Umsatzsteuer auf YouTube-Einnahmen: wer dich bezahlt und was du wo meldest
Umsatzsteuer auf YouTube-Einnahmen: warum Geld von Google Ireland in Deutschland nicht steuerbar ist, was in Kennzahl 21 gehört und was für § 19 zählt.
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Das Wichtigste in Kürze
- Werbeanteile, Kanalmitgliedschaften und Super Chat zahlt dir als Creator in Deutschland Google Ireland Limited, deshalb liegt der Ort deiner Leistung in Irland und Google schuldet dort die Steuer.
- Regelbesteuert trägst du die Google-Beträge netto in Zeile 35 der Voranmeldung ein, Kennzahl 21, und meldest sie jedes Quartal in der Zusammenfassenden Meldung unter Googles Nummer IE6388047V.
- Für die Kleinunternehmergrenze zählen sie nicht mit, weil nur in Deutschland steuerbare Umsätze zum Gesamtumsatz gehören; eine Zusammenfassende Meldung gibst du als Kleinunternehmer nicht ab.
- Sponsorings deutscher Firmen und Provisionen deutscher Partnerprogramme sind dagegen Inlandsumsätze: 19 % auf der Rechnung oder, als Kleinunternehmer, keine Umsatzsteuer und ein Hinweis auf die Befreiung.

Inhalt · 8 Abschnitte
- 01Sechs Einnahmearten und wer sie bezahlt
- 02Warum Geld von Google in Deutschland nicht steuerbar ist
- 03Google schickt einen Zahlungsbeleg, die Rechnung schreibst du
- 04Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung, wenn du regelbesteuert bist
- 05Was als Kleinunternehmer in die Grenze zählt
- 06Sponsoring, Partnerprogramme und Merch
- 07Ursulas drittes Quartal: vier Zahler, eine Grenze
- 08Von der AdSense-Abrechnung bis zur Meldung: fünf Schritte je Quartal
Wie deine YouTube-Einnahmen umsatzsteuerlich laufen, entscheidet der Zahler. Werbeanteile, Kanalmitgliedschaften und Super Chat überweist dir als Creator in Deutschland Google Ireland Limited aus Dublin, und diese Leistung ist hier nicht steuerbar. Das Honorar einer deutschen Firma für ein gesponsertes Video ist dagegen ein gewöhnlicher Inlandsumsatz. Bevor du etwas in die Voranmeldung schreibst, sortierst du deine Einnahmen deshalb nach dem, der sie bezahlt.
Sechs Einnahmearten und wer sie bezahlt
„Regelbesteuert“ heißt: ohne Kleinunternehmerregelung; die Zeilen stammen aus dem Vordruck 2026.
Einnahme | Wer zahlt | Ort der Leistung | Rechnung oder Gutschrift | Voranmeldung und ZM, regelbesteuert | Zählt für § 19? |
|---|---|---|---|---|---|
Werbeanteile, YouTube Premium, Kanalmitgliedschaften, Super Chat, Super Thanks | Google Ireland Limited über AdSense für YouTube | Irland | deine Rechnung mit Vermerk, je Monat; von Google kommt nur ein Zahlungsbeleg | Zeile 35 (Kennzahl 21) und Zusammenfassende Meldung | nein |
Sponsoring, Produktplatzierung für eine Firma in Deutschland | die Firma | Deutschland | Rechnung mit 19 % oder mit Kleinunternehmer-Hinweis | Zeile 13 (Kennzahl 81) | ja |
Provision eines Partnerprogramms mit Sitz in Deutschland | der Betreiber | Deutschland | Rechnung oder vereinbarte Gutschrift | Zeile 13 (Kennzahl 81) | ja |
Provision oder Sponsoring aus einem anderen EU-Staat | das Unternehmen dort | dessen Sitzstaat | Rechnung mit Vermerk oder vereinbarte Gutschrift | Zeile 35 (Kennzahl 21) und Zusammenfassende Meldung | nein |
Provision oder Sponsoring von außerhalb der EU | das Unternehmen dort | dessen Sitzstaat | Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer | Zeile 36 (Kennzahl 45), keine Meldung | nein |
Merch an Fans in Deutschland | die Fans | Deutschland | gegenüber Privatleuten keine Pflicht | Zeile 13 (Kennzahl 81) | ja |
Als Kleinunternehmer gibst du für keine dieser Einnahmen eine Voranmeldung oder eine Zusammenfassende Meldung ab (§ 19 Abs. 1 Satz 2, § 18a Abs. 4 UStG).
Warum Geld von Google in Deutschland nicht steuerbar ist
Laut den Nutzungsbedingungen von YouTube stellt Google Ireland Limited den Dienst im Europäischen Wirtschaftsraum bereit, und Zahlungen aus Partnerprogramm, Kanalmitgliedschaften und Super Chat kommen danach von YouTube. Ausgezahlt wird über AdSense für YouTube; in den AdSense-Bedingungen für eine Rechnungsadresse in Deutschland steht „Google“ ebenfalls für Google Ireland Ltd. Deinen eigenen Vertragspartner zeigt das AdSense-Konto: unten im Menü „Nutzungsbedingungen“, Abschnitt „Willkommen bei AdSense!“.
Was du Google lieferst, ist eine sonstige Leistung an ein Unternehmen. Ausgeführt wird sie dort, von wo aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG), also in Irland, und der deutschen Umsatzsteuer unterliegen nur Leistungen im Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Google schreibt in seiner AdSense-Hilfe selbst, dass für Publisher ohne irische Zahlungsadresse die Umkehr der Steuerschuld gilt und Google Ireland die Mehrwertsteuer als Empfänger nach Artikel 196 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie abrechnet.
Das Guthaben eines Monats zahlt Google im Folgemonat aus, zwischen dem 21. und dem 26., sobald es die Auszahlungsschwelle erreicht. Welchem Monat die Leistung zuzuordnen ist, regelt keine Anweisung der Finanzverwaltung eigens für AdSense. Unsere Auslegung: Werden Teile einer laufenden Leistung gesondert abgerechnet, nimmt der Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Allgemeinen Teilleistungen an (Abschnitt 13.4 UStAE). Folgt man dem, gehören die Juli-Einnahmen in den Juli, auch wenn das Geld erst Ende August kommt. Mit dieser Zuordnung rechnen auch die Fristen und das Beispiel unten.
Google schickt einen Zahlungsbeleg, die Rechnung schreibst du
AdSense stellt für jede Zahlung einen Zahlungsbeleg bereit, eine druckbare Seite unter „Zahlungen“, „Zahlungsinformationen“ und „Transaktionen abrufen“. Google beschreibt ihn als Nachweis für Bank und Finanzamt. Rechnungen verlangt Google nach eigener Aussage nur von Publishern, die in Irland für die Umsatzsteuer registriert sind.
Das deutsche Gesetz verlangt trotzdem eine. Führst du eine Leistung nach § 3a Abs. 2 in einem anderen EU-Staat aus und schuldet der Empfänger dort die Steuer, stellst du bis zum 15. des Folgemonats eine Rechnung mit der Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ aus (§ 14a Abs. 1 UStG). Das entfällt nur bei einer vereinbarten Gutschrift. Die muss vorher abgesprochen sein (§ 14 Abs. 2 Satz 5 UStG) und das Wort „Gutschrift“ tragen, und in Googles Beschreibung des Zahlungsbelegs kommt keins von beidem vor.
Nach dem Gesetz schreibst du also jeden Monat eine Rechnung an Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, über den Betrag der Monatsabrechnung, ohne Umsatzsteuer und mit dem Vermerk. Regelbesteuert stehen deine USt-IdNr. und die von Google Ireland darauf, laut Google IE6388047V. Über das Formular in der AdSense-Hilfe eingereichte Rechnungen bearbeitet Google nur bei einer Postanschrift in Irland, einen anderen Weg nennt die Hilfe nicht. Den Weg zu Google klärst du am besten einmal mit deiner Steuerberatung; in deine Unterlagen gehört die Rechnung so oder so, neben den Zahlungsbeleg.
Als Kleinunternehmer darfst du beide Nummern weglassen (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Den Vermerk nimmt diese Vorschrift nicht aus, und auch die Gesetzesbegründung nennt als Ausnahme nur die Nummern. Der Wortlaut spricht deshalb dafür, dass er auch auf deiner Rechnung steht. Weder der Anwendungserlass noch das BMF-Schreiben vom 18. März 2025 entscheiden aber genau diesen Fall. Abschnitt 14.7a Abs. 1 UStAE erlaubt Kleinunternehmern vereinfachte Rechnungen, die abweichend von §§ 14, 14a UStG nur die Angaben aus § 34a UStDV enthalten müssen. Nur gilt § 34a UStDV für Rechnungen über Umsätze, die § 19 befreit, und was du an Google leistest, ist hierzulande schon nicht steuerbar. Ursula im Beispiel unten folgt dem Wortlaut.
Achtung
Schreib auf die Rechnung an Google keine deutsche Umsatzsteuer. Weist du sie aus, schuldest du den Betrag, obwohl die Leistung hier gar nicht steuerbar ist (§ 14c UStG). Bezahlen wird ihn dir niemand: Nach den AdSense-Bedingungen enthalten Googles Zahlungen etwaige Steuern schon und werden nicht angepasst.
Das US-Steuerformular im AdSense-Konto, außerhalb der USA in der Regel W-8BEN oder W-8BEN-E, betrifft nicht die Umsatzsteuer, sondern die US-Quellensteuer auf Einnahmen durch Zuschauer in den USA.
Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung, wenn du regelbesteuert bist
Die Google-Beträge stehen netto in Zeile 35 der Voranmeldung, Kennzahl 21, „Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG“. Du trägst sie in vollen Euro ein, im Zeitraum, in dem die Leistung ausgeführt wurde (§ 18b Satz 3 UStG), und rechnest keine Steuer darauf. Dieselben Beträge gehen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), in die Zusammenfassende Meldung für das Quartal, spätestens am 25. Tag nach dessen Ende (§ 18a Abs. 2 UStG). Google Ireland bekommt darin eine Zeile mit dem Länderkennzeichen IE, der Nummer 6388047V, der Summe des Quartals in vollen Euro und dem Kennzeichen für sonstige Leistungen. Ohne eigene USt-IdNr. geht die Meldung nicht; wie sie zu Kennzahl 21 passen muss, erklärt der Beitrag zur Zusammenfassenden Meldung.
Frist
Drittes Quartal 2026, vierteljährlich und ohne Dauerfristverlängerung: Der 10. Oktober ist ein Samstag, deshalb schiebt § 108 Abs. 3 AO die Frist für die Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 UStG) auf Montag, 12. Oktober. Die Zusammenfassende Meldung folgt bis Montag, 26. Oktober, die Rechnung an Google für September bis zum 15. Oktober.
Was als Kleinunternehmer in die Grenze zählt
Die Kleinunternehmerregelung prüft den Gesamtumsatz, die Summe deiner steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (§ 19 Abs. 2 UStG), also der Leistungen im Inland. Gegen die 25.000 € für das Vorjahr und die 100.000 € für das laufende Jahr rechnest du nur Sponsorings deutscher Firmen, Provisionen deutscher Programme und Merch an Fans hier. Welche Posten sonst mitzählen, zeigt der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung 2026.
Für die Google-Einnahmen selbst brauchst du keine USt-IdNr. Anders beim Einkauf: Buchst du Anzeigen oder Software bei einem Anbieter aus einem anderen EU-Staat, schuldest du die deutsche Steuer darauf und gibst für diesen Zeitraum eine Voranmeldung ab. Was die Nummer dann bewirkt, steht unter USt-IdNr. als Kleinunternehmer.
In der Anlage EÜR 2026 tauchen die Google-Beträge trotzdem auf: in Zeile 12 bei allen Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer und ein zweites Mal in Zeile 13, „davon nicht steuerbare Umsätze“.
Merke
Für die Kleinunternehmergrenze zählt nur, was in Deutschland steuerbar ist, das Geld von Google Ireland also nicht, auch wenn es den größten Teil deiner Einnahmen ausmacht.
Sponsoring, Partnerprogramme und Merch
Sponsoring und Ware statt Geld
Ein Video im Auftrag einer Firma aus Deutschland hat seinen Ort in Deutschland. Regelbesteuert berechnest du 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Die 7 % für urheberrechtliche Nutzungsrechte greifen nur, wenn deren Einräumung der wesentliche Inhalt der Leistung ist, und das richtet sich danach, wofür der Partner laut Vertrag zahlt (Abschnitt 12.7 Abs. 1 UStAE). Als Kleinunternehmer schreibst du ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a UStDV). Bekommst du statt Geld Ware für das Video, ist das ein tauschähnlicher Umsatz, und der Wert der Ware gilt als Entgelt (§ 3 Abs. 12 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG).
Provisionen aus Partnerprogrammen
Wer über deinen Link einkauft, ist nicht dein Kunde. Leistungsempfänger ist, in wessen Auftrag du tätig wirst (Abschnitt 3a.2 Abs. 2 UStAE), also das Netzwerk oder der Händler, mit dem du den Vertrag hast. Sein Sitz, nachzulesen in den Teilnahmebedingungen, bestimmt den Ort. Rechnet das Programm vereinbart per Gutschrift ab, schreibst du keine eigene Rechnung.
Merch an Fans in anderen EU-Staaten
Verschickst du Shirts und Tassen an Privatleute in anderen EU-Staaten, ist das ein Fernverkauf (§ 3c Abs. 1 UStG). Sein Ort bleibt in Deutschland, solange diese Verkäufe zusammen mit bestimmten elektronischen Leistungen an Privatleute dort im Vorjahr und im laufenden Jahr nicht über 10.000 € liegen (§ 3c Abs. 4 UStG). Darüber gilt die Steuer des Kundenlands, gemeldet meist über das OSS-Verfahren, und deine Kleinunternehmerbefreiung reicht nicht bis dorthin.
Ursulas drittes Quartal: vier Zahler, eine Grenze
BeispielUrsula, YouTuberin für Handarbeit in Bielefeld
Ursula zeigt auf ihrem Kanal, wie man Socken strickt und Kissen bestickt. Alle Zahlen sind Beispielwerte. 2025 kamen 14.300 € aus Sponsorings und deutschen Provisionen, dazu 22.900 € von Google. Zusammen wären das 37.200 €, doch es zählen nur die 14.300 €, also ist sie 2026 weiter Kleinunternehmerin.
Ihre Zahler im dritten Quartal 2026:
Zahler | Wofür | Betrag | Beleg |
|---|---|---|---|
Google Ireland Limited | Juli 2.418,37 €, August 2.206,90 €, September 2.574,18 € | 7.199,45 € | Zahlungsbelege und eigene Rechnungen bis 15. August, 15. September und 15. Oktober |
Wollgeschäft in Münster | Video über Sockengarn, bezahlt am 4. September | 1.500,00 € | Rechnung mit Hinweis auf die Kleinunternehmerbefreiung |
Partnernetzwerk mit Sitz in Deutschland | Provisionen, ausgezahlt Juli bis September | 290,00 € | Gutschriften ohne Umsatzsteuer, so in den Teilnahmebedingungen vereinbart |
Versandhändler in den Niederlanden | Provision für August | 164,00 € | eigene Rechnung mit Vermerk bis 15. September |
Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung entfallen, denn Einkäufe, für die sie selbst Steuer schuldet, hatte sie nicht.
Für ihre Grenze zählt, was bis Ende September eingegangen ist:
Posten | Januar bis Juni | Juli bis September | zusammen |
|---|---|---|---|
Sponsorings deutscher Firmen | 3.200,00 € | 1.500,00 € | 4.700,00 € |
Provisionen aus Deutschland | 540,60 € | 290,00 € | 830,60 € |
Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 | 3.740,60 € | 1.790,00 € | 5.530,60 € |
Mit 5.530,60 € bleibt sie 2026 befreit. Selbst mit einem Weihnachtssponsoring von 4.000 € läge das Jahr bei 9.530,60 €, unter den 25.000 €, die für 2027 zählen. Hätte sie die Google-Abrechnungen von Januar bis September (21.070,00 €) und die Provisionen aus den Niederlanden (375,00 €) mitgezählt, stünde sie bei 5.530,60 € + 21.070,00 € + 375,00 € = 26.975,60 € und hielte die Befreiung für 2027 zu Unrecht für verloren.
- Grenze für den Vorjahresumsatz, zählt für 202725.000 €
- Markiert: Ursulas Gesamtumsatz bis Ende September, nur Umsätze im Inland5.530,60 €
Wäre Ursula regelbesteuert, sähe dasselbe Quartal so aus:
Pflicht | als Kleinunternehmerin | regelbesteuert |
|---|---|---|
Rechnungen an Google | Vermerk nach dem Wortlaut von § 14a, keine USt-IdNrn. | zusätzlich ihre USt-IdNr. und IE6388047V |
Rechnung ans Wollgeschäft | 1.500,00 € mit Hinweis auf die Befreiung | 1.500,00 € + 285,00 € Umsatzsteuer |
Voranmeldung bis 12. Oktober | keine | Zeile 13, Kennzahl 81: 1.790 €, Steuer 340,10 €; Zeile 35, Kennzahl 21: 7.199,45 € + 164,00 € = 7.363,45 €, eingetragen als 7.363 € |
Zusammenfassende Meldung bis 26. Oktober | keine | IE mit 7.199 €, NL mit 164 €, zusammen die 7.363 € aus Kennzahl 21 |
Die 340,10 € sind 19 % auf 1.500 € plus 290 €. Ihre Vorsteuer aus Einkäufen zöge sie davon noch ab.
Von der AdSense-Abrechnung bis zur Meldung: fünf Schritte je Quartal
- Schreib alle Zahler des Quartals mit ihrem Sitz auf, bei Google laut deinen AdSense-Nutzungsbedingungen.
- Ordne jede Einnahme einem Ort zu: Deutschland, anderer EU-Staat oder außerhalb der EU. Die Google-Beträge nimmst du nach der Auslegung oben monatsweise aus der Abrechnung, nicht nach dem Tag der Überweisung.
- Stell bis zum 15. des Folgemonats die Rechnungen mit Vermerk aus, an Google und an jedes EU-Unternehmen ohne vereinbarte Gutschrift.
- Regelbesteuert füllst du Zeile 13 für deutsche Auftraggeber, Zeile 35 für Zahler aus der EU und Zeile 36 für Zahler von außerhalb, danach die Zusammenfassende Meldung mit denselben EU-Beträgen. Als Kleinunternehmer führst du nur die deutschen Beträge in deiner Summe für § 19.
- Gleich jede Zahlung auf dem Konto mit deiner Liste ab. enno gleicht Buchungen mit Belegen ab und bereitet die Voranmeldung mit Quellen vor; prüfen und übermitteln tust du sie selbst.
Nähern sich deine Merch-Verkäufe in die EU den 10.000 € oder überträgst du einer Marke Nutzungsrechte an deinen Videos, sprich vorher mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 12 Quellen, geprüft zum Stand .
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Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
Behörden, Kammern und Portale
Gesetzgebung
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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