GmbH gründen: was gegenüber der UG anders ist und was der Notar berechnet
GmbH gründen: 25.000 € Stammkapital, davon 12.500 € vorab, Geld oder Sacheinlage, die Notarrechnung nach GNotKG und ein Zeitplan für die Gründung per Video.
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- Gründung & Formalitäten
- Für
- UG und GmbH
Das Wichtigste in Kürze
- Eine GmbH braucht mindestens 25.000 € Stammkapital; vor der Anmeldung müssen auf jeden Geldanteil ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 € geleistet sein, wobei Sacheinlagen mit ihrem Nennbetrag mitzählen (§ 5 Abs. 1, § 7 Abs. 2 GmbHG).
- Sachwerte statt Geld gehen nur mit eigenem Gesellschaftsvertrag, Sachgründungsbericht und Unterlagen zum Wert; das Registergericht berechnet dann 480 € statt 300 €.
- Gründest du allein, per Video und mit Musterprotokoll, kostet der Notar bei 25.000 € Stammkapital 314,87 € mit Umsatzsteuer, mit eigenem Vertrag ab 336,77 €.
- Bevor du dir als Alleingesellschafter ein Geschäftsführergehalt zahlst, brauchst du einen unterschriebenen Gesellschafterbeschluss und einen Anstellungsvertrag; ohne klare Vereinbarung im Voraus wertet das Finanzamt das Gehalt in der Regel als verdeckte Gewinnausschüttung (R 8.5 Abs. 2 KStR).

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01UG und GmbH bei der Gründung: was sich unterscheidet
- 0212.500 € vorab, der Rest bleibt eine Schuld
- 03Sachwerte statt Geld: was eine Sachgründung verlangt
- 04Was der Notar bei 25.000 € Stammkapital berechnet
- 05Neun Tage bis zur Eintragung: Cedrics Gründung per Video
- 06Geschäftsführer der eigenen GmbH: Bestellung, Beschluss, Vertrag
- 07Von der Einlage bis zum ersten Gehalt: deine GmbH in der richtigen Reihenfolge
Eine GmbH entsteht in derselben Abfolge wie eine UG: Beurkundung beim Notar, Einzahlung, Anmeldung, Eintragung ins Handelsregister. Anders ist vor allem das Geld. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 €, vor der Anmeldung müssen davon 12.500 € eingezahlt sein, und statt Geld darf ein Gesellschafter auch Sachwerte einbringen. Allein, per Video und mit dem gesetzlichen Musterprotokoll kostet die Gründung bei 25.000 € Stammkapital 614,87 € plus Kopierkosten: 314,87 € für den Notar, 300 € für das Registergericht.
UG und GmbH bei der Gründung: was sich unterscheidet
Wer wann handelt und welche Anzeigen nach der Eintragung folgen, steht Schritt für Schritt unter UG gründen. Die GmbH geht denselben Weg und weicht nur hier ab:
Punkt | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH |
|---|---|---|
Stammkapital | ab 1 €, unter 25.000 € | mindestens 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG) |
eingezahlt vor der Anmeldung | alles, nur in Geld (§ 5a Abs. 2) | ein Viertel je Geldanteil, zusammen mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2) |
Sacheinlagen | verboten | erlaubt, aber nur mit eigenem Vertrag |
Einlage im Musterprotokoll | „sofort in voller Höhe“ | auch „zu 50 Prozent sofort“ |
Notargebühren allein mit Musterprotokoll, ohne Auslagen und Umsatzsteuer | 105 € bis 7.000 € Stammkapital | 195,50 € bei 25.000 € |
Registergericht | 300 € | 300 €, mit Sacheinlage 480 € |
12.500 € vorab, der Rest bleibt eine Schuld
§ 7 Abs. 2 GmbHG stellt zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen. Auf jeden Geschäftsanteil, der in Geld zu leisten ist, fließt vorab ein Viertel. Und das Eingezahlte erreicht zusammen mit den Nennbeträgen der Sacheinlagen die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 €. Wer allein einen einzigen Anteil über 25.000 € übernimmt, käme mit dem Viertel auf 6.250 €. Maßgeblich ist deshalb die zweite Bedingung: 12.500 €.
Die andere Hälfte schuldet der Gesellschafter der GmbH weiter. Von dieser Pflicht kann ihn niemand befreien (§ 19 Abs. 2). Zu zahlen ist sie, sobald die Gesellschafter die Einforderung beschließen (§ 46 Nr. 2); so steht es auch im Musterprotokoll.
Bei der Anmeldung muss das Geld der Geschäftsführung endgültig zur freien Verfügung stehen (§ 8 Abs. 2). Zurück an dich fließen darf danach nichts von dem Vermögen, das die GmbH zur Erhaltung ihres Stammkapitals braucht (§ 30 Abs. 1).
Sachwerte statt Geld: was eine Sachgründung verlangt
Bei der GmbH kann ein Rechner oder das bisherige Einzelunternehmen einen Teil der Einlage ersetzen. Das Musterprotokoll sieht nur Geldeinlagen vor und erlaubt keine abweichenden Regeln (§ 2 Abs. 1a GmbHG, Anlage 1). Eine Sachgründung braucht daher einen eigenen Gesellschaftsvertrag, und der Weg dorthin hat fünf Stationen:
- Der Vertrag nennt den Gegenstand und den Nennbetrag des Anteils, auf den er angerechnet wird (§ 5 Abs. 4 Satz 1).
- Die Gesellschafter schreiben selbst einen Sachgründungsbericht. Darin legen sie dar, warum der Gegenstand den Betrag wert ist; bei einem eingebrachten Unternehmen gehören die Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre hinein (§ 5 Abs. 4 Satz 2).
- Die Sache geht vor der Anmeldung so auf die GmbH über, dass die Geschäftsführung endgültig frei über sie verfügen kann (§ 7 Abs. 3).
- Der Anmeldung liegen der Bericht, die Verträge zur Einbringung und Unterlagen darüber bei, dass der Wert den Nennbetrag erreicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5).
- Das Registergericht prüft den Wert. Ist die Sacheinlage nicht unwesentlich überbewertet, lehnt es die Eintragung ab (§ 9c Abs. 1 Satz 2).
Auch nach der Eintragung gilt: War die Sache im Zeitpunkt der Anmeldung weniger wert als der Nennbetrag, zahlt der Gesellschafter den Fehlbetrag in Geld nach, die sogenannte Differenzhaftung (§ 9 Abs. 1). Der Anspruch der GmbH darauf verjährt erst zehn Jahre nach der Eintragung (§ 9 Abs. 2).
Bei den 12.500 € zählen Sacheinlagen mit ihrem Nennbetrag mit. Übernimmt jemand einen Anteil über 5.000 € gegen Hardware und einen zweiten über 20.000 € in Geld, reicht es nicht, auf den Geldanteil ein Viertel, also 5.000 €, einzuzahlen. Vorab fließen müssen 7.500 €, denn 5.000 € + 7.500 € = 12.500 €. Beurkunden lässt sich auch eine Sachgründung per Video, solange keine andere Formvorschrift entgegensteht (§ 2 Abs. 3). Das Registergericht berechnet für sie 360 € und ein Drittel davon für die Registerdaten, zusammen 480 € (Nr. 2101 und 6000 HRegGebV).
Achtung
Zahlst du Geld ein und kauft die GmbH dir danach, wie vorher abgesprochen, mit diesem Geld deinen Rechner ab, ist das bei wirtschaftlicher Betrachtung eine verdeckte Sacheinlage. Deine Einlagepflicht erlischt dann nicht. Angerechnet wird nur der Wert des Rechners, frühestens mit der Eintragung, und diesen Wert musst du beweisen (§ 19 Abs. 4 GmbHG). Fließt das Geld als Darlehen an dich zurück, befreit dich die Einzahlung nur, wenn der Rückzahlungsanspruch vollwertig und jederzeit fällig oder fristlos kündbar ist; die Abrede gehört in die Anmeldung (§ 19 Abs. 5).
Was der Notar bei 25.000 € Stammkapital berechnet
Notarkosten folgen dem Gerichts- und Notarkostengesetz, eine abweichende Vereinbarung wäre unwirksam (§ 125 GNotKG). Jeder Posten ist ein Satz aus Tabelle B zum Geschäftswert: Bis 25.000 € nennt sie 115 €, bis 30.000 € 125 € (geprüft am 24. September 2026). Geschäftswert ist das Stammkapital, mit eigenem Vertrag aber mindestens 30.000 € (§ 107 Abs. 1 und § 105 Abs. 1 GNotKG); nur bei der Gründung mit dem Musterprotokoll aus Anlage 1 GmbHG entfällt dieser Mindestwert (§ 105 Abs. 6 und § 107 Abs. 1 Satz 2). Gründest du allein, beurkundet der Notar eine einseitige Errichtungserklärung zum Satz 1,0 (Nr. 21200), mit mehreren Gesellschaftern einen Vertrag zum Satz 2,0 (Nr. 21100).
Gebühr bei Gründung allein | Satz | Musterprotokoll, Wert 25.000 € | eigener Vertrag, Wert 30.000 € |
|---|---|---|---|
Beurkundung der Errichtung, Nr. 21200 | 1,0 | 115,00 € | 125,00 € |
Entwurf der Registeranmeldung, Nr. 24102 | 0,5 | 57,50 € | 62,50 € |
XML-Datensatz fürs Register, Nr. 22114 | 0,2 | 23,00 € | 25,00 € |
Gebühren zusammen | 195,50 € | 212,50 € |
Das sind 17 € Unterschied vor Auslagen und Umsatzsteuer. Bei einer UG mit wenigen tausend Euro Stammkapital spart das Musterprotokoll spürbar, bei einer GmbH mit 25.000 € kaum, weil der Betrag schon nah am Mindestwert liegt. Die Beglaubigung deiner Signatur unter der vom Notar entworfenen Anmeldung ist gebührenfrei (KV GNotKG, Vorbemerkung 2.4.1).
Teurer wird der eigene Vertrag durch das, was der Notar zusätzlich erledigt. Das Musterprotokoll bestellt den Geschäftsführer selbst und ersetzt die Liste der Gesellschafter (§ 2 Abs. 1a Satz 4 GmbHG). Beim eigenen Vertrag steht die Bestellung entweder im Vertrag (§ 6 Abs. 3 Satz 2) oder in einem Beschluss. Einen selbst geschriebenen Beschluss kannst du mitbringen. Nimmt der Notar den Beschluss in die Urkunde auf, ist er ein eigener Gegenstand (§ 110 Nr. 1 GNotKG) mit 1 % des Stammkapitals, mindestens 30.000 € Wert (§ 108 Abs. 1, § 105 Abs. 4 Nr. 1), zum Satz 2,0 (Nr. 21100). Bei einer Gründung allein kostet er nach der Vergleichsrechnung des § 94 Abs. 1 dann 2,0 × 125 € = 250 € mehr. Schreibt der Notar auch die Gesellschafterliste, fällt eine Vollzugsgebühr an, bei einer Gründung allein ohne mitbeurkundeten Beschluss 0,3 × 125 € = 37,50 € (Nr. 22111 mit Vorbemerkung 2.2.1.1).
Neun Tage bis zur Eintragung: Cedrics Gründung per Video
BeispielCedric, IT-Berater in Hannover
Cedric macht sich selbstständig und gründet in Hannover eine GmbH für IT-Beratung sowie Verkauf und Einrichtung von Hard- und Software, vor allem für Arztpraxen und Kanzleien. Er ist einziger Gesellschafter und Geschäftsführer, übernimmt einen Anteil über 25.000 € und wählt im Musterprotokoll die Einlage „zu 50 Prozent sofort“. Die übrigen 12.500 € fordert er später per Beschluss ein. Die Beurkundung läuft per Video bei einer Notarin in Hannover.
Datum | Schritt | Wer |
|---|---|---|
Di, 6. Oktober 2026 | Videotermin, Musterprotokoll für die Einpersonengründung | Cedric, Notarin |
Mi, 7. Oktober | Abschrift ans Finanzamt, danach Ausfertigung an Cedric; Konto der GmbH in Gründung eröffnet | Notarin, Cedric |
Do, 8. Oktober | 12.500 € auf das Konto der GmbH überwiesen | Cedric |
Fr, 9. Oktober | Anmeldung in einem kurzen zweiten Videotermin signiert, elektronisch ans Register geschickt | Cedric, Notarin |
Do, 15. Oktober | Eintragung | Amtsgericht Hannover |
Fr, 16. Oktober | Meldung an das Transparenzregister, Cedric mit 100 % | Cedric |
Mo, 19. Oktober | Gesellschafterbeschluss und Anstellungsvertrag, beide als Niederschrift unterschrieben | Cedric |
Fr, 23. Oktober | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, elektronisch übermittelt | Cedric |
Mo, 2. November | erster Auftrag, Gewerbeanzeige am selben Tag | Cedric |
Vom Videotermin bis zur Eintragung vergehen neun Tage. Für seine Gründungsform nennt § 25 Abs. 3 HRV fünf Werktage nach vollständiger Anmeldung als Regel; mit eigenem Vertrag, aber ebenfalls per Video, wären es zehn. XML-Daten berechnet Cedrics Notarin nur mit der Anmeldung.
Posten | Rechnung | Musterprotokoll | eigener Vertrag |
|---|---|---|---|
Beurkundung, Nr. 21200 | 1,0 × 115 € oder 125 € | 115,00 € | 125,00 € |
Videopauschale Beurkundung, Nr. 32016 | fest | 25,00 € | 25,00 € |
Postpauschale, Nr. 32005 | 20 % von 115 € oder 125 €, höchstens 20 € | 20,00 € | 20,00 € |
Umsatzsteuer, Nr. 32014 | 19 % von 160,00 € oder 170,00 € | 30,40 € | 32,30 € |
Summe Gründungsurkunde | 190,40 € | 202,30 € | |
Entwurf der Anmeldung, Nr. 24102 | 0,5 × 115 € oder 125 € | 57,50 € | 62,50 € |
XML-Daten, Nr. 22114 | 0,2 × 115 € oder 125 € | 23,00 € | 25,00 € |
Videopauschale Signatur, Nr. 32016 | fest | 8,00 € | 8,00 € |
Postpauschale | 20 % von 80,50 € oder 87,50 € | 16,10 € | 17,50 € |
Umsatzsteuer | 19 % von 104,60 € oder 113,00 € | 19,87 € | 21,47 € |
Summe Registeranmeldung | 124,47 € | 134,47 € | |
Notar zusammen | 314,87 € | 336,77 € | |
Registergericht, Nr. 2100 und 6000 HRegGebV | 225 € + 75 € | 300,00 € | 300,00 € |
Gründung zusammen | 614,87 € | 636,77 € |
Mit eigenem Vertrag hätte Cedric also 21,90 € mehr gezahlt, solange die Bestellung im Vertrag steht und er die Gesellschafterliste selbst erstellt. Ein mitbeurkundeter Beschluss hätte 250 € und 47,50 € Umsatzsteuer gekostet. Ohne Video entfielen 33 € Pauschalen, und die Notarin hätte mit Musterprotokoll 275,60 € berechnet. Bis zu 300 € der Gründungskosten übernimmt laut Nummer 5 des Musterprotokolls die GmbH. Den Rest der 614,87 €, also 314,87 € plus Dokumentenpauschale, zahlt Cedric selbst.
Geschäftsführer der eigenen GmbH: Bestellung, Beschluss, Vertrag
Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein, auch ein Gesellschafter (§ 6 Abs. 2 und 3 GmbHG). Die Bestellung macht sie zum Vertreter der GmbH (§ 35 Abs. 1); was sie verdient, regelt ein eigener Anstellungsvertrag. Für Cedric heißt das drei Papiere:
- Die Bestellung in Nummer 4 des Musterprotokolls, zusammen mit der Befreiung von § 181 BGB. Nur mit ihr darf er für die GmbH Verträge mit sich selbst schließen. Wirksam ist die Befreiung eines Alleingesellschafters erst, wenn der Gesellschaftsvertrag sie ausdrücklich gestattet und sie im Handelsregister eingetragen ist (H 8.5 KStH). Ob sie dort steht, zeigt der Registerauszug.
- Ein Gesellschafterbeschluss, der Vertrag und Gehalt billigt. Wer alle Anteile hält, nimmt jeden Beschluss unverzüglich in eine Niederschrift auf und unterschreibt sie (§ 48 Abs. 3 GmbHG).
- Der Anstellungsvertrag, den Cedric für beide Seiten unterschreibt. Als Geschäft zwischen ihm und seiner GmbH gehört auch er unverzüglich in eine Niederschrift (§ 35 Abs. 3 Satz 2).
Fehlt bei einem beherrschenden Gesellschafter eine zivilrechtlich wirksame, klare und im Voraus getroffene Vereinbarung, nimmt die Finanzverwaltung in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung an (R 8.5 Abs. 2 KStR). Das Gehalt mindert das Einkommen der GmbH dann nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG); die Folgen stehen unter verdeckte Gewinnausschüttung.
Merke
Die Bestellung macht Cedric zum Geschäftsführer, erst Beschluss und Anstellungsvertrag geben seinem Gehalt eine Grundlage. Beides liegt schriftlich vor, bevor das erste Geld fließt.
Getrennt davon steht die Frage, ob Cedric als Geschäftsführer in der Sozialversicherung beschäftigt ist. Auf Antrag entscheidet das die Deutsche Rentenversicherung Bund nach einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls (§ 7a Abs. 1 und 2 SGB IV), bis Ende Juni 2027 auch schon vor Beginn der Tätigkeit (§ 7a Abs. 4a und 7). Zeigt eine Arbeitgebermeldung einen geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter, muss die Einzugsstelle den Antrag selbst stellen (§ 7a Abs. 1 Satz 2). Wie die Statusfeststellung abläuft, beschreibt der Beitrag zur Scheinselbstständigkeit; die Einordnung im eigenen Fall klärst du mit deiner Kanzlei.
Von der Einlage bis zum ersten Gehalt: deine GmbH in der richtigen Reihenfolge
- Leg fest, wie viel Stammkapital du übernimmst und wie viel sofort fließt: mindestens 12.500 €, der Rest bleibt eine Schuld gegenüber der GmbH, bis ihr ihn einfordert.
- Entscheide, ob Sachwerte hineingehen. Wenn ja: eigener Vertrag, Sachgründungsbericht, Wertunterlagen, 480 € beim Register. Wenn nein, verkauf der GmbH später nichts, was als Einlage gedacht war, ohne vorher mit dem Notar zu sprechen.
- Wähle zwischen Musterprotokoll und eigenem Vertrag nach dem Inhalt: Bei 25.000 € trennen beide beim Notar 17 € Gebühren. Frag vorab, ob Beschluss oder Gesellschafterliste extra berechnet werden, oder bring beides selbst mit.
- Zahl nach der Beurkundung auf das Konto der GmbH in Gründung ein.
- Unterschreib Beschluss und Anstellungsvertrag, bevor das erste Gehalt fließt, und lass deinen Status in der Sozialversicherung klären.
- Erledige nach der Eintragung, was die GmbH mit der UG teilt: die wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich ans Transparenzregister, die Gewerbeanzeige zum Start, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats. Fristen wie diese behält enno im Blick; übermitteln tust du selbst.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 45 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 45 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
- § 137 AO
- § 138 AO
- § 181 BGB
- § 54 EStDV 1955
- § 14 GewO
- § 2 GewStG
- § 2 GmbHG
- § 5 GmbHG
- § 5a GmbHG
- § 6 GmbHG
- § 7 GmbHG
- § 8 GmbHG
- § 9 GmbHG
- § 9c GmbHG
- § 11 GmbHG
- § 19 GmbHG
- § 30 GmbHG
- § 35 GmbHG
- § 46 GmbHG
- § 48 GmbHG
- Anlage 1 GmbHG: Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft
- § 34 GNotKG
- § 35 GNotKG
- § 92 GNotKG
- § 93 GNotKG
- § 94 GNotKG
- § 97 GNotKG
- § 105 GNotKG
- § 107 GNotKG
- § 108 GNotKG
- § 110 GNotKG
- § 125 GNotKG
- Anlage 1 GNotKG
- Anlage 2 GNotKG
- § 20 GwG
- § 12 HGB
- Anlage HRegGebV
- § 25 HRV
- § 90 HwO
- § 2 IHKG
- § 8 KStG
- § 7a SGB IV
Behörden, Kammern und Portale
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Die Übergabe sollte kein eigenes Projekt sein.
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