Verspätungszuschlag berechnen: Monate, Grundlage und Mindestbetrag nach § 152 AO

Verspätungszuschlag berechnen: wann er Pflicht wird, welche Steuer als Grundlage zählt und wie du die Monate ab Fristende zählst, mit Tabelle je Erklärung.

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Thema
Finanzamt & Nachholen
Für
Selbstständige mit Rückstand

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung beträgt ein festgesetzter Zuschlag je angefangenem Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer nach Abzug von Vorauszahlungen und Steuerabzügen, mindestens 25 €.
  • Die Monate zählen ab dem Tag nach Fristende; fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, beginnt die Zählung erst nach dem nächsten Werktag.
  • Fehlt eine Jahreserklärung 14 Monate nach Jahresende noch, für 2024 waren es 16 Monate, muss das Finanzamt den Zuschlag festsetzen, außer die Frist wurde verlängert oder die Steuer liegt nicht über Vorauszahlungen und Steuerabzügen.
  • Für die Gewerbesteuererklärung gelten pauschal 25 € je Monat, für Voranmeldungen gibt es keine feste Quote, und jeder Zuschlag wird auf volle Euro abgerundet und endet bei 25.000 €.
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Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Wann das Finanzamt abwägen darf und wann es muss
  2. 02Welche Steuer in die Formel geht
  3. 03Wie die Monate gezählt werden
  4. 04Was für die anderen Erklärungen gilt
  5. 05Fenjas Erklärung 2024: dieselbe Verspätung, zwei Ergebnisse
  6. 06Wenn der Zuschlag im Bescheid steht
  7. 07Vor dem Absenden: deinen Zuschlag in sechs Schritten nachrechnen

Den Verspätungszuschlag berechnest du in drei Schritten: die angefangenen Monate ab dem Tag nach Fristende zählen, den Betrag pro Monat bestimmen und beides multiplizieren. Bei Jahreserklärungen wie der Einkommensteuer sind das pro Monat 0,25 % der festgesetzten Steuer nach Abzug der Vorauszahlungen und Steuerabzüge, mindestens aber 25 €. Ob ein Zuschlag kommt, darf das Finanzamt zunächst abwägen. Liegt die Erklärung 14 Monate nach Jahresende nicht vor, muss es ihn in der Regel festsetzen, und die Höhe schreibt das Gesetz in beiden Fällen vor.

Wann das Finanzamt abwägen darf und wann es muss

Ein Zuschlag setzt voraus, dass du zur Abgabe verpflichtet warst und nicht oder zu spät abgegeben hast (§ 152 Abs. 1 AO). Wer freiwillig abgibt, bekommt keinen. Zunächst entscheidet das Finanzamt nach Ermessen. Machst du glaubhaft, dass die Verspätung entschuldbar war, muss es absehen; ein Versäumnis deiner Kanzlei zählt dabei als deins. Typisch ist ein Zuschlag laut Anwendungserlass zur AO, wenn Erklärungen wiederholt zu spät oder gar nicht kamen.

Zur Pflicht wird der Zuschlag, wenn eine Jahreserklärung 14 Monate nach Ende des Kalenderjahres noch fehlt oder wenn der Termin aus einer Vorabanforderung verstrichen ist (§ 152 Abs. 2 AO).

Für die Steuerjahre 2020 bis 2024 hat der Gesetzgeber die 14 Monate verlängert, für 2024 auf 16 Monate, also bis zum 30. April 2026 (Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 5 EGAO). Für 2025 gilt wieder die Grundregel: Ende Februar 2027.

Achtung

Mit Kanzlei gibt es kaum eine Kann-Phase. Die Frist für beratene Erklärungen endet am letzten Februartag des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO), das sind genau 14 Monate nach Jahresende. Wird sie verpasst, ist der Zuschlag deshalb in der Regel sofort Pflicht.

Keine Pflicht besteht, wenn einer dieser Fälle vorliegt (§ 152 Abs. 3 AO):

  • Das Finanzamt hat die Frist verlängert, auch rückwirkend.
  • Die Steuer wird auf null oder einen negativen Betrag festgesetzt.
  • Die festgesetzte Steuer übersteigt die Summe aus festgesetzten Vorauszahlungen und anzurechnenden Steuerabzügen nicht.
  • Es geht um bestimmte jährliche Anmeldungen, etwa die jährliche Lohnsteuer-Anmeldung oder die Anmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung.

Dann bleibt es beim Kann: Ein Zuschlag nach Absatz 1 ist weiter möglich. Hältst du eine verlängerte Frist ein, darf keiner festgesetzt werden. Wie ein Antrag darauf aussieht, auch nach Fristende, erklärt Steuererklärung: Fristverlängerung beantragen.

Merke

Ermessen hat das Finanzamt nur beim Ob. Setzt es einen Zuschlag fest, ist die Rechnung aus § 152 Abs. 5 bis 7, 9 und 10 AO vorgegeben, im Kann-Fall genauso wie im Muss-Fall. Nach Ermessen bemessen wird er nur bei den Anmeldungen aus Absatz 8, allen voran Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Welche Steuer in die Formel geht

Bei Jahreserklärungen nimmt das Finanzamt die festgesetzte Steuer aus dem Bescheid und zieht zwei Posten ab (§ 152 Abs. 5 Satz 2 AO): die festgesetzten Vorauszahlungen, also die Beträge aus deinem Vorauszahlungsbescheid, und anzurechnende Steuerabzugsbeträge wie Lohnsteuer aus einer Anstellung. Bei der Umsatzsteuererklärung übernehmen deine Voranmeldungen die Rolle der Vorauszahlungen, denn eine Steueranmeldung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168 AO).

Pro Monat setzt das Finanzamt 0,25 % dieser Grundlage an, aber nie weniger als 25 €. Die Schwelle liegt bei 10.000 €, denn 0,25 % davon sind genau 25 €. Darunter gilt der Mindestbetrag, darüber der Prozentsatz. Decken deine Vorauszahlungen die Steuer, ist die Grundlage null oder negativ, und falls trotzdem ein Zuschlag kommt, sind es 25 € pro Monat. Mit deinen Daten rechnet der kostenlose Fristenrechner Monate und Zuschlag samt Rechenweg nach.

Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet und darf 25.000 € nicht übersteigen (§ 152 Abs. 10 AO). Anders als früher darf der Zuschlag auch mehr als 10 % der Steuer ausmachen. Als Formel:

Zuschlag = angefangene Monate × Betrag pro Monat, abgerundet, höchstens 25.000 €

Hat das Finanzamt geschätzt, rechnet es mit der geschätzten Steuer, und die Monate enden mit dem Tag, an dem der erste Bescheid durch Bekanntgabe wirksam wird (§ 152 Abs. 9, § 124 Abs. 1 AO). Reichst du deine Zahlen nach und sinkt die Steuer, passt es den Zuschlag an, es sei denn, vorher wie nachher gilt der Mindestbetrag (§ 152 Abs. 12 AO). Was nach einer Schätzung zu tun ist, steht im Beitrag Schätzungsbescheid erhalten: was tun.

Wie die Monate gezählt werden

Gezählt wird jeder angefangene Monat der Verspätung (§ 152 Abs. 5 AO). Die Zählung beginnt nach Ablauf der Frist, die für dich galt: ohne Kanzlei die allgemeine Frist, mit Kanzlei die verlängerte, bei einer Vorabanforderung der Termin daraus, jeweils vorbehaltlich einer Verlängerung (Anwendungserlass zu § 152 Nr. 9). Sie endet mit der Abgabe, über ELSTER also, sobald die Empfangseinrichtung der Finanzverwaltung deine Daten aufgezeichnet hat (§ 87a Abs. 1 AO).

Liegt das Fristende auf einem gesetzlichen Feiertag, einem Samstag oder Sonntag, verschiebt § 108 Abs. 3 AO es auf den nächsten Werktag. Erst danach ist die Erklärung verspätet:

Steuerjahr
Frist ohne Kanzlei
Verspätung zählt ab
Frist mit Kanzlei
2024
Do., 31.07.2025
01.08.2025
Do., 30.04.2026, Übergangsregel
2025
Fr., 31.07.2026
01.08.2026
Mo., 01.03.2027, der 28.02. ist ein Sonntag
2026
Mo., 02.08.2027, der 31.07. ist ein Samstag
03.08.2027
Di., 29.02.2028

Für die Berechnung von Fristen verweist § 108 Abs. 1 AO auf das BGB. Nach § 188 Abs. 2 BGB endet ein Monat an dem Tag, der dieselbe Zahl trägt wie der letzte Tag der Frist. Endet die Frist am 31. Juli, liegen die Grenzen deshalb auf den Monatsenden: Übermittelst du die Erklärung 2025 am 9. November 2026, zählen August bis November, also vier Monate. Für 2026 endet die Frist am 2. August 2027, und jeder Monat der Verspätung läuft vom 3. bis zum 2. des Folgemonats. Eine Abgabe am 2. September 2027 kostet einen Monat, eine am 3. September schon zwei. Ein amtliches Rechenbeispiel dafür gibt es nicht; zählt dein Bescheid anders, frag nach, wie das Finanzamt gerechnet hat.

Eine Ausnahme gilt, wenn dich das Finanzamt erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Abgabe aufgefordert hat und du bis dahin annehmen durftest, keine Erklärung zu schulden. Dann zählen nur die Monate nach dem Termin aus der Aufforderung (§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO).

Was für die anderen Erklärungen gilt

Jede Erklärung bekommt ihren eigenen Zuschlag, nach eigener Rechnung:

Erklärung
Bemessung je angefangenem Monat
Minimum je Monat
Vorschrift
Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer fürs Jahr
0,25 % der festgesetzten Steuer minus Vorauszahlungen und Steuerabzüge
25 €
§ 152 Abs. 5 Satz 2 AO
Gewerbesteuer- und Zerlegungserklärung, Feststellungen, die keine Einkünfte betreffen
pauschal 25 €
25 €
§ 152 Abs. 6 AO
Feststellung von Einkünften, etwa einer GbR oder KG
0,0625 % der positiven Summe der festgestellten Einkünfte
25 €
§ 152 Abs. 7 AO
Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Sondervorauszahlung
keine Quote; es zählen Dauer und Häufigkeit der Verspätung und Höhe der Steuer
keins
§ 152 Abs. 8 AO
Anmeldung aus einem Anlass, etwa Kapitalertragsteuer nach einer Ausschüttung
0,25 % der festgesetzten Steuer
10 €
§ 152 Abs. 5 Satz 1 AO
Zusammenfassende Meldung
kein Verspätungszuschlag
keins
§ 18a Abs. 11 UStG

Abrundung und Höchstbetrag von 25.000 € gelten für alle Zeilen. Was die Tabelle nicht zeigt:

  • Bei der Gewerbesteuer übernimmt Absatz 6 von den Ausnahmen nur die Fristverlängerung. Vorauszahlungen verhindern den Pflicht-Zuschlag nach 14 Monaten dort nicht.
  • Die 14-Monats-Pflicht betrifft nur Erklärungen für ein Kalenderjahr oder einen Stichtag. Bei Voranmeldungen für einen Monat oder ein Quartal bleibt es beim Ermessen. Wie du fehlende Voranmeldungen nachholst, zeigt Umsatzsteuervoranmeldung vergessen.

Fenjas Erklärung 2024: dieselbe Verspätung, zwei Ergebnisse

BeispielFenja, Hundepension in Lüneburg

Fenja führt ihre Hundepension als Einzelunternehmen und erledigt ihre Steuern ohne Kanzlei. Die Umsatzsteuer 2024 ist abgegeben, Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung 2024 fehlen noch. Beide sind Pflicht: Fenja ist ledig, hat keinen Arbeitslohn und Einkünfte über dem Grundfreibetrag (§ 56 EStDV), und ihr Gewerbeertrag lag deutlich über 24.500 € (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV). Übermitteln will sie am Freitag, 16. Oktober 2026. Den Solidaritätszuschlag lässt das Beispiel weg.

Ihre Frist endete am Donnerstag, 31. Juli 2025, ohne Verschiebung. Von August bis Dezember 2025 sind es fünf Monate, von Januar bis Oktober 2026 zehn, zusammen 15 angefangene Monate. Die 16 Monate für 2024 sind seit Ende April 2026 vorbei. Ob der Zuschlag zur Einkommensteuer Pflicht ist, hängt deshalb nur noch an den Ausnahmen aus § 152 Abs. 3 AO.

ZeitleisteFenjas Erklärung 2024: von der Frist bis zur Abgabe
  1. Frist ohne Kanzlei endet
  2. der erste Monat der Verspätung beginnt
  3. die 16 Monate für 2024 enden, danach ist der Zuschlag Pflicht, außer eine Ausnahme greift
  4. Abgabe bis zu diesem Tag: 14 angefangene Monate
  5. geplante Übermittlung: 15 angefangene Monate

Festgesetzt waren Vorauszahlungen von 4 × 1.850 € = 7.400 €. Zwei Varianten ihres Jahres:

Posten
Variante A: gutes Jahr
Variante B: schwaches Jahr
Einkommensteuer 2024
21.740 €
6.980 €
minus festgesetzte Vorauszahlungen
7.400 €
7.400 €
Grundlage
14.340 €
−420 €
Betrag pro Monat
0,25 % = 35,85 €
Mindestbetrag 25 €
Zuschlag für 15 Monate
537,75 €, abgerundet 537 €
375 €, falls festgesetzt
Pflicht?
ja
nein, Ermessen (§ 152 Abs. 3 Nr. 3 AO)
Gewerbesteuererklärung: 15 × 25 €
375 €, Pflicht
375 €, Pflicht

Variante A: 14.340 € × 0,25 % = 35,85 €, mehr als 25 €, also zählt der Prozentsatz. 15 × 35,85 € = 537,75 €, abgerundet 537 €. Mit der Gewerbesteuer sind es 537 € + 375 € = 912 €. Schafft Fenja beide Erklärungen bis Mittwoch, 30. September 2026, sind es nur 14 Monate: 14 × 35,85 € = 501,90 €, abgerundet 501 €, und 14 × 25 € = 350 € zur Gewerbesteuer.

Variante B: Die Vorauszahlungen liegen 420 € über der Steuer, Fenja bekommt Geld zurück. Der Pflicht-Zuschlag zur Einkommensteuer entfällt, einer nach Ermessen bleibt möglich. Dabei muss das Finanzamt berücksichtigen, wie oft Fenja zu spät war. Dass sie bisher pünktlich war, spricht für sie, einen Anspruch auf Verzicht hat sie aber nicht. Entscheidet sich das Amt für einen Zuschlag, steht die Höhe fest: 15 × 25 € = 375 €, von der Erstattung blieben rechnerisch 45 €. Zinsen auf eine Nachzahlung sind eine eigene Rechnung und fehlen hier.

Wenn der Zuschlag im Bescheid steht

Meist steht der Zuschlag im Steuerbescheid, im Pflicht-Fall darf das Finanzamt ihn vollautomatisch festsetzen (§ 152 Abs. 11 AO). Gegen die Festsetzung kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen (§§ 347, 355 AO). Das lohnt sich, wenn die Rechnung nicht stimmt: falsch gezählte Monate, vergessene Vorauszahlungen oder Steuerabzüge, eine übersehene Ausnahme oder Verlängerung. Im Kann-Fall kannst du außerdem Gründe vortragen, die die Verspätung entschuldigen.

Im Pflicht-Fall prüft das Finanzamt keine Entschuldigung mehr; Gründe helfen nur noch über eine rückwirkende Fristverlängerung (§ 109 Abs. 1, § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO). Mit Kanzlei gibt es die nach deren Frist nur, wenn du ohne Verschulden verhindert warst, und ein Versäumnis der Kanzlei zählt als deins (§ 109 Abs. 2 AO). Ist der Zuschlag richtig berechnet, wäre seine Einziehung in deinem Fall aber unbillig, bleibt ein Antrag auf Erlass (§ 227 AO); den Einspruch ersetzt er nicht.

Vor dem Absenden: deinen Zuschlag in sechs Schritten nachrechnen

  1. Bestimme deine Frist: Steuerjahr, mit oder ohne Kanzlei, Übergangsregel für 2024. Fällt sie auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.
  2. Zähl die Monate vom Tag nach Fristende bis zum geplanten Übermittlungstag. Bei Fristende 31. Juli beginnt jeder neue Monat am Ersten, bei Fristende 2. August am 3. Übermittle möglichst davor.
  3. Rechne die Grundlage: Steuer laut deinem Entwurf minus festgesetzte Vorauszahlungen minus Steuerabzüge. Unter 10.000 € sind es 25 € pro Monat. Fehlt dafür noch die EÜR, rekonstruiert enno sie aus deinen Bankdaten und bereitet sie mit Quellen vor; prüfen und übermitteln tust du selbst.
  4. Prüf Kann oder Muss: Sind 14 Monate nach Jahresende vorbei, für 2024 16? Greift eine Ausnahme aus § 152 Abs. 3 AO?
  5. Rechne jede Erklärung einzeln: Gewerbesteuer pauschal 25 € pro Monat, Voranmeldungen ohne Formel. Runde jedes Ergebnis auf volle Euro ab.
  6. Halte den Bescheid gegen deine Rechnung und leg bei einem Fehler innerhalb eines Monats Einspruch ein.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 24 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Gesetzgebung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alte Jahre sollten kein Lebensthema sein.

Rekonstruktion aus Bankdaten, auch wenn Belege fehlen. Am Ende weißt du, was wann fällig ist, und hast eine Akte für die Kanzlei. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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