Geschenke an Kunden: die 50-Euro-Grenze 2026, Vorsteuer und Pauschalsteuer
Geschenke an Kunden absetzen: die 50-Euro-Grenze je Empfänger und Jahr, wann netto oder brutto zählt, was ein Cent darüber kostet und was § 37b EStG bringt.
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- Ausgaben & Absetzen
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- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Geschenk an Kunden oder Geschäftspartner mindert den Gewinn nur, wenn die Präsente an denselben Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammen höchstens 50 € kosten; bis Ende 2023 waren es 35 €.
- Wer Vorsteuer abzieht, misst die 50 € am Nettopreis, wer keine abzieht, am Bruttopreis; über der Grenze ist auch die Vorsteuer verloren, für frühere Präsente an dieselbe Person gleich mit.
- Für Geschenke brauchst du ein eigenes Konto oder eine eigene Kategorie und den Namen jedes Empfängers; nur bei Kleinigkeiten wie Kugelschreibern darf er fehlen.
- Mit § 37b EStG übernimmst du die Steuer der Beschenkten pauschal mit 30 % des Bruttowerts, dann aber für alle Geschenke an Geschäftspartner im ganzen Jahr.

Inhalt · 8 Abschnitte
- 01Die 50-Euro-Grenze: welcher Preis zählt
- 02Geschenk, Bewirtung oder Werbeartikel
- 03Die Vorsteuer folgt der Grenze
- 04Aufzeichnen: eigenes Konto, Name, Zeile 63
- 05Was der Empfänger versteuern muss
- 06§ 37b EStG: die Steuer der Beschenkten übernehmen
- 07Vier Empfänger, eine Liste: Lenjas Präsente 2026
- 08Vor dem nächsten Präsent: fünf Handgriffe bis zum Jahresende
Ein Geschenk an Kunden oder Geschäftspartner ist eine Betriebsausgabe, solange die Präsente an diese eine Person im Wirtschaftsjahr zusammen höchstens 50 Euro gekostet haben. Ziehst du Vorsteuer ab, zählt dabei der Nettopreis. Liegt die Jahressumme auch nur einen Cent darüber, mindert kein Euro davon deinen Gewinn, und die Vorsteuer ist ebenfalls weg. Bis Ende 2023 lag die Grenze bei 35 Euro.
Die 50-Euro-Grenze: welcher Preis zählt
Das Abzugsverbot steht in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG und trifft Präsente an alle, die nicht bei dir angestellt sind: Kundinnen, Lieferanten, Kooperationspartner, auch Firmen. Freie Mitarbeiter und Handelsvertreter gelten nicht als Angestellte, selbst wenn sie ständig für dich arbeiten (R 4.10 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStR). Die 50 Euro gelten seit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen (§ 52 Abs. 6 Satz 10 EStG).
Es zählt, was dich das Geschenk gekostet hat, netto oder brutto je nach Vorsteuer:
Fall | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
Du ziehst Vorsteuer ab | Der Nettopreis zählt. Ein Präsent für 58,31 € brutto, also 49,00 € netto, bleibt unter der Grenze. | R 9b Abs. 2 Satz 3 EStR, H 9b EStH |
Du ziehst keine Vorsteuer ab, etwa als Kleinunternehmer | Der Bruttopreis zählt. Dasselbe Präsent liegt mit 58,31 € darüber. | R 4.10 Abs. 3 Satz 1 EStR, H 9b EStH |
Logo oder Gravur, Verpackung und Versand | Logo und Gravur zählen mit, Verpackung und Versand nicht | R 4.10 Abs. 3 Satz 1 EStR |
Summe über 50 € | kein Abzug, auch nicht für die ersten 50 € | R 4.10 Abs. 3 Satz 2 EStR |
Merke
Die 50 Euro sind eine Freigrenze: Darunter zählt alles, darüber nichts. Entscheidend ist die Jahressumme je Empfänger, nicht der Preis des einzelnen Geschenks.
Geschenk, Bewirtung oder Werbeartikel
Ein Geschenk ist eine Zuwendung ohne Gegenleistung, auch wenn du damit Kunden binden oder für dich werben willst. Bezahlst du eine bestimmte Leistung des Empfängers, ist es keins (R 4.10 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStR).
Was du gibst | Einordnung | Folge |
|---|---|---|
Wein, Füller, Blumen zum Firmenjubiläum | Geschenk | 50-€-Grenze je Empfänger und Jahr |
Karten für ein Konzert oder ein Spiel | Geschenk als geldwerter Vorteil | Grenze und Vorsteuerausschluss gelten genauso (Abschnitt 15.6 Abs. 4 Satz 6 UStAE) |
Mittagessen mit der Kundin | Bewirtung, kein Geschenk | 70 % abziehbar, eigene Belegregeln (R 4.10 Abs. 4 Satz 6 EStR) |
Kranz zu einer Beerdigung, Preis aus einem Gewinnspiel | kein Geschenk | fällt nicht unter die Grenze (R 4.10 Abs. 4 Satz 5 EStR) |
Kugelschreiber oder Taschenkalender mit Logo | Geschenk von geringem Wert | abziehbar, Namen der Empfänger nicht nötig (R 4.11 Abs. 2 Satz 2 EStR) |
Bei Kugelschreibern und ähnlichen Kleinigkeiten dürfen die Namen fehlen, weil bei so geringem Wert niemand über 50 Euro kommen dürfte; einen Eurobetrag nennt die Richtlinie nicht. Die oft zitierten 10 Euro für Streuwerbeartikel gelten nur für die Pauschalsteuer (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015, Rn. 10), nicht für den Abzug als Betriebsausgabe.
Gibst du der Kundin beim Essen ein Präsent mit, buchst du beides getrennt (R 4.11 Abs. 1 Satz 4 EStR). Wie das Essen selbst zählt, steht unter Bewirtungskosten absetzen.
Die Vorsteuer folgt der Grenze
Ist ein Geschenk wegen der 50 Euro nicht abziehbar, bekommst du auch die Umsatzsteuer auf der Rechnung nicht als Vorsteuer zurück (§ 15 Abs. 1a UStG). Bei Bewirtungen macht das Gesetz eine Ausnahme, bei Geschenken nicht. Für die Umsatzsteuer addierst du je Empfänger über das Kalenderjahr, Geldgeschenke eingeschlossen (Abschnitt 15.6 Abs. 4 UStAE).
Aus einem Präsent, das bei der Übergabe noch unter der Grenze liegt, ziehst du die Vorsteuer wie gewohnt. Bringt ein späteres Geschenk denselben Empfänger im selben Jahr über 50 Euro, berichtigst du diese Vorsteuer in der Voranmeldung, in die die spätere Übergabe fällt. Die Vorsteuer des neuen Präsents ziehst du gar nicht erst ab (§ 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG, Abschnitt 15.6 Abs. 5 UStAE). Was die Vorsteuer sonst noch sperrt, zeigt der Beitrag Vorsteuerabzug: Voraussetzungen.
Umsatzsteuer auf das Verschenken selbst fällt nicht an. Bis 50 Euro netto je Empfänger und Kalenderjahr ist es ein nicht steuerbares Geschenk von geringem Wert, darüber entfällt die Steuer, weil die Vorsteuer gesperrt war (Abschnitt 3.3 Abs. 11 und 12 UStAE).
Aufzeichnen: eigenes Konto, Name, Zeile 63
Für Geschenke führst du ein eigenes Konto oder eine eigene Spalte, in der keine gewöhnlichen Ausgaben landen (R 4.11 Abs. 1 EStR, H 4.11 EStH). Ohne diese besondere Aufzeichnung zählt auch das Präsent für 20 Euro nicht (§ 4 Abs. 7 EStG). Bei der EÜR gilt das ab der ersten Ausgabe, fortlaufend und zeitnah; ein Ordner sortierter Belege allein genügt nicht (H 4.11 EStH).
Aus Buchung oder Beleg muss hervorgehen, wer das Geschenk bekommen hat (R 4.11 Abs. 2 Satz 1 EStR). Gleichartige Präsente darfst du in einer Buchung zusammenfassen, wenn die Namen auf dem Beleg stehen, etwa auf einer angehefteten Liste. enno gleicht die Zahlung für jedes Präsent mit ihrem Beleg ab; wem es galt, trägst du selbst dazu ein.
In der Anlage EÜR 2026 haben Geschenke die Zeile 63 mit zwei Feldern: nicht abziehbar (Kennzahl 164) und abziehbar (Kennzahl 174). Dort stehen auch voll abziehbare Präsente und eine Pauschalsteuer nach § 37b auf Geschenke. Präsente mit gesperrter Vorsteuer gehören brutto hinein, die Vorsteuer der abziehbaren in Zeile 58 (Anleitung zur Anlage EÜR 2026).
Was der Empfänger versteuern muss
Die 50 Euro entscheiden nur über deinen Abzug. Beim Empfänger kann ein Geschenk nach Auffassung der Finanzverwaltung steuerpflichtig sein, wenn es ihm im Rahmen einer Einkunftsart zufließt (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015, Rn. 3 und 13). Die Angestellte eines Kunden muss es dann womöglich als Arbeitslohn von dritter Seite ihrem Arbeitgeber melden (§ 38 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 Satz 3 EStG), die Geschäftspartnerin als Einnahme ihres Betriebs versteuern. Die Privatkundin, die als Stammkundin eines Ladens etwas bekommt, versteuert nichts, und ihr Präsent gehört in keine Pauschalierung (Rn. 13).
§ 37b EStG: die Steuer der Beschenkten übernehmen
Damit Geschäftspartner dein Präsent nicht selbst versteuern müssen, kannst du ihre Einkommensteuer pauschal tragen, für Sachgeschenke und für Zuwendungen zusätzlich zu einer vereinbarten Leistung (§ 37b Abs. 1 EStG). Rn. meint hier das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015, geändert am 28. Juni 2018.
Punkt | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
Steuersatz | 30 % | § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG |
Bemessungsgrundlage | deine Kosten einschließlich Umsatzsteuer, auch wenn du Vorsteuer abziehst | § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG, Rn. 14 |
Zuschläge | 5,5 % Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer | §§ 3, 4 SolZG, Rn. 36 |
Was draußen bleibt | Sachzuwendungen bis 10 € dürfen, beim Empfänger nicht steuerpflichtige Geschenke müssen | Rn. 10 und 13 |
Anmeldung | Lohnsteuer-Anmeldung, Feld 44; fällig zehn Tage nach Ablauf des Anmeldungszeitraums | § 37b Abs. 4 EStG, ELSTER-Anleitung zur Lohnsteuer-Anmeldung 2026 |
Frist für die Wahl | bis zur letzten Lohnsteuer-Anmeldung des Wirtschaftsjahres, danach nur über eine noch änderbare Anmeldung | Rn. 7 und 8a |
Widerruf | nur mit einer geänderten Lohnsteuer-Anmeldung, wirksam erst, wenn du die Beschenkten davon unterrichtest | Fußnote zu Rn. 4, Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 23a |
Die Pauschalsteuer gilt als Lohnsteuer. Beim Empfänger bleibt das pauschal versteuerte Geschenk außer Ansatz, und du musst ihn über die Übernahme unterrichten, eine Form ist dafür nicht vorgeschrieben (§ 37b Abs. 3 und 4 EStG, Rn. 30). Angestellte brauchst du für die Wahl nicht: Zuwendender kann jede natürliche Person sein, die aus betrieblichem Anlass schenkt (Rn. 1). Gibst du bisher keine Lohnsteuer-Anmeldungen ab, klär das Verfahren vorher mit deinem Finanzamt.
Als Betriebsausgabe zählt die Pauschalsteuer nur, wenn das Geschenk selbst abziehbar ist (Rn. 26). Bei der 50-Euro-Grenze zählt nur das Geschenk selbst, die übernommene Steuer rechnet die Verwaltung aus Vereinfachungsgründen nicht mit (Rn. 25). Daran hält sie im Lohnsteuer-Handbuch 2026 fest.
Achtung
Die Pauschalierung erfasst einheitlich alle Zuwendungen an Dritte im Wirtschaftsjahr (§ 37b Abs. 1 Satz 1 EStG, Rn. 4). Nimmst du sie für ein teures Präsent in Anspruch, gehören auch die übrigen Geschenke an Geschäftspartner aus diesem Jahr hinein, soweit sie bei den Empfängern steuerpflichtig wären. Ein späterer Widerruf kostet eine geänderte Anmeldung und eine zweite Nachricht an jeden Beschenkten.
Vier Empfänger, eine Liste: Lenjas Präsente 2026
BeispielLenja, PR-Beraterin in Düsseldorf
Lenja berechnet Umsatzsteuer, gibt ihre Voranmeldungen monatlich ab und macht eine EÜR. Alle Präsente tragen 19 % Umsatzsteuer.
Datum | Empfänger | Präsent | netto | USt | brutto |
|---|---|---|---|---|---|
14. April | Marion Wenning, Kundin mit eigener Kaffeerösterei | gravierter Füller zum Firmenjubiläum | 28,00 € | 5,32 € | 33,32 € |
3. September | 60 Gäste eines Branchenabends | Kugelschreiber mit Logo, je 4,20 € netto | 252,00 € | 47,88 € | 299,88 € |
18. November | Sabine Okafor, angestellte Kommunikationsleiterin eines Kunden | Karaffe mit zwei Gläsern | 95,00 € | 18,05 € | 113,05 € |
10. Dezember | Marion Wenning | Weinpräsent | 26,00 € | 4,94 € | 30,94 € |
12. Dezember | Jörg Brecht, freier Fotograf ihrer Pressetermine | Champagner | 42,00 € | 7,98 € | 49,98 € |
Empfänger für Empfänger:
- Marion Wenning: 28,00 € + 26,00 € = 54,00 € netto, also über 50 €. Beide Präsente sind nicht abziehbar. In der Voranmeldung für Dezember kürzt Lenja ihre Vorsteuer um die 5,32 € aus dem April; die 4,94 € für den Wein zieht sie gar nicht erst ab.
- Sabine Okafor: 95,00 € netto, schon das eine Präsent reißt die Grenze. Kein Abzug, keine Vorsteuer.
- Jörg Brecht ist als freier Fotograf kein Angestellter, für ihn gilt die Grenze. Mit 42,00 € netto bleibt er darunter.
- Kugelschreiber: 4,20 € netto je Stück, ein Beleg für alle 60, keine Namensliste.
- Freigrenze je Empfänger und Jahr50,00 €
- Jörg Brecht42,00 €
- Marion Wenning, zwei Präsente54,00 €
- Sabine Okafor95,00 €
In ihrer Anlage EÜR 2026 stehen:
- Zeile 63, nicht abziehbar: 33,32 € + 30,94 € + 113,05 € = 177,31 €, brutto, weil die Vorsteuer gesperrt ist. Die 5,32 € aus dem April stecken im Füller, nicht in Zeile 58.
- Zeile 63, abziehbar: 42,00 € + 252,00 € = 294,00 €
- Zeile 58, Vorsteuer: 7,98 € + 47,88 € = 55,86 €
Probe: 177,31 + 294,00 + 55,86 = 527,17 €, die Summe aller Bruttobeträge. Den Gewinn mindern am Ende nur die 294,00 €, die Vorsteuer kommt über die Voranmeldungen zurück.
Und wenn Lenja § 37b wählt? Dann gehören die Präsente an Wenning, Okafor und Brecht hinein, denn alle drei bekommen sie im Rahmen ihrer Arbeit oder ihres Betriebs. Die Kugelschreiber darf sie als Streuwerbeartikel weglassen.
- Bemessungsgrundlage, brutto: 33,32 € + 113,05 € + 30,94 € + 49,98 € = 227,29 €
- Pauschalsteuer: 227,29 € × 30 % = 68,19 €
- Solidaritätszuschlag: 68,19 € × 5,5 % = 3,75 €, dazu gegebenenfalls Kirchensteuer
Von der Pauschalsteuer ist nur der Anteil für den Champagner abziehbar, 49,98 € × 30 % = 14,99 €, weil nur dieses Präsent selbst abziehbar ist. In Jörg Brechts 50 Euro rechnet die Verwaltung die 14,99 € nicht ein. Alle drei Beschenkten müsste Lenja über die Übernahme informieren.
Vor dem nächsten Präsent: fünf Handgriffe bis zum Jahresende
- Leg für Geschenke ein eigenes Konto oder eine eigene Kategorie an, in der keine anderen Ausgaben landen.
- Notier zu jedem Kauf den Namen der Beschenkten, bei Sammelbelegen als Liste. Bei Kugelschreibern und ähnlichen Kleinigkeiten reicht der Beleg.
- Führ je Empfänger eine laufende Jahressumme, netto, wenn du Vorsteuer ziehst, sonst brutto, und schau vor jedem neuen Präsent hinein.
- Rutscht jemand über 50 Euro, berichtige die Vorsteuer aus seinen früheren Geschenken in der Voranmeldung, in die die Übergabe fällt, und zieh für das neue keine.
- Entscheide bis zur letzten Lohnsteuer-Anmeldung des Wirtschaftsjahres über § 37b. Bei einem Ja nimmst du alle Geschenke auf, die bei den Empfängern steuerpflichtig wären, und informierst die Beschenkten.
Ob ein Präsent beim Empfänger Arbeitslohn ist oder überhaupt als Geschenk zählt, ist nicht immer eindeutig. Bevor du dich ein Jahr lang auf § 37b festlegst, frag im Zweifel eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 21 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 21 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
- BMF-Schreiben vom 01.09.2026 (Anlage EÜR 2026)
- BMF-Schreiben vom 28.06.2018 (Pauschalierung nach § 37b EStG, Änderung der Rdnrn. 9c, 9e und 38) (archiviert)
- BMF-Schreiben vom 19.05.2015 (Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG) (archiviert)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 37b EStG mit EStR und EStH (archiviert)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 4 EStG mit EStR und EStH (archiviert)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 9b EStG mit EStR und EStH (archiviert)
- Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025: § 37b EStG mit LStR und LStH (archiviert)
- Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 23a: Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG (archiviert)
- BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), konsolidierte Fassung
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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