Arbeitszimmer für Selbstständige: wann es zählt und was im eigenen Haus passiert

Arbeitszimmer als Selbstständige absetzen: wann es der Mittelpunkt ist, Kosten oder 1.260 €, die Zeilen der EÜR 2026 und was das Zimmer im Eigenheim kostet.

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Thema
Ausgaben & Absetzen
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers zählen nur, wenn es ein eigener, kaum privat genutzter Raum ist und du dort die Arbeit erledigst, die deine Tätigkeit prägt.
  • Dann wählst du für das ganze Jahr zwischen den tatsächlichen Kosten, die du laufend und getrennt aufzeichnen musst, und der Jahrespauschale von 1.260 €.
  • In der Anlage EÜR 2026 stehen die Zimmerkosten samt AfA und Schuldzinsen in Zeile 66, im Formular für 2025 in Zeile 65.
  • Im eigenen Haus ist das Zimmer in der Regel Betriebsvermögen; nach dem neuen § 8 EStDV darfst du es bis 30 m² oder 40.000 € Wert privat lassen, ziehst dann ab 2026 aber die Kosten, die mit dem Grundstücksteil zusammenhängen, etwa die AfA, nicht mehr ab.
Illustration: Zeichentisch aus hellem Holz mit einer verschnürten Planrolle und einem Zeichendreieck, daneben eine Lampe, dahinter eine geschlossene Tür
Inhalt · 10 Abschnitte
  1. 01Drei Fragen, bevor du etwas einträgst
  2. 02Was aus einem Raum ein Arbeitszimmer macht
  3. 03Der Mittelpunkt liegt dort, wo das Prägende passiert
  4. 04Welche Kosten zählen und wie du den Anteil rechnest
  5. 05Tatsächliche Kosten oder 1.260 € Jahrespauschale
  6. 06Ronjas Zimmer im Reihenhaus, durchgerechnet
  7. 07Das Zimmer im eigenen Haus gehört zum Betrieb
  8. 08Bis 30 m² darf das Zimmer privat bleiben
  9. 09Wo das Zimmer in der Anlage EÜR 2026 steht
  10. 10Sechs Schritte vom Grundriss bis Zeile 66

Ein häusliches Arbeitszimmer bringt dir steuerlich nur etwas, wenn es ein eigener Raum ist, den du fast nur für die Arbeit nutzt, und wenn du dort erledigst, was deine selbstständige Tätigkeit ausmacht. Das Gesetz nennt das den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Dann ziehst du die tatsächlichen Kosten des Zimmers ab oder pauschal 1.260 € im Jahr. Gehört dir die Wohnung, zählt das Zimmer in der Regel zum Betrieb, und ein Verkauf kann Steuer kosten. Ein Zimmer bis 30 m² darfst du seit Ende 2025 privat lassen, dann aber mit weniger Abzug.

Drei Fragen, bevor du etwas einträgst

Frage
Ja
Nein
Ist es ein eigener Raum, den du höchstens nebenbei privat nutzt?
weiter zur zweiten Frage
kein Arbeitszimmer, nur die Tagespauschale von 6 € je Tag kommt in Frage
Liegt dort der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit?
tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale von 1.260 €
weder Kosten noch Jahrespauschale, nur die Tagespauschale
Gehört dir die Wohnung?
das Zimmer ist in der Regel Betriebsvermögen; bis 30 m² darfst du es privat lassen
die Frage stellt sich nicht

Wie die Tagespauschale Tag für Tag zusammenkommt, erklärt der Beitrag zur Homeoffice-Pauschale für Selbstständige.

Was aus einem Raum ein Arbeitszimmer macht

Das BMF-Schreiben vom 15. August 2023 beschreibt ein häusliches Arbeitszimmer als Raum, der nach Lage, Funktion und Ausstattung zu deiner Wohnung gehört und vor allem gedanklicher, schriftlicher oder organisatorischer Arbeit dient. Du nutzt ihn ausschließlich oder fast ausschließlich für den Betrieb; eine private Mitbenutzung unter 10 Prozent schadet nicht.

  • Nutzt du einen nicht unerheblichen Teil der Fläche privat, etwa als Gästezimmer, ist der Raum eine Arbeitsecke und kein Arbeitszimmer.
  • Ein Raum im Keller oder unter dem Dach kann eins sein, wenn er mit deiner Wohnung eine Einheit bildet.
  • Auch mehrere Räume können zusammen ein Arbeitszimmer sein; sie müssen dann vom übrigen Wohnbereich abgetrennt sein.

Der Mittelpunkt liegt dort, wo das Prägende passiert

Entscheidend ist der inhaltliche Schwerpunkt. Das BMF fragt, ob du im Zimmer die Leistungen erbringst, die für deine konkrete Tätigkeit wesentlich und prägend sind. Die Stunden sind nur ein Indiz. Findet das Prägende draußen statt, hilft auch eine zeitlich weit überwiegende Nutzung des Zimmers nicht. Nur wenn die Arbeit drinnen und draußen gleichwertig ist, zählt die Uhr, und dann muss mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im Zimmer liegen.

Das BMF-Schreiben nennt Beispiele:

Tätigkeit
Mittelpunkt im Arbeitszimmer?
Ingenieur, der zu Hause komplexe Lösungen erarbeitet und Kunden auch vor Ort betreut
kann es sein
Handelsvertreter, dessen Arbeit vom Außendienst geprägt ist
nein, auch wenn er die Büroarbeit braucht
Architekt, der plant und außerdem die Bauüberwachung übernimmt
nein, die Gesamttätigkeit hat keinen konkreten Schwerpunkt

Fehlt der Mittelpunkt für volle Kalendermonate, sinkt die Jahrespauschale je Monat um ein Zwölftel, also 105 €, und für diese Monate kommt die Tagespauschale in Frage.

Welche Kosten zählen und wie du den Anteil rechnest

Kosten der ganzen Wohnung verteilst du nach Fläche: die Fläche des Zimmers geteilt durch die Wohnfläche, das Zimmer mitgerechnet, ermittelt nach der Wohnflächenverordnung. Kellerräume, die nur Zubehörräume sind, gehören nicht zur Wohnfläche.

Kosten
Wie sie zählen
Miete, im Eigentum stattdessen Gebäude-AfA und Zinsen für Kauf, Bau oder Reparatur
nach Fläche
Wasser, Energie, Reinigung
nach Fläche
Grundsteuer, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung
nach Fläche
Renovierung nur des Zimmers
voll
Renovierung am ganzen Gebäude, etwa Heizung, Fenster, Dach
nach Fläche
Renovierung von Küche, Bad oder Flur
gar nicht
Ausstattung des Zimmers: Tapeten, Teppiche, Vorhänge, Lampen
voll

Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl oder Computer und die beruflichen Kosten für Telefon und Internet gehören nicht zu den Zimmerkosten. Du setzt sie immer gesondert ab, auch neben der Jahrespauschale. Ein Schreibtisch bis 800 € ohne Umsatzsteuer ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut, das du im Jahr der Anschaffung voll abziehen darfst.

Tatsächliche Kosten oder 1.260 € Jahrespauschale

Die Jahrespauschale ersetzt sämtliche Zimmerkosten durch einen festen Betrag. Du wählst einheitlich für das ganze Jahr und darfst die Wahl ändern, bis der Steuerbescheid unanfechtbar ist.

Die tatsächlichen Kosten musst du nach § 4 Abs. 7 EStG einzeln und getrennt von deinen übrigen Ausgaben aufzeichnen, sonst zählen sie nicht. Was das heißt, hat der Bundesfinanzhof am 24. März 2026 entschieden (VIII R 6/24):

  • Alle Kosten des Zimmers und seiner Ausstattung, die AfA eingeschlossen, stehen einzeln in einer eigenen Spalte deiner Ausgabenaufzeichnungen oder zumindest gebündelt in einem eigenen Dokument, auf Papier oder digital.
  • Eine Belegsammlung allein genügt nicht, und eine Summe, die du erst nach Jahresende bildest, in aller Regel auch nicht. Ein geordneter Belegordner reicht nur, wenn du die Summen zusätzlich übers Jahr zeitnah in eine eigene Spalte überträgst.
  • Der Eintrag im EÜR-Formular ersetzt die Aufzeichnung nicht.
  • Zeitnah heißt in der Regel innerhalb von zehn Tagen, ausnahmsweise bis zu einem Monat.

Das BMF lässt dir bei Zinsen, Wasser und Energie Zeit bis zur Jahresabrechnung und bei der AfA bis kurz nach Jahresende; ob das trägt, hat der BFH offengelassen. Auch dann muss der Eintrag bald nach der Abrechnung kommen. Im entschiedenen Fall lagen zwischen Gasabrechnung (20. März) und Aufzeichnung gut zwei Monate, das war zu spät. Für Heizungswartung oder Gebäudeversicherung gilt die Erleichterung ohnehin nicht.

Achtung

Der Kläger, ein Freiberufler mit Arbeitszimmer im eigenen Haus und EÜR, hatte die Belege übers Jahr gesammelt und erst mit der Steuererklärung zusammengestellt; die AfA fehlte in seiner Aufstellung ganz. Nach dem Urteil stand ihm damit überhaupt kein Abzug der tatsächlichen Kosten zu. Für die Jahrespauschale gilt die Aufzeichnungspflicht nach dem BMF-Schreiben nicht.

Ronjas Zimmer im Reihenhaus, durchgerechnet

BeispielRonja, Architektin in Bremen

Ronja arbeitet freiberuflich und ermittelt ihren Gewinn mit der EÜR. Sie entwirft Wohnhäuser und zeichnet die Pläne bis zur Ausführungsplanung, die Bauüberwachung übernimmt sie nicht. Im Januar 2026 hat sie allein ein Reihenhaus gekauft, fertiggestellt 2024, 128 m² Wohnfläche. Das 16 m² große Zimmer im Obergeschoss hat eine Tür und dient nur dem Büro. Weil sie dort die Planung erarbeitet, die ihre Arbeit prägt, nehmen wir an, dass es ihr Mittelpunkt ist.

Ihr Anteil: 16 ÷ 128 = 12,5 %. Laut Kaufvertrag entfallen 400.000 € der Anschaffungskosten auf das Gebäude und 150.000 € auf den Grund und Boden. Umsatzsteuer lässt das Beispiel außen vor.

Posten 2026
Rechnung
Betrag
AfA auf den Gebäudeteil
400.000 € × 12,5 % = 50.000 €, davon 3 %
1.500 €
Schuldzinsen
9.600 € × 12,5 %
1.200 €
Heizung, Strom, Wasser
3.120 € × 12,5 %
390 €
Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müll, Schornsteinfeger
1.280 € × 12,5 %
160 €
Deckenleuchte und Vorhänge
voll
400 €
Summe
3.650 €

Für ein Haus, das nach 2022 fertiggestellt wurde, beträgt die AfA 3 % im Jahr (§ 7 Abs. 4 EStG), und bei einem Kauf im Januar zählt das volle Jahr. Das sind 3.650 € − 1.260 € = 2.390 € mehr als mit der Jahrespauschale. Dafür trägt Ronja jede Zahlung fürs Zimmer binnen zehn Tagen in ihre Arbeitszimmerspalte ein. Ihren Schreibtisch für 640 € setzt sie daneben als geringwertiges Wirtschaftsgut ab.

Übernähme sie ab 2027 auch Bauüberwachungen, läge der Mittelpunkt nach dem BMF-Beispiel nicht mehr im Zimmer: keine Zimmerkosten und keine Jahrespauschale, allenfalls die Tagespauschale. Betriebsvermögen bliebe das Zimmer trotzdem, denn dafür zählt nach den Richtlinien die Nutzung, nicht der Abzug.

Das Zimmer im eigenen Haus gehört zum Betrieb

Gehört dir die Wohnung, ist das Zimmer ein eigenbetrieblich genutzter Grundstücksteil. Nach den Einkommensteuer-Richtlinien gehört so ein Teil samt dem anteiligen Grund und Boden regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen (R 4.2 Abs. 7 EStR), auch wenn er in keiner Aufzeichnung auftaucht (R 4.2 Abs. 1). Gehört dir das Haus nur zum Teil, kann nur dein Anteil Betriebsvermögen sein. In der Anlage AVEÜR, dem Anlagenverzeichnis zur EÜR, stehen Gebäudeteil und Grund und Boden des Zimmers in eigenen Zeilen.

Spürbar wird das, wenn das Zimmer den Betrieb verlässt:

  • Verkaufst du das Haus, ist der Teil des Preises, der aufs Zimmer entfällt, eine Betriebseinnahme (Zeile 19 der Anlage EÜR 2026) und der Restbuchwert eine Betriebsausgabe (Zeile 39).
  • Nutzt du das Zimmer wieder privat, ist das eine Entnahme, angesetzt mit dem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
  • Gibst du den Betrieb auf und behältst das Haus, zählt der gemeine Wert des Zimmers (§ 16 Abs. 3, § 18 Abs. 3 EStG).

Die Zehnjahresfrist für private Grundstücksverkäufe hilft hier nicht. Sie betrifft private Veräußerungen, und was zum Betrieb gehört, wird beim Betrieb erfasst (§ 23 Abs. 2 EStG).

BeispielRonja, Architektin in Bremen: der Verkauf

Ronja verkauft das Haus nach zehn vollen Jahren für 700.000 € und teilt den Preis wie beim Kauf nach Fläche auf. Die anteilige AfA im Verkaufsjahr lässt das Beispiel weg.

Schritt
Betrag
Anteil des Zimmers am Verkaufspreis: 700.000 € × 12,5 %
87.500 €
Restbuchwert Gebäudeteil: 50.000 € − 10 × 1.500 €
35.000 €
Grund und Boden, anteilig: 150.000 € × 12,5 %
18.750 €
Gewinn aus dem Zimmer: 87.500 € − 35.000 € − 18.750 €
33.750 €

In den 33.750 € stecken die 15.000 € AfA, die sie über zehn Jahre abgezogen hat, und 18.750 € Wertzuwachs: 87.500 € minus 68.750 €, die das Zimmer beim Kauf kostete. Für den Teil des Hauses, den sie selbst bewohnt, fällt nach zehn Jahren keine Einkommensteuer an.

Bis 30 m² darf das Zimmer privat bleiben

Mit einer Verordnung vom 19. Dezember 2025 wurde § 8 EStDV neu gefasst, die neue Fassung gilt seit dem 30. Dezember 2025. Ein eigenbetrieblich genutzter Grundstücksteil muss danach nicht als Betriebsvermögen behandelt werden, wenn er höchstens 30 m² groß ist oder höchstens 40.000 € wert. Zuerst zählt die Fläche; nur ein größeres Zimmer wird am Wert gemessen. Die Begründung nennt das häusliche Arbeitszimmer als Hauptfall. Die neuen Grenzen gelten in allen offenen Fällen. Vorher durfte der Wert des Grundstücksteils höchstens ein Fünftel vom Wert des ganzen Grundstücks und höchstens 20.500 € betragen.

Der Haken steht in Satz 2 und gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen: Bleibt das Zimmer privat, sind die Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil zusammenhängen, nicht mehr abziehbar. Als Folge nennt die Begründung ausdrücklich die AfA. Betriebsbezogene Kosten wie Strom und Heizung bleiben nach der Begründung abziehbar.

Merke

Ronjas Zimmer hat 16 m², sie darf es also privat lassen. Dann verliert sie ab 2026 die AfA von 1.500 € im Jahr. Ob auch die anteiligen Zinsen von 1.200 € darunterfallen, klärt die Begründung nicht ausdrücklich; sie nennt nur die AfA. Dafür fiele beim Verkauf nach zehn Jahren auf das Zimmer keine Steuer an. Was schwerer wiegt, hängt von ihrem Steuersatz heute und beim Verkauf ab.

Wie die Jahrespauschale mit dieser Wahl zusammenspielt, lassen Verordnung und Begründung offen. Führst du das Zimmer schon länger als Betriebsvermögen und liegt es unter den neuen Grenzen, kannst du es nach der Begründung entnehmen. Eine Entnahme wird aber mit dem Teilwert angesetzt (§ 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG), und der Unterschied zum Restbuchwert fließt in den Gewinn (Zeilen 19 und 39 der Anlage EÜR). Lass einen solchen Wechsel deshalb vorher durchrechnen.

Wo das Zimmer in der Anlage EÜR 2026 steht

Was
Anlage EÜR 2026
Tatsächliche Kosten einschließlich AfA und Schuldzinsen, oder die Jahrespauschale
Zeile 66, Spalte „abziehbar“
Tatsächliche Kosten, die du nicht abziehst, etwa neben der Jahrespauschale
Zeile 66, Spalte „nicht abziehbar“
Tagespauschale, nur für Zeiträume ohne Arbeitszimmerabzug
Zeile 67
Gebäudeteil und Grund und Boden des Zimmers
Anlage AVEÜR, Zeilen 23 bis 33; die AfA aus Zeile 31 geht in Zeile 66
Schreibtisch bis 800 €
Zeile 37
Telefon und Internet
Zeile 44
Verkauf oder Entnahme
Zeilen 11, 19 und 39

In Mein ELSTER ist 2025 derzeit das jüngste Jahr der Anlage EÜR, Stand 23. September 2026. In diesem Formular steht das Arbeitszimmer in Zeile 65. Wie der Rest des Formulars zusammenkommt, zeigt EÜR erstellen in fünf Schritten.

Sechs Schritte vom Grundriss bis Zeile 66

  1. Miss Zimmer und Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung aus und rechne den Anteil.
  2. Halte fest, welche Arbeit im Zimmer passiert und welche draußen. Damit antwortest du, wenn das Finanzamt nach dem Mittelpunkt fragt.
  3. Entscheide für das Jahr zwischen 1.260 € und den tatsächlichen Kosten. Für die tatsächlichen Kosten legst du sofort eine eigene Spalte oder Datei an und trägst jede Zahlung binnen zehn Tagen ein.
  4. Buche Schreibtisch, Computer, Telefon und Internet getrennt, nicht als Zimmerkosten.
  5. Gehört dir die Wohnung, klär vor der ersten EÜR mit dem Zimmer mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater, ob es Betriebsvermögen wird oder nach § 8 EStDV privat bleibt.
  6. Trag Kosten oder Pauschale in Zeile 66 ein, für 2025 in Zeile 65, und setz für dieselben Monate keine Tagespauschale an.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 16 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 16 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Behörden, Kammern und Portale

Gesetzgebung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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