Steuerberaterkosten absetzen: welche Rechnungszeile zählt und welche privat bleibt
Steuerberaterkosten absetzen: welche Zeilen der Kanzleirechnung Betriebsausgaben sind, was privat bleibt, wie du die Vorsteuer teilst und welches Jahr zählt.
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- Thema
- Ausgaben & Absetzen
- Für
- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Buchführung, EÜR, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung sind Betriebsausgaben in voller Höhe; die Einkommensteuererklärung selbst ist seit 2006 gar nicht mehr abziehbar.
- Auch das Übertragen deines Gewinns in die Anlage G oder S gehört nach dem BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2007 nicht zur Gewinnermittlung und bleibt privat.
- Vorsteuer ziehst du nur aus den betrieblichen Zeilen ab, im Voranmeldungszeitraum, in dem Leistung und Rechnung vorliegen; in der EÜR zählt dagegen der Tag der Zahlung.
- Für Steuerprogramme, Steuerratgeber und Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine akzeptiert das Finanzamt 50 Prozent als betrieblich oder folgt bis 100 Euro im Jahr deiner eigenen Zuordnung.

Inhalt · 6 Abschnitte
- 01Seit 2006 zählt nur, was deinen Gewinn ermittelt
- 02Die Vorschrift auf der Rechnung verrät die Spalte
- 03Koljas Jahresrechnung, aufgeteilt Zeile für Zeile
- 04Vorsteuer mit der Rechnung, Betriebsausgabe am Zahltag
- 05Steuerprogramm, Ratgeber, Lohnsteuerhilfeverein: die 50-Prozent-Regel
- 06Die Kanzleirechnung vor der EÜR 2026 aufteilen: fünf Schritte
Absetzen kannst du alles, was deinen Betrieb betrifft: auf der Kanzleirechnung Buchführung, EÜR, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, dazu ein Buchhaltungsprogramm, das nur dafür läuft. Diese Posten sind Betriebsausgaben ohne Obergrenze, und bist du regelbesteuert, holst du die Umsatzsteuer darauf als Vorsteuer zurück. Die Einkommensteuererklärung bleibt privat, samt der Anlage G oder S, in die dein Gewinn wandert. Und in welches Jahr der EÜR die Kosten gehören, entscheidet der Tag, an dem das Geld dein Konto verlässt.
Seit 2006 zählt nur, was deinen Gewinn ermittelt
Bis 2005 waren private Steuerberatungskosten Sonderausgaben. Das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 hat diesen Abzug gestrichen; heute steht in § 10 Abs. 1 EStG bei Nummer 6 nur noch „weggefallen“. Abziehbar sind solche Kosten nur noch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Wo genau die Grenze verläuft, legt ein BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2007 für die Finanzämter fest. Es ist weiter anzuwenden: Das Ministerium führt es in seiner Positivliste vom 20. März 2026.
Zum Betrieb zählt das Schreiben in Randnummer 3:
- die Buchführung und ihre Überwachung,
- das Ermitteln von Einnahmen und Ausgaben und die Einnahmenüberschussrechnung, einschließlich des Ausfüllens der Anlage EÜR,
- die Antworten auf Steuerfragen, die dabei auftauchen,
- alles, was Betriebssteuern wie Gewerbe- und Umsatzsteuer betrifft.
Privat ist nach Randnummer 4 der Rest der Einkommensteuererklärung: das Übertragen der Ergebnisse in ihre Anlagen, das übrige Ausfüllen, Beratung zu Tarif und Veranlagung, zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Randnummer 5 ergänzt Kosten rund um haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuungskosten, Kindergeld sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Solche Kosten gehören zur Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG. Sie sind weder Betriebsausgabe noch Sonderausgabe.
Den betrieblichen Teil setzt du in voller Höhe an. Was dein Betrieb veranlasst, ist Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG), und in der Liste der Ausgaben, die den Gewinn nicht oder nur begrenzt mindern dürfen (§ 4 Abs. 5 EStG), kommt Beratung nicht vor. Ermittelt die Kanzlei außerdem Einkünfte aus Vermietung oder einer Anstellung, sind diese Kosten Werbungskosten, abzuziehen bei der Einkunftsart, für die sie anfallen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 EStG). Für eine GmbH oder UG stellt sich die Frage gar nicht: § 12 EStG gilt für Körperschaften nicht, ihre Steuerberatungskosten sind voll Betriebsausgaben (Randnummer 9).
Merke
Die Anlage G oder S ist ein Teil der Einkommensteuererklärung, nicht der Gewinnermittlung. Was die Kanzlei dafür berechnet, deinen Gewinn dort einzutragen, bleibt privat.
Die Vorschrift auf der Rechnung verrät die Spalte
Rechnet deine Kanzlei nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, steht bei jeder Gebühr die angewandte Vorschrift (§ 9 Abs. 2 StBVV). Wie die Beträge entstehen, rechnet der Beitrag zu den Steuerberater-Kosten für Selbstständige nach. Zum Aufteilen brauchst du nur die Vorschrift:
Leistung auf der Rechnung | Vorschrift der StBVV | Zuordnung | Vorsteuer, wenn du regelbesteuert bist |
|---|---|---|---|
Buchführung | § 33 | Betriebsausgabe | ja |
Umsatzsteuer-Voranmeldung | § 24 Abs. 1 Nr. 7 | Betriebsausgabe | ja |
Einnahmenüberschussrechnung | § 25 | Betriebsausgabe | ja |
Gewerbesteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 5 | Betriebsausgabe | ja |
Umsatzsteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 8 | Betriebsausgabe | ja |
Einkommensteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 1 | privat | nein |
Prüfung eines Steuerbescheids | § 28 | nach der Steuer: Gewerbe- und Umsatzsteuer betrieblich, Einkommensteuer nach dem Anlass | wie die Zuordnung |
Die Gewerbesteuer selbst darfst du nicht als Betriebsausgabe abziehen (§ 4 Abs. 5b EStG). Das Honorar für die Erklärung dazu schon, denn das Schreiben nennt die Gewerbesteuer ausdrücklich als Betriebssteuer.
Warum die Einkommensteuer so sauber auf einer eigenen Zeile steht, liegt an der Verordnung. § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV vergütet die Einkommensteuererklärung „ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte“; deine EÜR kostet eine eigene Gebühr nach § 25. Anders ist es bei einer Pauschale für alles. Dann verlangt das Schreiben eine sachgerechte Schätzung (Randnummer 7), und für Fälle, in denen dieselbe Steuer betrieblich oder privat sein kann, nennt es die Gebührenrechnung der Kanzlei als Maßstab (Randnummer 6). Bitte deine Kanzlei deshalb, den Anteil der Einkommensteuererklärung in Euro auszuweisen. Stört dich eher die Höhe der Rechnung als ihre Aufteilung, hilft der Beitrag Steuerberater zu teuer weiter.
Koljas Jahresrechnung, aufgeteilt Zeile für Zeile
BeispielKolja, Onlinehändler für Outdoor-Zubehör in Freiburg
Kolja verkauft seit 2022 Stirnlampen, Gaskocher und Zubehör für Rucksäcke über seinen eigenen Onlineshop. Er führt ein Einzelunternehmen mit Gewerbe, ist regelbesteuert und ermittelt den Gewinn per EÜR. 2025 kam er auf 238.000 € Nettoumsatz und 44.000 € Gewinn. Buchhaltung und monatliche Voranmeldungen erledigt er selbst mit einem Buchhaltungsprogramm, die Kanzlei übernimmt nur die Jahreserklärungen. Sie übermittelt sie im Mai und schickt am 12. Mai 2026 diese Rechnung:
Leistung | Vorschrift | netto | Zuordnung |
|---|---|---|---|
Einnahmenüberschussrechnung 2025 | § 25 Abs. 1 | 1.282,00 € | Betrieb |
Einkommensteuererklärung 2025 | § 24 Abs. 1 Nr. 1 | 486,00 € | privat |
Gewerbesteuererklärung 2025 | § 24 Abs. 1 Nr. 5 | 243,00 € | Betrieb |
Umsatzsteuererklärung 2025 | § 24 Abs. 1 Nr. 8 | 427,00 € | Betrieb |
Prüfung Gewerbesteuerbescheid 2024, 3 Viertelstunden zu 30 € | § 28 mit § 13 | 90,00 € | Betrieb |
Summe netto | 2.528,00 € | ||
Umsatzsteuer 19 % | 480,32 € | ||
Rechnungsbetrag | 3.008,32 € |
Alle Gebühren liegen im Rahmen, den die StBVV für seine Zahlen vorsieht. Kolja teilt auf:
- Betrieb: 1.282 + 243 + 427 + 90 = 2.042,00 € netto. Darauf entfallen 2.042 × 19 % = 387,98 € Umsatzsteuer.
- Privat: 486,00 € netto und 486 × 19 % = 92,34 € Umsatzsteuer, zusammen 578,34 €.
Kontrolle: 387,98 + 92,34 = 480,32 €, die Umsatzsteuer auf der Rechnung. Und die drei Teile ergeben wieder den Rechnungsbetrag:
- Betriebliche Zeilen netto, Betriebsausgabe2.042,00 €
- plus 19 % Umsatzsteuer darauf, Vorsteuer387,98 €
- plus Einkommensteuererklärung mit Umsatzsteuer, privat578,34 €
- ergibt Rechnungsbetrag3.008,32 €
Die 387,98 € zieht er in der Voranmeldung für Mai 2026 als Vorsteuer ab, weil im Mai Leistung und Rechnung vorliegen. Den vollen Betrag überweist er am 2. Juni 2026 vom Geschäftskonto. In der Anlage EÜR 2026 stehen deshalb 2.042,00 € in Zeile 47 („Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung“) und 387,98 € in Zeile 58. Die 578,34 € für seine Einkommensteuererklärung sind keine Betriebsausgabe. Weil sie trotzdem vom Geschäftskonto abgingen, rechnet er sie zu seinen Entnahmen in Zeile 107. Die EÜR 2025 bleibt von dieser Rechnung unberührt, obwohl die vier Erklärungen das Jahr 2025 betreffen.
Hinzu kommt sein Buchhaltungsprogramm für 39 € netto im Monat, 2026 also 12 × 39 = 468 € plus 12 × 7,41 € = 88,92 € Vorsteuer. Er nutzt es nur für Buchführung, Voranmeldungen und EÜR, deshalb ist es komplett betrieblich. Kanzlei und Programm senken seinen Gewinn 2026 um 2.042 + 468 = 2.510 €. Die Vorsteuer steht zwar zusätzlich in Zeile 58, drückt aber im selben Umfang seine Zahlungen ans Finanzamt, die in Zeile 59 ebenfalls Ausgaben sind. Unterm Strich ändert sie den Gewinn nicht.
Vorsteuer mit der Rechnung, Betriebsausgabe am Zahltag
Die Vorsteuer hängt an der Rechnung. Abziehen darfst du Umsatzsteuer, die dir die Kanzlei für Arbeit an deinem Betrieb in Rechnung stellt, und zwar nur mit ordnungsgemäßer Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Kommen Leistung und Rechnung zu verschiedenen Zeiten, zählt der Voranmeldungszeitraum, in dem erstmals beides vorliegt. Wann du zahlst, spielt keine Rolle, auch nicht, wenn du selbst nach vereinnahmten Entgelten versteuerst (Abschnitt 15.2 Abs. 2 UStAE). Nur bei einem Vorschuss, den die Kanzlei nach § 8 StBVV verlangen darf, brauchst du Rechnung und Zahlung. Die Umsatzsteuer auf die private Zeile bleibt gesperrt, weil § 15 Abs. 1a UStG keine Vorsteuer auf Aufwendungen zulässt, für die das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG gilt. Als Ausgabe zählt sie auch nicht (§ 12 Nr. 3 EStG), der private Anteil bleibt also brutto privat.
In der EÜR zählt der Abfluss. Ausgaben gehören in das Kalenderjahr, in dem du sie leistest (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG). Die Anleitung zur Anlage EÜR 2026 wiederholt das und ordnet auch die gezahlte Vorsteuer dem Zeitpunkt der Bezahlung zu. Ein Vorschuss, den du im Dezember überweist, ist also eine Ausgabe dieses Jahres, die Schlussrechnung, die du im Frühjahr bezahlst, eine des nächsten.
Bei Kolja liegen die Stichtage so:
- Das Jahr, das die vier Erklärungen betreffen
- Rechnung kommt: 387,98 € Vorsteuer in die Voranmeldung für Mai
- Überweisung: 2.042 € Betriebsausgabe in der EÜR 2026
Achtung
Die Rechnung für deinen Abschluss 2025 kommt meist erst 2026. Trägst du sie beim Fertigstellen der EÜR 2025 dort ein, obwohl du erst 2026 zahlst, steht sie im falschen Jahr. In der Anlage EÜR 2025 hieß die Zeile übrigens noch 46, die Vorsteuer stand in Zeile 57.
Als Kleinunternehmer ziehst du gar keine Vorsteuer ab. § 19 Abs. 1 UStG stellt deine Umsätze steuerfrei, und für diesen Fall schließt § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG den Vorsteuerabzug aus. Laut Anleitung trägst du die betrieblichen Zeilen deshalb brutto in Zeile 47 ein, den privaten Teil nicht als Ausgabe.
Steuerprogramm, Ratgeber, Lohnsteuerhilfeverein: die 50-Prozent-Regel
Zu den Steuerberatungskosten zählt das BMF-Schreiben auch Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine, Steuerfachliteratur und Software (Randnummer 1). Wie viel davon betrieblich ist, hängt am Einsatz.
Ein Programm, das nur deine Buchhaltung, die Voranmeldungen und die EÜR bedient, gehört ganz zum Betrieb, wie bei Kolja. Ob du es als Abo oder als Lizenz kaufst und in welche Zeile es dann gehört, klärt der Beitrag Software absetzen.
Ein Steuerprogramm für die komplette Einkommensteuererklärung dient dagegen auch dem privaten Teil, ein Ratgeber zur Steuererklärung ebenso. Solche gemischten Kosten sind aufzuteilen (Randnummer 7), und Randnummer 8 bietet dafür zwei Abkürzungen. Ordnest du 50 Prozent dem Betrieb zu, beanstandet das Finanzamt das nicht. Und bis zu 100 € im Jahr folgt es ohnehin deiner eigenen Zuordnung.
Kostet das Programm 45 € und der Ratgeber 30 €, kannst du die ganzen 75 € dem Betrieb zuordnen. Bei 260 € bringt die Hälfte mit 130 € mehr als die 100 €.
Ein Lohnsteuerhilfeverein darf dir nicht mehr helfen, sobald du Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielst oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführst (§ 4 Abs. 3 StBerG). Das gilt auch, wenn du die Selbstständigkeit neben einer Anstellung betreibst. Eine Ausnahme machen Einnahmen, die etwa als Übungsleiter nach § 3 Nr. 26 EStG voll steuerfrei sind. Einen Beitrag, den du vor der Gründung noch gezahlt hast, teilst du wie ein Steuerprogramm auf. Der abziehbare Teil gehört dann zu den Einkünften, bei denen dich der Verein beraten hat, meist als Werbungskosten zum Arbeitslohn.
Die Kanzleirechnung vor der EÜR 2026 aufteilen: fünf Schritte
- Sammle alle Kanzleirechnungen, die du im Jahr 2026 bezahlt hast, gleich für welches Jahr sie gelten, und dazu Vorschüsse mit ihrem Überweisungstag.
- Ordne jede Zeile anhand ihrer Vorschrift der Tabelle oben zu. Fehlt eine Aufteilung, weil du eine Pauschale zahlst, lass dir den Anteil der Einkommensteuererklärung in Euro nennen.
- Trag die betrieblichen Zeilen netto in Zeile 47 und ihre Vorsteuer in Zeile 58 ein, als Kleinunternehmer brutto in Zeile 47. Die Vorsteuer gehört in die Voranmeldung des Zeitraums, in dem Leistung und Rechnung vorlagen.
- Lass die private Zeile samt Umsatzsteuer aus den Ausgaben heraus. Ging sie vom Geschäftskonto ab, zählt sie zu den Entnahmen, wie der Beitrag zu Entnahmen und Einlagen in der EÜR zeigt.
- Teile Steuerprogramm und Ratgeber nach der 50-Prozent-Regel auf oder ordne bis 100 € im Jahr selbst zu.
enno gleicht über Nacht deine Buchungen mit den Belegen ab und bereitet daraus die EÜR mit Quellen vor. Welche Zeile einer Kanzleirechnung privat ist, entscheidest du beim Prüfen selbst, und bei Grenzfällen wie einer Pauschale fragst du deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 21 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 21 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
- BMF-Schreiben vom 01.09.2026 (Anlage EÜR 2026)
- BMF-Schreiben vom 20.03.2026 (Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 19.03.2026 ergangen sind)
- BMF-Schreiben vom 29.08.2025 (Anlage EÜR 2025)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2023, Anhang 16 XIII: BMF-Schreiben vom 21.12.2007 zur Zuordnung der Steuerberatungskosten (archiviert)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2024, Anhang 16 XIII: BMF-Schreiben vom 21.12.2007 zur Zuordnung der Steuerberatungskosten (archiviert)
- BMF: Positivliste der BMF-Schreiben (Stand 19.03.2026)
- BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), konsolidierte Fassung
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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