto in den ersten Tagen.

Was die Verfügung an deine Bank bewirkt

In dem Schreiben stecken zwei Anordnungen. Die Pfändungsverfügung verbietet der Bank, an dich zu zahlen, und dir, über das Guthaben zu verfügen (§ 309 Abs. 1 AO). Die Einziehungsverfügung erlaubt dem Finanzamt, sich das gepfändete Geld von der Bank überweisen zu lassen (§ 314 AO). Wirksam wird die Pfändung mit der Zustellung bei der Bank, und das Finanzamt muss sie dir mitteilen (§ 309 Abs. 2 AO). Laut Finanzverwaltung NRW bekommst du eine Durchschrift, auf der auch die Kosten stehen.

Was beim ersten Mal oft überrascht:

  • Die Bank erfährt nur eine Summe. Steuerarten und Zeiträume soll die Verfügung an sie nicht nennen (§ 309 Abs. 2 AO).
  • Gepfändet ist nicht bloß der Kontostand am Tag der Zustellung, sondern auch das Guthaben an jedem folgenden Tag (§ 833a ZPO, über § 309 Abs. 3 AO). Überweist ein Kunde morgen, fällt sein Geld in die Pfändung.
  • Führt eine Nachfrage bei dir nicht zum Ziel oder verspricht sie keinen Erfolg, darf das Finanzamt über das Bundeszentralamt für Steuern abrufen lassen, bei welchen Banken du Konten führst (§ 93 Abs. 7 AO). Dazu gehört auch das Konto, über das dein Betrieb läuft.

Mit der Zustellung entsteht außerdem eine Pfändungsgebühr von 28,60 € (§ 339 AO). Auslagen, etwa für eine Zustellung mit Postzustellungsurkunde, können hinzukommen (§ 344 AO).

Das Gesetz verlangt wenig Vorlauf. Vollstrecken darf das Finanzamt, wenn die Steuer fällig ist und seit einer Zahlungsaufforderung mindestens eine Woche vergangen ist; die Aufforderung darf schon im Bescheid stehen (§ 254 Abs. 1 AO). Für Steuer, die du selbst angemeldet hast, etwa in der Umsatzsteuer-Voranmeldung, ist gar keine Aufforderung nötig. Eine Mahnung soll in der Regel vorausgehen (§ 259 AO). Eine Vollstreckungsankündigung verlangt das Gesetz dagegen nicht, und laut Finanzverwaltung NRW bleibt sie in manchen Fällen aus. Die Briefe davor ordnet der Beitrag Steuererklärung nicht abgegeben Stufe für Stufe ein.

Der erste Monat nach der Zustellung: was wann passiert

Wann
Was passiert
Grundlage
Tag der Zustellung
Die Pfändung wirkt. Erfasst sind der Kontostand und alle späteren Gutschriften, bis die Summe gedeckt ist.
§ 309 AO, § 833a ZPO
Binnen zwei Wochen
Auf Verlangen erklärt die Bank dem Finanzamt, ob sie zahlen wird, ob andere Pfändungen bestehen und ob das Konto ein P-Konto ist.
§ 316 AO
Vierter Geschäftstag nach deinem Verlangen
Die Bank muss das Konto als Pfändungsschutzkonto führen.
§ 850k Abs. 2 ZPO
Ein Monat nach der Zustellung
Erst jetzt darf die Bank das Guthaben vom Zustellungstag an das Finanzamt überweisen. Ist das Konto bis dahin umgewandelt, gilt der Schutz schon für den Monat der Pfändung.
§ 314 Abs. 3 AO, §§ 835, 899 ZPO
Ein Monat nach Bekanntgabe
Die Frist für einen Einspruch gegen die Pfändung selbst endet.
§§ 347, 355 AO

Frist

Damit das P-Konto schon den Monat der Pfändung schützt, muss die Umwandlung vor Ablauf eines Monats ab der Zustellung bei der Bank wirksam sein, und die Bank hat dafür bis zum vierten Geschäftstag nach deinem Verlangen Zeit. Die Finanzverwaltung NRW nennt vier Wochen ab Beginn der Pfändung. Richte dich nach der kürzeren Zeit und stell den Antrag in den ersten Tagen.

Das P-Konto: 1.590 € im Monat und was darüber liegt

Der unpfändbare Grundbetrag liegt vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 bei 1.587,40 € im Monat, so steht es in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026. Auf dem P-Konto wird er auf volle 10 € aufgerundet (§ 899 Abs. 1 ZPO). Frei bleiben also 1.590 € je Kalendermonat. Wo 1.587,40 € als Betrag des P-Kontos genannt werden, ist der Grundbetrag vor dem Aufrunden gemeint. Im Netz findest du außerdem ältere Zahlen: Bis Ende Juni 2026 lag der Grundbetrag bei 1.555 €, auf dem P-Konto bei 1.560 €.

Zahlst du gesetzlichen Unterhalt, steigt der Betrag (§ 902 ZPO). Die Bank rechnet damit aber erst, wenn du ihr eine Bescheinigung vorlegst, und zwar ab dem zweiten Geschäftstag danach (§ 903 ZPO).

Unterhalt für
frei je Kalendermonat
niemanden
1.590,00 €
1 Person
2.187,42 €
2 Personen
2.520,25 €
3 Personen
2.853,08 €
4 Personen
3.185,91 €
5 Personen
3.518,74 €

Stand 1. Juli 2026: 1.590 € plus 597,42 € für die erste und je 332,83 € für die zweite bis fünfte Person. Kindergeld bleibt mit Bescheinigung zusätzlich frei. Ausstellen können solche Bescheinigungen laut Finanzverwaltung NRW zum Beispiel Arbeitgeber, Familienkasse, Steuerberater, Rechtsanwälte und anerkannte Schuldnerberatungsstellen, das Finanzamt in der Regel nicht.

Außerdem gilt:

  • Ein P-Konto kann jede natürliche Person verlangen, auch als Selbstständige oder Selbstständiger. Der Schutz gilt dann auch für Einnahmen aus dem Betrieb. Eine GmbH oder UG bekommt keins.
  • Jede Person darf nur ein P-Konto haben. Das versicherst du der Bank bei der Umwandlung (§ 850k Abs. 3 ZPO).
  • Die Bank darf die Umwandlung nicht ablehnen, auch nicht bei einem Konto im Minus, und für das P-Konto keine Extragebühr nehmen.
  • Was du in einem Monat nicht verbrauchst, bleibt in den drei Folgemonaten zusätzlich frei (§ 899 Abs. 2 ZPO).
  • Geht in einem Monat mehr ein, als frei ist, darf die Bank den Überschuss erst nach Ende des Folgemonats an das Finanzamt überweisen. Im Folgemonat kannst du im Rahmen des neuen Freibetrags darüber verfügen (§ 900 ZPO, § 314 Abs. 3 AO).
  • Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto werden. Deinen Anteil kannst du binnen eines Monats auf ein Einzelkonto bei derselben Bank übertragen und dieses umwandeln lassen. Die Pfändung geht auf das übertragene Guthaben mit über, geschützt ist dann der Freibetrag des P-Kontos (§ 850l ZPO).

Achtung

Einen eigenen Freibetrag für Betriebsausgaben kennt das P-Konto nicht. Aus den 1.590 € zahlst du Miete, Essen, Sprit und Material zugleich; was darüber eingeht, ist grundsätzlich gepfändet. Einen abweichenden Betrag kann bei einer Pfändung des Finanzamts dessen Vollstreckungsstelle festsetzen, und zwar nur auf Antrag.

Hakans Oktober, Tag für Tag gerechnet

BeispielHakan, Reinigungsservice in Gelsenkirchen

Hakan reinigt Büros und Treppenhäuser. Betrieb und Privates laufen über ein Girokonto bei der Sparkasse. Seine Umsatzsteuer-Voranmeldung für April bis Juni 2026 hat er pünktlich übermittelt, die 2.180 € Umsatzsteuer, fällig am Freitag, 10. Juli 2026, aber nicht bezahlt. Mahnung und Vollstreckungsankündigung liegen ungeöffnet in der Ablage.

Am Donnerstag, 1. Oktober 2026, wird die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Sparkasse zugestellt. So setzt sich die Summe zusammen:

Posten
Betrag
Umsatzsteuer April bis Juni 2026
2.180,00 €
Säumniszuschläge: 3 × 1 % von 2.150 €
64,50 €
Pfändungsgebühr
28,60 €
Summe
2.273,10 €

Für die Säumniszuschläge wird die Steuer auf volle 50 € abgerundet, daher 2.150 €. Angefangen sind drei Monate: 11. Juli bis 10. August, 11. August bis 10. September, 11. September bis 10. Oktober. Auslagen führt die Durchschrift keine auf.

Am Tag der Zustellung liegen 1.980 € auf dem Konto. Hakan zahlt Unterhalt für seine Tochter. Am Freitag, 2. Oktober 2026, verlangt er bei der Sparkasse die Umwandlung in ein P-Konto. Das Wochenende zählt nicht, gezählt werden Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag; ab dem vierten Geschäftstag, Donnerstag, 8. Oktober 2026, gilt der Schutz. Die Unterhaltsbescheinigung einer Schuldnerberatungsstelle legt er am Dienstag, 6. Oktober 2026, vor; beachten muss die Sparkasse sie ab dem zweiten Geschäftstag danach, also ebenfalls ab Donnerstag, 8. Oktober. Beides liegt weit vor Ablauf des Monats seit der Zustellung, deshalb schützt das P-Konto schon den Oktober.

Oktober
ohne Bescheinigung
mit Bescheinigung
frei im Monat
1.590,00 €
2.187,42 €
Guthaben vom 1. Oktober
1.980,00 €
1.980,00 €
davon gepfändet
390,00 €
0,00 €
im Oktober noch frei für weitere Eingänge
0,00 €
207,42 €

Die Rechnung: 1.980 € − 1.590 € = 390 € und 2.187,42 € − 1.980 € = 207,42 €. Hätte Hakan erst Mitte November umgewandelt, hätte die Sparkasse die ganzen 1.980 € nach Ablauf des Monats an das Finanzamt überweisen dürfen.

An der Schuld ändert das nichts. Ab Sonntag, 11. Oktober 2026, läuft der vierte Säumnismonat: 2.273,10 € + 21,50 € = 2.294,60 €. Noch im Oktober schreibt Hakan dem Finanzamt, legt seine Auftragslage offen und fragt, wie er den Rest tilgen kann. Ob es die Pfändung dafür lockert, entscheidet das Finanzamt.

ZeitleisteHakans Weg von der unbezahlten Steuer zum geschützten Oktober
  1. Umsatzsteuer für April bis Juni fällig, nicht bezahlt
  2. Pfändungs- und Einziehungsverfügung bei der Sparkasse zugestellt
  3. Hakan verlangt die Umwandlung in ein P-Konto
  4. Unterhaltsbescheinigung vorgelegt
  5. P-Konto und Bescheinigung wirken
  6. der vierte Säumnismonat beginnt

Wann die Pfändung endet und wie sie aufgehoben wird

Eine feste Laufzeit hat die Kontopfändung nicht. Sie greift jeden Tag neu auf das zu, was eingeht, bis die Summe gedeckt ist. Die Finanzverwaltung NRW sagt es deutlich: Vorher erledigt sich die Maßnahme nicht, und zu zahlen sind auch die Vollstreckungskosten.

Deine Lage
Was du tust
Was mit der Pfändung passiert
Du kannst alles zahlen.
Steuer, Säumniszuschläge und Kosten mit Steuernummer überweisen.
Ist der Anspruch erloschen, muss das Finanzamt die Pfändung aufheben (§ 257 AO).
Du hattest kurz vorher schon gezahlt.
Dem Finanzamt Datum und Betrag nennen.
Es schränkt die Pfändung ein, sobald die Zahlung verbucht ist; die Kosten der Pfändung bleiben in der Regel.
Die Steuer stimmt nicht, etwa nach einer Schätzung.
Solange die Einspruchsfrist läuft: Einspruch gegen den Bescheid und Aussetzung der Vollziehung beantragen. In die Vollstreckung gehören diese Einwände nicht (§ 256 AO).
Wird der Bescheid aufgehoben oder die Steuer gesenkt, ist die Pfändung aufzuheben oder zu beschränken (§ 257 AO).
Du kannst nicht sofort zahlen.
Schriftlich und begründet einen Vollstreckungsaufschub beantragen (§ 258 AO).
Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall. Säumniszuschläge entstehen weiter.
Die Pfändung selbst ist fehlerhaft.
Einspruch gegen die Pfändungsverfügung binnen eines Monats.
Der Einspruch allein hält die Pfändung nicht an (§ 361 AO).

Ist die Einspruchsfrist vorbei, kann ein Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung trotzdem noch geändert werden, wenn du es beantragst (§ 164 Abs. 2 AO). Wie du bei einer Schätzung vorgehst, steht im Beitrag Schätzungsbescheid erhalten: was tun.

Beim Aufschub liegt die Hürde hoch. Wer schon in der Vollstreckung steckt, bekommt laut Finanzverwaltung NRW regelmäßig keine Stundung mehr, sondern allenfalls einen Vollstreckungsaufschub, und ein gesperrtes Konto allein reicht dafür nicht. Ist die Vollstreckung im Einzelfall unbillig, kann das Finanzamt sie einstweilen einstellen, beschränken oder die Pfändung aufheben (§ 258 AO). Auch eine Stundung beseitigt eine bestehende Pfändung nicht von allein; sie bleibt, bis ihre Aufhebung ausdrücklich angeordnet ist (§ 257 Abs. 2 AO). Voraussetzungen, Unterlagen und Kosten eines Antrags mit Ratenplan zeigt der Beitrag Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen.

Beantragst du den Aufschub trotzdem, kann diese Vorlage helfen; die Begründung muss zeigen, warum die Vollstreckung gerade in deinem Fall unbillig ist.

VorlageAntrag auf Vollstreckungsaufschub mit Zahlungsplan
[Dein Name]
[Deine Anschrift]
Steuernummer: [Steuernummer]

Finanzamt [Ort]
[Anschrift des Finanzamts]

[Ort], [Datum]

Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom [Datum der Verfügung], zugestellt bei [Name der Bank] am [Datum der Zustellung]: Antrag auf Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Ihrer Mitteilung vollstrecken Sie wegen [Steuerart und Zeitraum] insgesamt [Betrag] Euro, einschließlich Säumniszuschlägen und Kosten. Ich beantrage, die Vollstreckung einstweilen einzustellen oder zu beschränken, solange ich nach dem folgenden Plan zahle.

Warum ich nicht sofort alles zahlen kann: [Begründung, zum Beispiel Auftragslage, offene Forderungen, laufende Kosten]

Welcher Nachteil mir durch die Vollstreckung droht und warum er sich mit etwas Zeit vermeiden lässt: [Begründung]

Zahlungsplan:
sofort: [Betrag] Euro am [Datum]
danach: [Betrag] Euro monatlich, jeweils am [Tag des Monats], erstmals am [Datum], letztmals am [Datum]

Bitte teilen Sie mir mit, ob die Kontopfändung bei Einhaltung dieses Plans beschränkt oder aufgehoben wird. Mir ist bekannt, dass Säumniszuschläge weiter entstehen.

Anlagen: [zum Beispiel Kontoauszüge, Liste offener Rechnungen, Aufstellung der laufenden Kosten]

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]

Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.

Zur SCHUFA: Das Finanzamt meldet Pfändungen dort nicht, schreibt die Finanzverwaltung NRW. Banken, die mit der SCHUFA zusammenarbeiten, können eine Kontopfändung aber melden. Dass du ein P-Konto führst, dürfen Auskunfteien nur verwenden, um ein zweites P-Konto aufzuspüren, nicht für deine Bonität (§ 909 ZPO).

Hilfe, die oft nichts kostet

Schuldnerberatungsstellen helfen auch bei einer Kontopfändung. Es gibt sie in den meisten Städten und Gemeinden, bei den Kommunen und bei Trägern wie Caritas, Diakonie und Rotem Kreuz. Laut Justizportal von Bund und Ländern ist die Beratung häufig kostenlos. Frag vorher nach Kosten und danach, ob die Stelle auch Selbstständige berät. Eine seriöse Stelle nennt Gebühren offen und darf Bescheinigungen für das P-Konto ausstellen.

Ob ein Bescheid stimmt und welche Erklärungen fehlen, gehört in die Hände einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters, vor allem wenn mehrere Jahre offen sind.

Diese Woche: Konto sichern, Summe prüfen, Plan anbieten

  1. Heute bei der Bank die Umwandlung in ein P-Konto verlangen. Du versicherst dabei, dass du kein weiteres P-Konto hast.
  2. Zahlst du Unterhalt oder bekommst du Kindergeld, besorg dir eine Bescheinigung und leg sie der Bank vor.
  3. Die Mitteilung des Finanzamts heraussuchen: Summe, Kosten und Zustellungsdatum notieren. Laut Finanzverwaltung NRW kannst du dein Steuerkonto auch über die Kontoabfrage in ELSTER einsehen.
  4. Prüfen, ob die Steuer stimmt. Wenn nicht: innerhalb der Monatsfrist Einspruch gegen den Bescheid einlegen, danach bei einem Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung die Änderung beantragen.
  5. Beim Finanzamt melden: zahlen, was du zahlen kannst, sonst schriftlich einen Vollstreckungsaufschub mit Begründung und Zahlungsplan beantragen. Frag ausdrücklich, ob die Pfändung dann beschränkt oder aufgehoben wird.
  6. Die Ursache angehen. Fehlen Voranmeldungen oder Erklärungen, zeigt Buchhaltung nachholen, wie du aus dem Kontoauszug wieder Zahlen machst. Aus deinen Bankdaten rekonstruiert enno die Buchungen und bereitet daraus Voranmeldungen und EÜR mit Quellen vor; beides prüfst und übermittelst du selbst.
  7. Ist alles bezahlt und die Pfändung aufgehoben, kannst du das P-Konto wieder als normales Konto führen lassen, mit mindestens vier Geschäftstagen Vorlauf zum Monatsende (§ 850k Abs. 5 ZPO).

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 37 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alte Jahre sollten kein Lebensthema sein.

Rekonstruktion aus Bankdaten, auch wenn Belege fehlen. Am Ende weißt du, was wann fällig ist, und hast eine Akte für die Kanzlei. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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