Software absetzen: Abo, Kauflizenz und Anbieter im Ausland in der EÜR 2026

Software absetzen: wann ein Abo sofort als Betriebsausgabe zählt, wann eine gekaufte Lizenz in die AVEÜR gehört und was Anbieter im Ausland an Umsatzsteuer auslösen.

Stand
Lesezeit
10 Min
Thema
Ausgaben & Absetzen
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Software-Abo ist eine laufende Betriebsausgabe und zählt in dem Jahr, in dem die Gebühr abfließt, auch wenn ein Jahresabo bis ins Folgejahr reicht.
  • Gekaufte Programme bis 800 € behandelt die Finanzverwaltung wie Trivialprogramme; als geringwertiges Wirtschaftsgut ziehst du sie im Kaufjahr ab, in Zeile 37 der Anlage EÜR 2026.
  • Teurere Lizenzen sind immaterielle Wirtschaftsgüter, für die eine Nutzungsdauer von einem Jahr zulässig ist: voller Abzug im Kaufjahr, aber über die Anlage AVEÜR.
  • Sitzt der Anbieter im Ausland, schuldest du die Umsatzsteuer auf Abo oder Download selbst, als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug.
Illustration: Diskette mit leerem Etikett an einer unbemalten 3D-gedruckten Vase, daneben ein aufgerolltes USB-Kabel
Inhalt · 9 Abschnitte
  1. 01Abo oder Kauf: was deine Zahlung steuerlich ist
  2. 02Jahresabo im Voraus: Es zählt der Tag der Abbuchung
  3. 03Gekaufte Lizenzen: Trivialprogramm, GWG oder ein Jahr Nutzungsdauer
  4. 04Anbieter im Ausland: Reverse Charge auf Abo und Download
  5. 05Kleinunternehmer: brutto eintragen, § 13b trotzdem anmelden
  6. 06Privat mitgenutzt: welcher Teil abziehbar bleibt
  7. 07Nicks Werkzeugkasten im Jahr 2026
  8. 08Wo Software in der Anlage EÜR 2026 steht
  9. 09Deine Software-Liste für 2026 in sechs Schritten

Ein Software-Abo setzt du als laufende Betriebsausgabe ab, in dem Jahr, in dem die Gebühr von deinem Konto abgeht. Kaufst du dagegen eine Lizenz, erwirbst du ein Wirtschaftsgut: Bis 800 € netto kommt der Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut infrage, darüber schreibst du ab, dank einer zulässigen Nutzungsdauer von einem Jahr aber ebenfalls vollständig im Kaufjahr. Sitzt der Anbieter im Ausland, meldest du außerdem die Umsatzsteuer selbst an, auch als Kleinunternehmer. Für Freiberufler und Gewerbetreibende mit Einnahmenüberschussrechnung gelten dieselben Regeln.

Abo oder Kauf: was deine Zahlung steuerlich ist

Zuerst zählt, was du für dein Geld bekommst. Mit einem Abo bezahlst du die Nutzung für einen Monat oder ein Jahr; nach der Kündigung ist der Zugang weg. Eine Dauerlizenz bezahlst du einmal und behältst die Version unbefristet. Computerprogramme zählen steuerlich zu den immateriellen Wirtschaftsgütern (Hinweise zu R 5.5 EStR), und für Anlagegüter gelten auch in der EÜR die Regeln zu Abschreibung und GWG (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG).

Du bezahlst
steuerlich
abziehbar
ein Abo oder einen Wartungsvertrag
laufende Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG)
im Jahr der Zahlung
eine Dauerlizenz bis 800 € netto
wie ein Trivialprogramm, Sofortabzug als GWG möglich
im Jahr der Anschaffung
eine Dauerlizenz über 800 € netto
immaterielles Wirtschaftsgut, ein Jahr Nutzungsdauer zulässig
im Jahr der Anschaffung, über die Anlage AVEÜR

Jahresabo im Voraus: Es zählt der Tag der Abbuchung

Ausgaben gehören in der EÜR in das Kalenderjahr, in dem das Geld abfließt (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG). Zahlst du im Oktober 2026 für zwölf Monate 1.200 €, stehen die 1.200 € vollständig in der EÜR 2026, obwohl neun der zwölf Monate ins Jahr 2027 fallen. Verteilen verlangt das Gesetz erst, wenn du für eine Nutzungsüberlassung mehr als fünf Jahre im Voraus zahlst (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG).

Rund um Neujahr gilt eine Ausnahme für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, also Zahlungen, die ein Vertrag in festen Abständen vorsieht. Fließen sie kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Jahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zählen sie für dieses Jahr (§ 11 Abs. 2 Satz 2 EStG). Kurz heißt nach den amtlichen Hinweisen zu § 11 EStG in der Regel bis zu zehn Tage, in denen die Zahlung fällig geworden und geleistet worden sein muss. Für den Wechsel von 2026 auf 2027 reicht das Fenster vom 22. Dezember 2026 bis zum 10. Januar 2027. Eine Monatsgebühr für Dezember, die erst am 5. Januar fällig und abgebucht wird, zählt so noch für 2026. Einmalige Zahlungen fallen nicht unter die Ausnahme. Ob eine Jahresgebühr dazugehört, sagt kein amtlicher Text ausdrücklich, das Gesetz nennt keinen Abstand. Was davon abhängt, zeigt Nicks Renderer im Beispiel unten.

Merke

Ein Jahresabo zählt in der EÜR ungeteilt im Jahr der Zahlung. Nur eine regelmäßige Gebühr, die in den zehn Tagen um Neujahr fällig und bezahlt wird, zählt für das Jahr, zu dem sie gehört.

Gekaufte Lizenzen: Trivialprogramm, GWG oder ein Jahr Nutzungsdauer

Die Einkommensteuer-Richtlinien behandeln Trivialprogramme als abnutzbare, bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter und günstige Programme genauso (R 5.5 Abs. 1 EStR). Im Richtlinientext steht als Grenze noch 410 €; das amtliche Einkommensteuer-Handbuch 2025 ergänzt in einer Fußnote 800 € für Anschaffungen ab dem 1. Januar 2018.

Für ein Programm bis 800 € netto steht damit der Weg als geringwertiges Wirtschaftsgut offen: voller Abzug im Jahr der Anschaffung (§ 6 Abs. 2 EStG), eingetragen in Zeile 37 und nicht in der Anlage AVEÜR. Bildest du für 2026 allerdings einen Sammelposten, gilt er einheitlich für alle beweglichen Anschaffungen des Jahres über 250 bis 1.000 € netto (§ 6 Abs. 2a EStG), also auch für Programme zwischen 250 und 800 €.

Teurere Programme bleiben immaterielle Wirtschaftsgüter, die du abschreibst. Für Betriebs- und Anwendersoftware lässt das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Was daraus folgt, vom Liefertag bis zum Dezemberkauf, steht im Beitrag zur Computer-Abschreibung in einem Jahr. Die Anlage AVEÜR brauchst du trotzdem.

Anbieter im Ausland: Reverse Charge auf Abo und Download

Umsatzsteuerlich ist ein Programm im Abo oder als Download eine sonstige Leistung auf elektronischem Weg (Abschnitte 3.5 Abs. 3 und 3a.12 UStAE). Beziehst du sie für dein Unternehmen, liegt ihr Ort in Deutschland, wo du dein Unternehmen betreibst (§ 3a Abs. 2 UStG). Sitzt der Anbieter im Ausland, schuldest deshalb du die deutsche Umsatzsteuer darauf, in der Regel 19 % (§ 13b Abs. 5 UStG, bei EU-Anbietern mit Abs. 1, sonst mit Abs. 2 Nr. 1). Wie das in der Voranmeldung aussieht und warum deine USt-IdNr. ins Kundenkonto gehört, erklärt der Beitrag zum Reverse-Charge-Verfahren. Ein Programm auf einem Datenträger per Post ist dagegen eine Lieferung mit eigenen Regeln.

Zahlst du ein Jahresabo vorab, entsteht die Steuer schon mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem der Anbieter das Geld vereinnahmt (§ 13b Abs. 4 Satz 2 UStG). Die Finanzverwaltung beanstandet nicht, wenn du sie für den Zeitraum deiner Zahlung anmeldest (Abschnitt 13b.12 Abs. 3 UStAE), und als Vorsteuer abziehen darfst du sie, sobald du gezahlt hast (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Bist du regelbesteuert und nutzt das Programm nur betrieblich, gleichen sich Steuer und Vorsteuer aus. In die EÜR kommt dann nur der Rechnungsbetrag, Zeile 58 bleibt leer: Laut Anleitung enthalten Rechnungen über Leistungen nach § 13b keine Vorsteuer.

Kleinunternehmer: brutto eintragen, § 13b trotzdem anmelden

Mit der Kleinunternehmerregelung trägst du Ausgaben laut Anleitung zur Anlage EÜR mit dem Bruttobetrag ein. Bei gekauften Programmen bleibt dabei eine Frage offen: Deine Anschaffungskosten enthalten die Umsatzsteuer (§ 9b Abs. 1 EStG), die GWG-Grenze prüfst du aber netto. Ob das auch für die 800 € aus der Fußnote zu R 5.5 EStR gilt, steht dort nicht. Viel hängt nicht daran, denn über der Grenze führt die Nutzungsdauer von einem Jahr ebenfalls zum vollen Abzug im Kaufjahr.

An § 13b ändert die Befreiung nichts: Auch Kleinunternehmer schulden die Steuer als Leistungsempfänger, zum regulären Satz (Abschnitte 13b.1 Abs. 1 und 13b.13 Abs. 4 UStAE). Abziehen darfst du sie nicht, weil deine eigenen Umsätze steuerfrei sind (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Anmelden musst du sie trotzdem, per Voranmeldung für jeden Zeitraum, in dem sie anfällt, und mit einer Jahreserklärung (§ 18 Abs. 4a UStG).

Für ein Abo aus Irland zu 245 € im Monat gehen so 245 € × 19 % = 46,55 € ans Finanzamt. Das Programm kostet dich damit 291,55 € im Monat, so viel wie bei einem deutschen Anbieter mit demselben Nettopreis. In der EÜR stehen die 245 € in der Ausgabenzeile und die 46,55 € in Zeile 59, grundsätzlich im Jahr der Überweisung ans Finanzamt. Die übrigen Zeilen zeigt der Beitrag zur EÜR als Kleinunternehmer.

Achtung

Die Steuer nach § 13b schuldest du kraft Gesetzes, auch ohne Hinweis auf der Rechnung und auch dann, wenn du keine Voranmeldung abgibst. Prüf bei jedem neuen Abo, wo der Anbieter sitzt.

Privat mitgenutzt: welcher Teil abziehbar bleibt

Nutzt du ein Abo auch privat, setzt du nur den betrieblichen Anteil an, wie es die Anleitung zur Anlage EÜR für gemischte Aufwendungen verlangt. Schätz den Anteil so, dass ein Dritter ihn nachvollziehen kann, bei einem Cloud-Speicher etwa nach dem Platz, den private Dateien belegen.

Die Vorsteuer ziehst du ebenfalls nur zum betrieblichen Anteil ab, denn eine teils privat genutzte sonstige Leistung beziehst du nur anteilig für dein Unternehmen (Abschnitt 15.2c Abs. 2 UStAE). Bei einem Abo aus dem Ausland schuldest du die Steuer trotzdem auf den vollen Betrag (Abschnitte 3a.2 Abs. 8 und 13b.1 Abs. 1 UStAE).

Eine gekaufte Lizenz gehört bei über 50 % betrieblicher Nutzung ganz zum Betriebsvermögen, ab 10 % darfst du sie ihm zuordnen, darunter bleibt sie privat (R 4.2 Abs. 1 EStR). Im Betriebsvermögen schreibst du sie voll ab und setzt den privaten Anteil als Nutzungsentnahme in Zeile 21 an.

Nicks Werkzeugkasten im Jahr 2026

BeispielNick, 3D-Artist in Köln

Nick baut Produktvisualisierungen und Animationen für Agenturen. Er ist regelbesteuert, gibt seine Voranmeldungen vierteljährlich ab und ermittelt den Gewinn per EÜR. Seine Programme 2026, alle Beträge netto:

Werkzeug
Zahlung
Anbieter mit Sitz in
Einordnung
Anlage EÜR 2026
3D-Suite im Monatsabo
12 × 245 € = 2.940 €
Irland
Abo; § 13b Abs. 1
Zeile 51: 2.940 €
Texturing-Programm, Jahresabo ab 15. März
600 € am 15. März
USA
Abo, voll 2026; § 13b Abs. 2 Nr. 1
Zeile 51: 600 €
Renderer, Jahresabo je Kalenderjahr, fällig am 1. Januar
480 € am 30. Dezember 2025 für 2026, 480 € am 29. Dezember 2026 für 2027
Niederlande
Abo; Zehn-Tage-Regel; § 13b Abs. 1
Zeile 51: 480 € vom 30. Dezember 2025
Sculpting-Programm, Dauerlizenz, Download am 12. Mai
1.090 € plus 207,10 € Umsatzsteuer
Deutschland
immaterielles Wirtschaftsgut, ein Jahr Nutzungsdauer
AVEÜR, dann Zeile 33: 1.090 €; Zeile 58: 207,10 €
Render-Plugin, Dauerlizenz
180 €
Polen
wie ein Trivialprogramm, GWG; § 13b Abs. 1
Zeile 37: 180 €
Cloud-Speicher, zu 25 % mit privaten Fotos belegt
12 × 10 € plus 12 × 1,90 € Umsatzsteuer
Deutschland
Abo, 75 % betrieblich
Zeile 51: 90 €; Zeile 58: 17,10 €

Beim Cloud-Speicher rechnet er 12 × 10 € = 120 €, davon 75 % = 90 €. Die Vorsteuer beträgt 12 × 1,90 € = 22,80 €, davon 75 % = 17,10 €. Damit ergeben sich:

  • Zeile 51: 2.940 € + 600 € + 480 € + 90 € = 4.110 €
  • Zeile 33: 1.090 €, in der AVEÜR als Zugang und AfA, Buchwert am Jahresende 0 €
  • Zeile 37: 180 €
  • Zeile 58: 207,10 € + 17,10 € = 224,20 €

Ohne die Vorsteuer, die er zurückbekommt, mindern seine Programme den Gewinn 2026 um 4.110 € + 1.090 € + 180 € = 5.380 €.

Für die Umsatzsteuer meldet er 2026 auf die Auslandsleistungen (2.940 € + 600 € + 480 € + 180 €) × 19 % = 4.200 € × 0,19 = 798,00 € an und zieht denselben Betrag als Vorsteuer ab. Die 480 € darin sind die Zahlung vom 29. Dezember 2026: Ihre Umsatzsteuer gehört in die Voranmeldung für das vierte Quartal 2026, die Ausgabe nach der Zehn-Tage-Regel in die EÜR 2027. Gilt die Regel für Jahresgebühren nicht, zählt der Zahltag: Dann stammen die 480 € in Zeile 51 aus der Zahlung vom Dezember 2026.

ZeitleisteNicks Renderer: Jahresgebühr und Zehn-Tage-Fenster
  1. Jahresgebühr für 2026 bezahlt: nach der Zehn-Tage-Regel in der EÜR 2026
  2. Zehn-Tage-Fenster um Neujahr beginnt
  3. Jahresgebühr für 2027 bezahlt, fällig am 1. Januar: Umsatzsteuer im vierten Quartal 2026, Ausgabe nach der Zehn-Tage-Regel in der EÜR 2027
  4. Zehn-Tage-Fenster endet

Wo Software in der Anlage EÜR 2026 steht

Eine eigene Zeile für Software-Abos kennt der Vordruck 2026 nicht. Zeile 51 heißt „Laufende EDV-Kosten (z. B. Beratung, Wartung, Reparatur)“ und passt am besten; die amtliche Anleitung erläutert sie nicht weiter. Für den Gewinn ist die Wahl gleich, denn die Zeilen 44 bis 61 fließen in dieselbe Summe der Betriebsausgaben.

Fall
Anlage AVEÜR 2026
Anlage EÜR 2026
Abo, Cloud-Dienst, Wartung
kein Eintrag
Zeile 51
gekauftes Programm bis 800 € netto als GWG
kein Eintrag
Zeile 37
gekauftes Programm über 800 € netto
Block „Immaterielle Wirtschaftsgüter“
Zeile 33
Vorsteuer aus Rechnungen mit deutscher Umsatzsteuer
kein Eintrag
Zeile 58, nur der betriebliche Anteil
Steuer nach § 13b, regelbesteuert, rein betriebliche Nutzung
kein Eintrag
kein eigener Eintrag
Steuer nach § 13b als Kleinunternehmer
kein Eintrag
Zeile 59, grundsätzlich im Jahr der Zahlung
privater Anteil einer gekauften Lizenz
kein Eintrag
Zeile 21

Deine Software-Liste für 2026 in sechs Schritten

  1. Zieh aus Konto und Kreditkartenabrechnung alle Zahlungen an Softwareanbieter heraus, jeweils mit dem Abbuchungstag.
  2. Ordne jede Zahlung ein: Abo, Wartung oder Kauf. Bei Käufen entscheidet der Nettopreis zwischen Zeile 37 und Anlage AVEÜR.
  3. Prüf die Zahlungen vom 22. Dezember bis 10. Januar auf regelmäßige Gebühren, die in diesem Fenster fällig und bezahlt wurden.
  4. Schau bei jeder Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer nach, wo der Anbieter sitzt, und melde die Steuer nach § 13b an, auch als Kleinunternehmer.
  5. Leg für privat mitgenutzte Abos den betrieblichen Anteil fest und notier, wie du ihn ermittelt hast.
  6. Trag alles nach der Tabelle oben ein. enno sortiert Bank und Belege über Nacht und gleicht Buchungen mit Belegen ab; welche Zeile gilt und was du übermittelst, entscheidest du selbst. Lizenzen, die du für mehrere Jahre im Voraus bezahlst, klärst du mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 14 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 14 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Buchhaltung sollte nicht deine freien Abende kosten.

Bank, Belege und Fristen an einem Ort, jede Nacht abgeglichen. UStVA und EÜR vorbereitet, jede Zahl mit Quelle. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

Zugang anfragen

Mehr zum Thema

  1. Ausgaben & AbsetzenSteuerberaterkosten absetzen: welche Rechnungszeile zählt und welche privat bleibtSteuerberaterkosten absetzen: welche Zeilen der Kanzleirechnung Betriebsausgaben sind, was privat bleibt, wie du die Vorsteuer teilst und welches Jahr zählt.9 Min

Weiterlesen

  1. Ausgaben & AbsetzenGeschenke an Kunden: die 50-Euro-Grenze 2026, Vorsteuer und PauschalsteuerGeschenke an Kunden absetzen: die 50-Euro-Grenze je Empfänger und Jahr, wann netto oder brutto zählt, was ein Cent darüber kostet und was § 37b EStG bringt.9 Min
  2. Ausgaben & AbsetzenVersicherungen absetzen als Selbstständiger: EÜR, Vorsorgeaufwand oder gar nichtSelbstständig Versicherungen absetzen: welcher Beitrag in die EÜR gehört, welcher in die Anlage Vorsorgeaufwand und warum BU und Haftpflicht oft nichts bringen.10 Min
  3. Ausgaben & AbsetzenLeasing absetzen als Selbstständiger: Raten, Sonderzahlung und dein privater AnteilLeasing absetzen als Selbstständiger: wann Raten und Sonderzahlung Betriebsausgaben sind, was der BFH verteilt, die Vorsteuer und die Zeilen der EÜR 2026.11 Min