Büromiete absetzen: Umsatzsteuer, Kaution und die Dezembermiete im Januar

Büromiete absetzen: warum Büro und Coworking-Platz voll zählen, wann Vorsteuer drinsteckt, was mit Kaution und Dezembermiete passiert und welche EÜR-Zeile gilt.

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Thema
Ausgaben & Absetzen
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Miete für ein Büro außerhalb deiner Wohnung ist eine volle Betriebsausgabe, die Grenzen für das häusliche Arbeitszimmer gelten dafür nicht; in der Anlage EÜR 2026 steht sie in Zeile 40.
  • Vorsteuer ziehst du aus der Miete nur, wenn Vertrag oder Rechnung die Steuer eindeutig ausweisen; das setzt voraus, dass der Vermieter auf die Steuerfreiheit verzichtet hat oder die Leistung keine reine Vermietung ist.
  • Die Kaution ist keine Betriebsausgabe, Möbel laufen als geringwertiges Wirtschaftsgut oder über die Abschreibung, und Miete für mehr als fünf Jahre im Voraus wird auf die Jahre verteilt, für die sie gezahlt ist.
  • Eine Dezembermiete, die du erst im Januar zahlst, zählt nur dann für das alte Jahr, wenn Zahlung und Fälligkeit beide zwischen dem 22. Dezember und dem 10. Januar liegen.
Illustration: Schlüssel mit rundem grünem Anhänger auf einer hellen Papiermappe, daneben eine Topfpflanze und ein Holzbecher mit zwei Bleistiften
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Warum das Büro außer Haus keine Arbeitszimmer-Frage ist
  2. 02Jede Zahlung rund ums Büro: abziehbar, Vorsteuer, Zeile
  3. 03Umsatzsteuer auf die Miete: steuerfrei, Option oder Coworking-Paket
  4. 04Wann die Miete zählt: Vorauszahlung und Jahreswechsel
  5. 05Wenkes erstes Jahr im Coworking-Space
  6. 06Zwei Sonderfälle: Büro vom Ehepartner, Gewerbesteuer auf die Miete
  7. 07Fünf Prüfungen, bevor die Büromiete in die EÜR geht

Die Miete für ein Büro außerhalb deiner Wohnung setzt du als Betriebsausgabe ab, in voller Höhe und ohne die Grenzen, die für ein häusliches Arbeitszimmer gelten. Für einen festen Schreibtisch im Coworking-Space gilt dasselbe. Genauer hinschauen musst du an drei Stellen: ob in der Zahlung Vorsteuer steckt, in welches Jahr sie gehört und welche Zahlungen gar keine Miete sind, etwa die Kaution. In der Anlage EÜR 2026 steht die Miete in Zeile 40.

Warum das Büro außer Haus keine Arbeitszimmer-Frage ist

Als Betriebsausgabe zählt, was dein Betrieb veranlasst (§ 4 Abs. 4 EStG), und die Büromiete gehört ohne Umweg dazu. Mittelpunkt-Prüfung und Jahrespauschale von 1.260 € aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG betreffen nur das häusliche Arbeitszimmer. Das Formular trennt beides: Zeile 40 steht unter „Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen (ohne häusliches Arbeitszimmer)“, das Arbeitszimmer gehört laut Anleitung ausschließlich in Zeile 66.

Wer die Büromiete steuerlich absetzen will, sollte wissen, wo „außer Haus“ beginnt. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. August 2023 ist ein Raum häuslich, wenn er nach Lage, Funktion und Ausstattung in deine häusliche Sphäre eingebunden ist. Zwei Fälle daraus zeigen die Grenze:

Raum
Einordnung nach dem BMF-Schreiben
zusätzlich gemieteter Raum im Keller oder Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses, der nicht zu deiner Wohnung gehört
kann ein außerhäusliches Arbeitszimmer sein; entscheidend ist das Gesamtbild
zweite Wohnung unmittelbar neben oder gegenüber deiner Wohnung im selben Haus
regelmäßig ein häusliches Arbeitszimmer

Für das Zimmer in den eigenen vier Wänden gelten die Regeln, die der Beitrag zum Arbeitszimmer für Selbstständige erklärt. An Tagen, an denen du überwiegend daheim arbeitest und das Büro nicht aufsuchst, kann die Tagespauschale von 6 € dazukommen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).

Jede Zahlung rund ums Büro: abziehbar, Vorsteuer, Zeile

Die Zeilen beziehen sich auf die Anlage EÜR 2026.

Zahlung
Betriebsausgabe?
Vorsteuer?
Zeile
Monatsmiete ohne Umsatzsteuer
ja, im Jahr der Zahlung
nein
40
Miete, Coworking-Platz oder Besprechungsraum mit ausgewiesener Umsatzsteuer
ja, der Nettobetrag
ja, bei eindeutigem Ausweis
40, Vorsteuer in 58
Kaution
nein
nein
keine
Maklerprovision für den Mietvertrag
ja, grundsätzlich im Jahr der Zahlung
ja, mit Rechnung des Maklers
keine eigene
Möbel bis 800 € netto je Stück
ja, sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut
ja
37, Vorsteuer in 58
Möbel über 800 € netto
ja, verteilt über die Nutzungsdauer
ja
34 über die Anlage AVEÜR
Miete für mehr als fünf Jahre im Voraus
ja, gleichmäßig auf den bezahlten Zeitraum verteilt
bei ausgewiesener Steuer, sobald Rechnung und Zahlung vorliegen
40, jedes Jahr der anteilige Betrag

Als Kleinunternehmer ziehst du keine Vorsteuer ab und trägst jeden Betrag brutto ein.

Kaution

Die Kaution bleibt dein Geld. Der Vermieter hält sie als Sicherheit und zahlt sie beim Auszug zurück, deshalb mindert sie deinen Gewinn nicht. Verrechnet er beim Auszug eigene Forderungen mit ihr, etwa für eine Reparatur, gilt das als Zahlung (H 11 EStH): Der verrechnete Teil wird in diesem Jahr zur Betriebsausgabe.

Maklerprovision

Die Provision für die Vermittlung eines Büros ist durch den Betrieb veranlasst und zählt grundsätzlich im Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG). Miete ist sie nicht, in Zeile 40 gehört sie also nicht, und eine andere Zeile nennt die amtliche Anleitung für sie nicht. Am Gewinn ändert die Zeile nichts.

Einrichtung

Möbel sind keine Raumkosten: Bis 800 € netto je Stück ziehst du sie im Jahr der Anschaffung voll ab, darüber verteilst du die Kosten; welche Wahl der Sammelposten dazwischen lässt, zeigt der Beitrag zu geringwertigen Wirtschaftsgütern.

Umsatzsteuer auf die Miete: steuerfrei, Option oder Coworking-Paket

Die Vermietung von Grundstücken und Räumen ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG). Heizung, Wasser, Strom oder Internet, die der Vermieter mitliefert, sind in der Regel Nebenleistungen und damit ebenfalls steuerfrei (Abschnitt 4.12.1 Abs. 5 UStAE).

Der Vermieter kann auf die Befreiung verzichten, wenn er an einen Unternehmer für dessen Unternehmen vermietet (§ 9 Abs. 1 UStG), bei Räumen aber nur, soweit du sie allein für Umsätze nutzt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (§ 9 Abs. 2 UStG). Deshalb ist die Option nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass nicht zulässig, wenn du als Kleinunternehmer mietest (Abschnitt 9.2 Abs. 2 UStAE) oder in den Räumen eine Arztpraxis mit steuerfreien Umsätzen führst (Abs. 1 Beispiel 4). Ausnahmen gelten für manche Gebäude, die vor 1998 fertiggestellt wurden (§ 27 Abs. 2 UStG). Meist verzichtet der Vermieter einfach dadurch, dass er die Steuer gesondert ausweist (Abschnitt 9.1 Abs. 3 UStAE).

Beim Coworking ist vorher offen, ob überhaupt eine Vermietung vorliegt. Nach dem Anwendungserlass setzt eine Vermietung voraus, dass du die Fläche wie ein Eigentümer in Besitz nehmen und jede andere Person davon ausschließen darfst (Abschnitt 4.12.1 Abs. 1). Ob das für einen Schreibtisch im offenen Raum zutrifft, hängt vom Vertrag ab. Oft gehören Empfang, Drucker oder Getränke dazu. Sind Fläche und Service selbständige Leistungen, wird jede für sich beurteilt, außer der Service ist bloß Nebenleistung zur Fläche. Ist es eine einheitliche Leistung, entscheidet ihr Gepräge: Prägt die Fläche, ist alles steuerfrei; tritt sie hinter wesentlichere Leistungen zurück, ist alles steuerpflichtig (Abschnitte 4.12.5 und 4.12.6 UStAE). Einordnen muss den Vertrag der Anbieter, du siehst das Ergebnis auf der Rechnung.

Als Rechnung für den Vorsteuerabzug genügt der Mietvertrag, wenn er die Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG enthält (Abschnitt 14.1 Abs. 17 UStAE); fehlt der Zeitraum, darf ihn der Überweisungsbeleg liefern (Abs. 18). Bei Mieten zählt jeder Monat als eigene Teilleistung (Abschnitt 15.2 Abs. 2 Satz 11 UStAE). Die übrigen Voraussetzungen erklärt der Beitrag zum Vorsteuerabzug.

Achtung

Die Steuer muss im Vertrag eindeutig, klar und unbedingt stehen. Lässt er offen, ob der Vermieter versteuert oder steuerfrei vermietet, etwa mit „zuzüglich Umsatzsteuer, falls optiert wird“, reicht er als Rechnung nicht (Abschnitt 14.1 Abs. 18 UStAE). Dann fehlt die Grundlage für die Vorsteuer, bis eine Rechnung mit Steuerbetrag vorliegt.

Wann die Miete zählt: Vorauszahlung und Jahreswechsel

Grundsätzlich gehört jede Ausgabe in die EÜR des Jahres, in dem du sie bezahlst (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG).

Vorauszahlung für mehr als fünf Jahre

Zahlst du Miete für mehr als fünf Jahre im Voraus, verteilst du sie gleichmäßig auf den Zeitraum, für den sie gezahlt ist (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG). Kürzere Vorauszahlungen zählen grundsätzlich im Jahr der Zahlung, wobei § 11 Abs. 2 Satz 5 EStG den Missbrauchsparagrafen § 42 AO ausdrücklich vorbehält.

Die Dezembermiete, im Januar bezahlt

Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie Monatsmieten gibt es ein Zehn-Tage-Fenster: Fließt die Zahlung kurz vor oder nach dem Jahreswechsel ab, zählt sie für das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehört (§ 11 Abs. 2 Satz 2 mit Abs. 1 Satz 2 EStG). Kurz heißt bis zu zehn Tage, und in diesem Zeitraum muss die Zahlung geleistet und auch fällig geworden sein (H 11 EStH, BFH X R 2/21).

Daran scheitert die verspätete Dezembermiete. Miete für Räume ist zu Beginn des Monats fällig, spätestens am dritten Werktag, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt (§ 579 Abs. 2 mit § 556b Abs. 1 BGB). Das liegt lange vor dem 22. Dezember, an dem das Fenster öffnet. Zahlst du sie erst im Januar, zählt sie im neuen Jahr. Umgekehrt bringt es nichts, die Januarmiete zwischen dem 22. und dem 31. Dezember zu überweisen: Sie wird Anfang Januar fällig, Zahlung und Fälligkeit liegen beide im Fenster, und so zählt sie für das Jahr, zu dem sie gehört: das neue. Für die Umsatzsteuer-Vorauszahlung erklärt das Fenster der Beitrag zur 10-Tage-Regelung.

Merke

Eine im Januar überwiesene Dezembermiete zählt nur für das alte Jahr, wenn du sie bis zum 10. Januar zahlst und ihr Fälligkeitstag ebenfalls zwischen dem 22. Dezember und dem 10. Januar liegt.

Wenkes erstes Jahr im Coworking-Space

BeispielWenke, Architektin in Berlin

Wenke plant als freiberufliche Architektin Dachausbauten, versteuert ihre Umsätze regulär mit 19 % und meldet vierteljährlich. Seit dem 1. März 2026 hat sie einen festen Schreibtisch in einem Coworking-Space. Laut Vertrag kostet er 390 € netto im Monat, fällig jeweils zum Monatsersten im Voraus; mit 74,10 € Umsatzsteuer sind das 464,10 €. Der Betreiber schickt jeden Monat eine Rechnung mit Steuerausweis. Dazu kamen im Jahr 2026 eine Kaution von 780 € am 20. Februar, zwölf Stunden im Besprechungsraum zu je 30 € netto, alle bis November bezahlt, und im März ein Rollcontainer für 290 € netto, beides zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Die Gebühren für März bis November zahlt sie pünktlich. Die Dezembergebühr, fällig am Dienstag, 1. Dezember 2026, geht zwischen zwei Projektabgaben unter; Wenke überweist sie am Dienstag, 5. Januar 2027.

Posten
Rechenweg
Zeile
Betrag
Schreibtisch März bis November
9 × 390 €
40
3.510,00 €
Besprechungsraum
12 × 30 €
40
360,00 €
Rollcontainer, geringwertiges Wirtschaftsgut
37
290,00 €
Vorsteuer
9 × 74,10 € + 68,40 € + 55,10 €
58
790,40 €
Kaution
kein Aufwand
keine
0,00 €
Betriebsausgaben 2026 für das Büro
4.950,40 €

In Zeile 40 stehen damit 3.870 €. Die Summe entspricht allem, was 2026 für das Büro vom Konto ging, außer der Kaution: 4.176,90 € + 428,40 € + 345,10 €.

Die Dezembergebühr war am 1. Dezember 2026 fällig, also außerhalb des Fensters vom 22. Dezember 2026 bis zum 10. Januar 2027. Ihre 390 € und die 74,10 € Vorsteuer gehören deshalb in die EÜR 2027. In der Umsatzsteuer gehört der Dezember dagegen zu 2026: Die Leistung für den Monat ist erbracht und die Rechnung liegt vor, also zieht Wenke die 74,10 € in der Voranmeldung für das vierte Quartal 2026 ab. In ihren Voranmeldungen 2026 stehen so 10 × 74,10 € + 68,40 € + 55,10 € = 864,50 € Vorsteuer, in der EÜR 2026 nur 790,40 €.

Hätte ihr Vertrag die Gebühr nachträglich zum 5. des Folgemonats fällig gestellt, lägen Fälligkeit und Zahlung beide am 5. Januar, also im Fenster. Dann gehörte die Dezembergebühr in die EÜR 2026, und Zeile 40 stiege auf 3.870 € + 390 € = 4.260 €.

ZeitleisteWenkes Dezembergebühr und das Zehn-Tage-Fenster
  1. Dezembergebühr fällig, vor dem Fenster
  2. das Zehn-Tage-Fenster öffnet
  3. Wenke überweist die Dezembergebühr, im Fenster
  4. das Zehn-Tage-Fenster schließt
RechenwegWarum Voranmeldungen und EÜR 2026 bei der Vorsteuer auseinanderliegen
  1. Vorsteuer in den Voranmeldungen 2026864,50 €
  2. minus Vorsteuer der Dezembergebühr, erst 2027 bezahlt74,10 €
  3. ergibt Vorsteuer in der EÜR 2026790,40 €

Zwei Sonderfälle: Büro vom Ehepartner, Gewerbesteuer auf die Miete

Dein Ehepartner ist der Vermieter

Mietverträge zwischen Angehörigen, zu denen neben Ehegatten etwa Lebenspartner und Verlobte zählen (§ 15 AO), erkennt das Finanzamt an, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind, dem entsprechen, was Fremde vereinbaren würden, und so auch durchgeführt werden (H 4.8 EStH). Praktisch heißt das: eine klare, am besten schriftliche Vereinbarung vor dem Einzug, eine marktübliche Miete und pünktliche Zahlungen.

Dein Ehepartner versteuert die Miete in der Regel als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Ein Raum in eurer gemeinsamen Wohnung wird durch den Vertrag nicht zum externen Büro, denn häuslich oder nicht entscheiden Lage, Funktion und Ausstattung.

Gewerbesteuer auf die Miete

Wenke zahlt keine Gewerbesteuer, Architekten zählen zu den freien Berufen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Im Gewerbebetrieb wird die Hälfte der Miete für Räume und Grundstücke mit Zinsen und Anteilen von Leasingraten und Lizenzgebühren addiert (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG). Nur ein Viertel des Betrags, um den diese Summe 200.000 € übersteigt, kommt für die Gewerbesteuer wieder auf den Gewinn. Bei 2.500 € Monatsmiete zählen 15.000 € im Jahr, 7,5 % der Grenze: Hinzugerechnet wird nichts, die Miete mindert den Gewerbeertrag voll.

Fünf Prüfungen, bevor die Büromiete in die EÜR geht

  1. Such im Mietvertrag oder auf der Coworking-Rechnung den Steuerausweis. Steht dort eindeutig Umsatzsteuer, gehört der Nettobetrag in Zeile 40 und die Vorsteuer in Zeile 58; sonst ist der gezahlte Betrag deine Miete. Als Kleinunternehmer trägst du immer brutto ein.
  2. Zieh Kaution, Maklerprovision und Möbel aus der Mietsumme heraus: Die Kaution bleibt ganz draußen, Möbel und Provision erfasst du getrennt von der Miete.
  3. Prüf die Dezembermiete: Fälligkeitstag laut Vertrag und Tag der Überweisung. Liegen nicht beide zwischen dem 22. Dezember und dem 10. Januar, zählt das Jahr der Zahlung.
  4. Hast du Miete für mehr als fünf Jahre vorausbezahlt, setz nur den Anteil des jeweiligen Jahres an.
  5. Mietest du von Angehörigen oder liegt der Raum im selben Haus wie deine Wohnung, lass die Einordnung von einem Steuerberater prüfen. enno gleicht jede Mietbuchung mit ihrem Beleg ab und liefert der Kanzlei einen DATEV-Export; Zeile und Jahr prüfst du selbst.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 22 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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