Zusammenfassende Meldung: was Dienstleister mit EU-Kunden melden und bis wann
Zusammenfassende Meldung für Dienstleister mit EU-Firmenkunden: wer sie abgibt, die Frist, was in jede Zeile gehört, der Abgleich mit Kennzahl 21, die Berichtigung.
- Stand
- Lesezeit
- 9 Min
- Thema
- Umsatzsteuer
- Für
- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Zusammenfassende Meldung gibst du für jedes Quartal ab, in dem du Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten erbracht hast, die dort die Steuer schulden; Kleinunternehmer sind davon befreit.
- Für Dienstleistungen ist sie am 25. Tag nach Quartalsende beim Bundeszentralamt für Steuern fällig, auch wenn du die Voranmeldung monatlich oder mit Dauerfristverlängerung abgibst.
- Jeder Kunde bekommt eine Zeile mit Länderkennzeichen, USt-IdNr., der Summe seiner Nettobeträge im Quartal und dem Kennzeichen für sonstige Leistungen; zusammen ergeben die Zeilen die Kennzahl 21 deiner Voranmeldungen für dieses Quartal.
- Einen Fehler berichtigst du innerhalb eines Monats, nachdem du ihn bemerkt hast; einen Verspätungszuschlag kennt das Gesetz für diese Meldung seit 2017 nicht mehr, wohl aber Zwangsgeld und ein Bußgeld bis 5.000 €.

Inhalt · 8 Abschnitte
- 01Wer meldet und welche Umsätze hineingehören
- 02Für Dienstleister ist das Quartal der Meldezeitraum
- 03Die Felder der Meldung und welches Quartal zählt
- 04Voranmeldung und Meldung: der Abgleich beim BZSt
- 05Gesas drittes Quartal: drei Voranmeldungen, eine Meldung
- 06Berichtigen: ein Monat ab dem Tag, an dem du den Fehler bemerkst
- 07Zwangsgeld und Bußgeld, aber kein Verspätungszuschlag
- 08Bis zum 26. Oktober: die Meldung fürs dritte Quartal in fünf Schritten
Eine Zusammenfassende Meldung gibst du für jedes Quartal ab, in dem du Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten erbracht hast, die dort selbst die Umsatzsteuer schulden. Sie geht elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), spätestens am 25. Tag nach Quartalsende. Pro Kunde enthält sie seine USt-IdNr., die Summe deiner Nettobeträge an ihn und ein Kennzeichen für Dienstleistungen. Hast du in einem Quartal keinen solchen Auftrag fertiggestellt, meldest du nichts, und mit Kleinunternehmerregelung entfällt die Meldung ganz.
Wer meldet und welche Umsätze hineingehören
Für Dienstleistungen steht die Pflicht in § 18a Abs. 2 UStG. Gemeint ist der Fall aus dem Reverse-Charge-Verfahren: Du arbeitest für eine Firma in Lyon oder Rotterdam, der Ort deiner Leistung liegt nach § 3a Abs. 2 UStG bei ihr, du schreibst netto mit dem Vermerk zur Steuerschuldnerschaft, und dein Kunde zahlt die Steuer in seinem Land. Für Warenlieferungen gelten eigene Regeln, um die es hier nicht geht.
Vorgang | Gehört in die Zusammenfassende Meldung? |
|---|---|
Auftrag einer Firma aus einem anderen EU-Staat, die in ihrem Land die Steuer schuldet | ja |
Dienstleistung an eine Privatperson in der EU | nein |
Firmenkunde in der Schweiz, in Norwegen oder im Vereinigten Königreich, Nordirland eingeschlossen | nein |
eigene Einkäufe bei Anbietern aus der EU, etwa ein Software-Abo | nein, gemeldet wird nur, was du selbst ausführst |
Quartal, in dem du keinen solchen Auftrag fertiggestellt hast | keine Meldung, auch keine Nullmeldung |
du nutzt die Kleinunternehmerregelung | keine Meldung (§ 18a Abs. 4 UStG) |
Oben ins Formular kommt deine eigene USt-IdNr., ohne sie geht es nicht. Wie du sie bekommst und ab wann sie gilt, steht unter Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Für Dienstleister ist das Quartal der Meldezeitraum
Gemeldet wird je Kalendervierteljahr, bis zum 25. Tag nach dessen Ende (§ 18a Abs. 2 UStG). Ob du die Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgibst, spielt keine Rolle. Die Dauerfristverlängerung, die dir bei der Voranmeldung einen Monat mehr verschafft, gilt für diese Meldung nicht (Abschnitt 18a.2 Abs. 1 UStAE). Fällt der 25. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, reicht der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Abweichen kann der Zeitraum nur in zwei Fällen, beide selten bei Freelancern (§ 18a Abs. 1 bis 3 und Abs. 9 UStG):
Deine Lage | Meldezeitraum | Abgabe bis |
|---|---|---|
Du lieferst auch Waren in die EU, für mehr als 50.000 € im laufenden oder einem der vier vorigen Quartale | Monat; Dienstleistungen spätestens in der Meldung für den letzten Monat des Quartals | 25. Tag nach Monatsende |
Das Finanzamt hat dich von den Voranmeldungen befreit; Umsatz im Vorjahr höchstens 200.000 €, meldepflichtige EU-Umsätze höchstens 15.000 €, beides voraussichtlich auch im laufenden Jahr | wahlweise das Kalenderjahr | 25. Januar des Folgejahres |
Frist
Die nächsten Termine für Dienstleister: drittes Quartal 2026 bis Montag, 26. Oktober; viertes Quartal bis Montag, 25. Januar 2027; erstes Quartal 2027 bis Montag, 26. April; zweites bis Montag, 26. Juli. Dreimal fällt der 25. auf einen Sonntag. Schaffst du einen Termin nicht, kannst du vorher über das Kontaktformular des BZSt eine Verlängerung beantragen, mit Begründung.
Die Felder der Meldung und welches Quartal zählt
Unter deiner USt-IdNr. und dem Meldezeitraum folgt eine Zeile je Kunde:
Feld | Was du einträgst |
|---|---|
Länderkennzeichen | die zwei Buchstaben vor der Nummer, etwa FR oder NL |
USt-IdNr. | die Nummer, unter der du für diesen Kunden gearbeitet hast |
Summe (Euro) | alle Nettobeträge an diesen Kunden aus dem Quartal, zusammengezählt |
Art der Leistung | „sonstige Leistungen“ |
Welches Quartal zählt, regelt § 18a Abs. 8 Satz 2 UStG: das, in dem du die Leistung ausgeführt hast. Ausgeführt ist sie, sobald sie vollendet ist (Abschnitt 13.1 Abs. 3 UStAE), eine Übersetzung oder ein Layout also in der Regel mit der Ablieferung. Rechnungsdatum und Zahlungseingang spielen keine Rolle, auch nicht bei Ist-Versteuerung (Abschnitt 18a.3 Abs. 1 UStAE). Anzahlungen lässt du weg und meldest den vollen Preis, wenn der Auftrag fertig ist; für Zeile 35 der Voranmeldung verlangt das auch die amtliche Anleitung 2026. Beträge in Kronen oder Złoty rechnest du um wie in der Voranmeldung (§ 18a Abs. 7 mit § 16 Abs. 6 UStG), mehr dazu im Beitrag Rechnung ins Ausland.
Abgabe über ELSTER oder das BZSt-Online-Portal
In ELSTER füllst du das Formular „Zusammenfassende Meldung“ aus und schickst es direkt an das BZSt, dein vorhandenes Benutzerkonto reicht dafür. Im BZSt-Online-Portal (BOP) musst du dich zusätzlich zum Fachverfahren ZM anmelden. Auf Papier geht es nur, wenn dein Finanzamt wegen unbilliger Härte auf die elektronische Abgabe verzichtet hat (§ 18a Abs. 5 UStG).
Voranmeldung und Meldung: der Abgleich beim BZSt
Dieselben Umsätze stehen in Zeile 35 der Voranmeldung, Kennzahl 21, jeweils im Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung fertig wurde (§ 18b Satz 3 UStG).
Das BZSt gleicht beides ab und prüft die Nummern deiner Kunden, auch mit den Daten der anderen Mitgliedstaaten. Steht etwas in Kennzahl 21, erwartet das BZSt automatisch eine Meldung. Bei Abweichungen oder einer ungültigen Nummer kommt ein maschinelles Schreiben mit der Aufforderung zur Berichtigung. Steckt der Fehler in der Voranmeldung, berichtigst du sie unverzüglich (§ 18b Satz 5 UStG); wie, steht im Beitrag Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren.
Merke
Die Summe deiner Meldung für ein Quartal ist die Summe aus Kennzahl 21 der Voranmeldungen dieses Quartals.
Achtung
Mit Dauerfristverlängerung ist die Meldung zuerst dran: Für das dritte Quartal 2026 endet ihre Frist am 26. Oktober, die der letzten Voranmeldung erst am 10. November. Wer beides an einem Abend im November erledigen will, ist mit der Meldung zu spät.
Gesas drittes Quartal: drei Voranmeldungen, eine Meldung
BeispielGesa, Übersetzerin in Aachen
Gesa übersetzt aus dem Französischen und dem Niederländischen ins Deutsche, für 1,50 € netto je Normzeile. Im Vorjahr hatte sie mehr als 9.000 € Umsatzsteuer zu zahlen, deshalb ist bei ihr der Kalendermonat der Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 2 UStG). Das Finanzamt hat ihr eine Dauerfristverlängerung gewährt. Die USt-IdNrn. ihrer Kunden in Lyon und Maastricht hat sie vor dem ersten Auftrag beim BZSt bestätigen lassen.
Auftrag | abgeliefert | Rechnung vom | netto | Kennzahl 21 im Monat |
|---|---|---|---|---|
Bedienungsanleitung für eine Agentur in Lyon, 1.800 Normzeilen | 24. Juli | 27. Juli | 2.700 € | Juli |
Lokalisierung einer App für eine Softwarefirma in Maastricht, 2.200 Normzeilen | 19. August | 20. August | 3.300 € | August |
Pressemappe für die Agentur in Lyon, 1.200 Normzeilen | 29. September | 2. Oktober | 1.800 € | September |
Am 15. September überweist die Firma in Maastricht außerdem 1.000 € Anzahlung für ein Handbuch, das Gesa im November abliefert. Die Anzahlung bleibt draußen; den vollen Preis meldet Gesa in der Voranmeldung für November und in der Meldung für das vierte Quartal.
- Juli: Bedienungsanleitung für Lyon2.700 €
- plus August: App für Maastricht3.300 €
- plus September: Pressemappe für Lyon1.800 €
- ergibt Kennzahl 21 im dritten Quartal7.800 €
Ihre Meldung für das dritte Quartal 2026:
Länderkennzeichen | USt-IdNr. | Summe (Euro) | Art der Leistung |
|---|---|---|---|
FR | Nummer der Agentur in Lyon | 4.500 | sonstige Leistungen |
NL | Nummer der Firma in Maastricht | 3.300 | sonstige Leistungen |
Lyon ergibt 2.700 € + 1.800 € = 4.500 €. Beide Zeilen zusammen: 4.500 € + 3.300 € = 7.800 €, genau die Summe aus Kennzahl 21. Die Pressemappe gehört ins dritte Quartal, obwohl Gesa die Rechnung erst im Oktober schrieb; dafür hatte sie bis zum 15. Oktober Zeit (§ 14a Abs. 1 UStG).
Ihre Termine für dieses Quartal:
- Voranmeldung Juli: Donnerstag, 10. September 2026
- Voranmeldung August: Montag, 12. Oktober 2026
- Zusammenfassende Meldung: Montag, 26. Oktober 2026
- Voranmeldung September: Dienstag, 10. November 2026
Die 1.800 € für September nimmt Gesa für die Meldung aus ihrer Rechnung; die Voranmeldung dazu folgt erst im November.
Berichtigen: ein Monat ab dem Tag, an dem du den Fehler bemerkst
Die Frist gilt für jede abgegebene Meldung, die falsch oder unvollständig ist (§ 18a Abs. 10 UStG). Es zählt, wann die Berichtigung beim BZSt eingeht (Abschnitt 18a.5 Abs. 1 UStAE). Die ELSTER-Hilfe zum Formular nennt noch drei Monate, das Gesetz nur einen.
Du berichtigst elektronisch im selben Formular, per Brief oder Telefon geht es nicht. Wähl das Quartal, in dem der Fehler steckt, markier das Feld für die berichtigte Meldung und trag nur die Zeilen ein, die sich ändern:
Fehler | Was in die berichtigte Meldung gehört |
|---|---|
Kunde vergessen | eine Zeile für diesen Kunden mit dem richtigen Betrag |
Betrag falsch | eine Zeile mit dem vollständigen richtigen Betrag, nicht mit der Differenz |
USt-IdNr. falsch | die falsche Nummer mit 0, darunter die richtige Nummer mit dem Betrag |
Umsatz im falschen Quartal | im falschen Quartal die Zeile mit 0, im richtigen Quartal die Zeile mit dem Betrag |
Bei Gesa kommt am 17. November Post vom BZSt: Die niederländische Nummer sei ungültig. Sie sieht noch am selben Tag, dass ihr beim Abtippen aus der Bestätigung ein Zahlendreher passiert ist, also endet ihre Frist am 17. Dezember. Die berichtigte Meldung für das dritte Quartal hat zwei Zeilen: NL mit der falschen Nummer und 0, darunter NL mit der richtigen Nummer und 3.300, beide als sonstige Leistungen. Die Zeile für Lyon wiederholt sie nicht, und an Kennzahl 21 ändert sich nichts.
Keine Berichtigung ist es, wenn sich ein Betrag später ändert, etwa durch einen Preisnachlass oder weil ein Kunde nie zahlt. Die Änderung gehört in das Quartal, in dem sie eintritt, verrechnet mit den übrigen Beträgen desselben Kunden (Abschnitt 18a.4 UStAE), in der Voranmeldung ebenso (§ 18b Satz 4 mit § 17 Abs. 1 UStG).
Zwangsgeld und Bußgeld, aber kein Verspätungszuschlag
Bleibt eine Meldung aus, erinnert das BZSt, droht ein Zwangsgeld an und kann es danach festsetzen, jedes einzelne bis zu 25.000 € (§ 329 AO). Bezahlen erledigt die Pflicht nicht: Das BZSt fordert die Meldung weiter an und kann erneut festsetzen. Stand der Betrag nur versehentlich in Kennzahl 21, endet das Verfahren, sobald du die Voranmeldung berichtigt hast und dein Finanzamt dem BZSt bestätigt, dass keine Meldung fällig ist.
Daneben kann das BZSt ein Bußgeld bis 5.000 € verhängen, wenn du vorsätzlich oder leichtfertig gar nicht, falsch, unvollständig oder zu spät meldest oder die Berichtigung versäumst (§ 26a Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3 und 4 UStG).
Ein Verspätungszuschlag kommt nicht dazu: § 18a Abs. 11 UStG wendet die Regeln der Abgabenordnung für Steuererklärungen an, nimmt aber § 152 AO aus, der ihn regelt. Manche Merkblätter, darunter die Ausfüllanleitung des BZSt von 2021, nennen noch bis zu 1 Prozent der zu meldenden Beträge, höchstens 2.500 €. Diese Regel hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2017 gestrichen.
Bis zum 26. Oktober: die Meldung fürs dritte Quartal in fünf Schritten
- Such alle Aufträge für Unternehmen in anderen EU-Staaten heraus, die du zwischen dem 1. Juli und dem 30. September fertiggestellt hast, ohne Anzahlungen für spätere Aufträge.
- Zähl die Nettobeträge je Kunde zusammen. Die Gesamtsumme muss zu Kennzahl 21 deiner Voranmeldungen für Juli bis September passen, auch zu einer, die du erst im November abgibst.
- Übertrag jede USt-IdNr. Zeichen für Zeichen aus der Bestätigung des BZSt oder dem Auftrag.
- Öffne in Mein ELSTER unter „Alle Formulare“ die „Zusammenfassende Meldung“, wähl das dritte Quartal 2026, leg je Kunde eine Zeile mit „sonstige Leistungen“ an und übermittle bis Montag, 26. Oktober.
- Lies Post vom BZSt gleich, wenn sie kommt. Weist sie auf einen Fehler hin, läuft ab dann der Monat für die Berichtigung.
enno behält Fristen wie den 26. Oktober im Blick und bereitet deine Voranmeldungen mit Quellen vor; Voranmeldung und Meldung prüfst und übermittelst du selbst. Ob ein einzelner Auftrag überhaupt unter § 3a Abs. 2 UStG fällt, ist nicht immer eindeutig. Im Zweifel fragst du, bevor die Rechnung rausgeht, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 23 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 23 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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