Kleinunternehmerregelung mit Mitarbeitern: die Grenze zählt Umsatz, keine Köpfe
Kleinunternehmerregelung: Mitarbeiter sind erlaubt. Warum Löhne die 25.000-€-Grenze nicht berühren, was ein Minijob 2026 kostet und was du anmeldest.
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- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- § 19 UStG knüpft die Kleinunternehmerregelung allein an den Gesamtumsatz, höchstens 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr; eine Grenze für Beschäftigte kennt die Vorschrift nicht.
- Löhne und Abgaben sind Betriebsausgaben: Sie senken den Gewinn in der EÜR, den Umsatz, an dem die Grenze hängt, verändern sie nicht.
- Ein Minijob darf 2026 im Schnitt 603 € im Monat einbringen; an die Minijob-Zentrale zahlst du als gewerblicher Arbeitgeber höchstens 31,17 % obendrauf, die Unfallversicherung kommt extra.
- Kündigungsschutz, Umlage U1 und die EU-Definition des Kleinstunternehmens zählen tatsächlich Beschäftigte, jede mit eigener Schwelle, und keine davon betrifft die Umsatzsteuer.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Warum Löhne in der Umsatzgrenze nicht vorkommen
- 02Kleinstunternehmen, Kleinbetrieb, U1: wo tatsächlich Köpfe zählen
- 03Was du als Arbeitgeber anmeldest, und bis wann
- 04Was ein Minijob 2026 kostet
- 05Pascal rechnet sein Werkstattjahr mit Aushilfe durch
- 06Wo der Status wirklich wackelt
- 07Erste Aushilfe als Kleinunternehmer: sechs Schritte bis zum ersten Lohn
Ja. Als Kleinunternehmer darfst du Leute einstellen, eine Aushilfe im Minijob genauso wie eine Vollzeitkraft, und eine Obergrenze für ihre Zahl gibt es nicht. § 19 UStG fragt nur nach deinem Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr. Löhne drücken den Gewinn, den Umsatz lassen sie in Ruhe. Mit der ersten Angestellten kommen dafür Pflichten als Arbeitgeber dazu.
Warum Löhne in der Umsatzgrenze nicht vorkommen
Deine Umsätze bleiben steuerfrei, wenn im Vorjahr höchstens 25.000 € Gesamtumsatz zusammenkamen und es im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 € werden (§ 19 Abs. 1 UStG). Gesamtumsatz meint nach Absatz 2 die vereinnahmten Entgelte für deine Lieferungen und Leistungen, ohne einige steuerfreie Umsätze und ohne Verkäufe von Anlagevermögen. Was genau hineinzählt, rechnet der Beitrag zur Umsatzgrenze 2026 durch. Entscheidend ist die Richtung: Der Paragraf erfasst nur Geld, das zu dir kommt. Beschäftigte oder eine Lohnsumme erwähnt er nicht.
Lohn fließt in die andere Richtung. In der Einnahmenüberschussrechnung ist er eine Betriebsausgabe, also eine Aufwendung, die der Betrieb veranlasst (§ 4 Abs. 4 EStG). Die Anlage EÜR hat dafür die Zeile „Ausgaben für eigenes Personal“, im Vordruck 2026 Zeile 31, im Vordruck 2025 noch Zeile 30. Laut ELSTER-Anleitung gehören dort Bruttolöhne und Versicherungsbeiträge für deine Arbeitnehmer hinein, samt gezahlter Lohnsteuer und anderer Nebenkosten. Der Gewinn sinkt, der Gesamtumsatz bleibt.
Auch umsatzsteuerlich passiert beim Lohn nichts. Wer in dein Unternehmen eingegliedert ist und deinen Weisungen folgen muss, ist kein Unternehmer (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Deine Angestellte stellt dir keine Umsatzsteuer in Rechnung, also kostet dich die fehlende Vorsteuer beim Lohn keinen Cent.
Merke
Die Kleinunternehmerregelung misst die Entgelte, die hereinkommen. Wie viele Menschen für dich arbeiten und was sie kosten, taucht in dieser Rechnung nicht auf.
Kleinstunternehmen, Kleinbetrieb, U1: wo tatsächlich Köpfe zählen
Mehrere Regelwerke nennen Firmen „klein“ und meinen jeweils etwas anderes. Die Begriffe, die wirklich Beschäftigte zählen, haben mit der Umsatzsteuer nichts zu tun:
Begriff | Grundlage | Schwelle | Was davon abhängt |
|---|---|---|---|
Kleinunternehmer | § 19 UStG | Gesamtumsatz: Vorjahr bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €; keine Personenzahl | ob du Umsatzsteuer berechnest |
Kleinstunternehmen, kleinste Stufe der KMU | Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission | weniger als 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme | Zugang zu Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen |
Kleinbetrieb | § 23 Abs. 1 KSchG | in der Regel nicht mehr als 10 Arbeitnehmer, Auszubildende nicht mitgezählt | ob der allgemeine Kündigungsschutz für seit 2004 Eingestellte gilt |
Umlage U1 | §§ 1 und 3 AAG | in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer, ohne Auszubildende | Pflicht zur Umlage, dafür Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit, bei der Minijob-Zentrale zu 80 % |
Teilzeitkräfte zählen anteilig, und jedes Gesetz rechnet anders. Im Kündigungsschutzgesetz gilt eine Wochenarbeitszeit bis 20 Stunden als 0,5 und bis 30 Stunden als 0,75 (§ 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG). Beim Ausgleichsverfahren zählt, wer höchstens 10 Stunden arbeitet, mit 0,25 (§ 3 Abs. 1 AAG). Eine Aushilfe mit zehn Wochenstunden ist also mal ein halber Arbeitnehmer, mal ein Viertel, und für § 19 UStG keiner. Die Umlage U2 für Mutterschaftsleistungen fragt gar nicht nach der Größe; laut Minijob-Zentrale zahlt sie jeder Arbeitgeber (§ 1 Abs. 2 AAG).
Was du als Arbeitgeber anmeldest, und bis wann
Als Arbeitgeber hast du dieselben Pflichten wie jeder Betrieb, mit oder ohne Umsatzsteuer. Die Lohnabrechnung selbst ist ein eigenes Fach. Was eine Stelle im Minijob, im Midijob oder in Vollzeit netto bringt und dich als Arbeitgeber kostet, zeigt der kostenlose Brutto-Netto-Rechner. Diese Anmeldungen und Fristen gehören dazu:
Schritt | Wo | Bis wann | Grundlage |
|---|---|---|---|
Unternehmernummer | Berufsgenossenschaft, vergeben über die DGUV; als Gewerbetreibender hast du sie meist seit der Gewerbeanmeldung | vor der Betriebsnummer | § 136a SGB VII |
Betriebsnummer | Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, online | vor der ersten Meldung; die Minijob-Zentrale rät, danach rund drei Tage zu warten | § 18i SGB IV |
schriftliche Arbeitsbedingungen | an die neue Kraft | Name und Anschrift, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag, der Rest binnen sieben Tagen oder eines Monats | § 2 Abs. 1 NachwG |
Anmeldung zur Sozialversicherung | Minijob: Minijob-Zentrale; darüber: die Krankenkasse der Beschäftigten | mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beginn | § 28a, § 28i SGB IV, §§ 6, 13 DEÜV |
Unfallversicherung | deine Berufsgenossenschaft; laut Minijob-Zentrale meldest du auch Minijobber dort selbst an | Lohnnachweis bis 16. Februar des Folgejahres; die Beiträge trägst du allein | § 150 SGB VII, § 99 SGB IV |
Lohnsteuer | Minijob: 2 % Pauschsteuer an die Minijob-Zentrale; sonst Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt | Anmeldung bis zum 10. Tag nach Monat, Quartal oder Jahr | § 40a Abs. 2, § 41a EStG |
Arbeitszeit aufzeichnen | bei dir, für Minijobs Pflicht | Beginn, Ende und Dauer bis zum siebten Tag danach, zwei Jahre aufbewahren | § 17 MiLoG |
Melden kannst du über ein systemgeprüftes Lohnprogramm oder das SV-Meldeportal; für das Portal brauchst du laut Minijob-Zentrale ein ELSTER-Organisationszertifikat. Eine Sofortmeldung am ersten Tag verlangt das Gesetz nur in bestimmten Branchen, etwa im Bau, in der Gastronomie oder im Friseurgewerbe (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Unter dem Mindestlohn darfst du nicht zahlen: 13,90 € je Stunde seit 1. Januar 2026, 14,60 € ab 1. Januar 2027 (§ 1 MiLoV5).
Als Freiberufler bleibst du auch mit Personal einer, solange du die Arbeit mit deinem eigenen Fachwissen leitest und selbst verantwortest (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Wo die Linie verläuft, steht im Beitrag Freiberufler oder Gewerbe; die Kleinunternehmerregelung hängt nicht daran.
Frist
Die Abgaben an die Minijob-Zentrale sind für jeden Monat spätestens am drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats fällig (§ 23 Abs. 1 SGB IV). Den Beitragsnachweis übermittelst du vorher, er muss zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags vorliegen.
Was ein Minijob 2026 kostet
Ein Minijob mit Verdienstgrenze setzt voraus, dass das Entgelt regelmäßig nicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Diese Grenze ist der Monatslohn für zehn Wochenstunden zum Mindestlohn: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Für 2026 heißt das 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet 603 € im Monat, aufs Jahr gerechnet 7.236 €. Mit 14,60 € ergibt dieselbe Formel für 2027 einen Wert von 633 €; bekannt gemacht hat ihn das Bundesarbeitsministerium im November 2025 im Bundesanzeiger.
Diese Sätze nennt die Minijob-Zentrale für gewerbliche Minijobs (Stand: 24. September 2026). Alles geht an sie, nur die Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft:
Abgabe | Satz | Grundlage |
|---|---|---|
Pauschalbeitrag Krankenversicherung, nur bei gesetzlich Versicherten | 13 % | § 249b SGB V |
Pauschalbeitrag Rentenversicherung | 15 % | § 168 Abs. 1 Nr. 1b, § 172 Abs. 3 SGB VI |
einheitliche Pauschsteuer, Soli und Kirchensteuer inklusive | 2 % | § 40a Abs. 2 EStG |
Umlage U1, Krankheit | 0,8 % | § 7 AAG, Satz der Minijob-Zentrale |
Umlage U2, Mutterschaft | 0,22 % | § 7 AAG, Satz der Minijob-Zentrale |
Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | § 360 SGB III |
zusammen höchstens | 31,17 % | |
gesetzliche Unfallversicherung | laut Beitragsbescheid | § 150 SGB VII |
Die Minijobberin zahlt selbst 3,6 % in die Rentenversicherung, den Rest bis zum vollen Satz von 18,6 %. Sie kann sich auf Antrag befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI); deine 15 % bleiben dann trotzdem (§ 172 Abs. 3 SGB VI). Ist sie privat krankenversichert, entfallen die 13 %.
Achtung
Ab 2027 wird derselbe Minijob teurer. Der Mindestlohn steigt auf 14,60 €; zehn Wochenstunden bringen dann 632,67 € im Monat, knapp unter den 633 € aus der Formel. Beschlossen ist auch ein höherer Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung: Ab 1. Januar 2027 zahlst du für gesetzlich Versicherte den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz (§ 249b SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 228). Die Minijob-Zentrale rechnet in ihrer Übersicht vom 8. September 2026 mit voraussichtlich 17,5 % statt 13 %. Fest steht der Satz, sobald das Gesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2027 bekannt gibt, spätestens am 1. November. Nur geplant ist eine Pauschsteuer von 5 % statt 2 %: So sieht es der Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vor (Bundesrat-Drucksache 507/26); beschlossen ist er Stand 25. September 2026 nicht. Rechne deine Kosten für 2027 neu, wenn die Sätze feststehen.
Pascal rechnet sein Werkstattjahr mit Aushilfe durch
BeispielPascal, Fahrradreparaturservice in Erlangen
Pascal repariert in Erlangen Fahrräder und holt sie zum Teil bei den Kunden ab. Er rechnet als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ab; 2025 gingen 22.900 € ein, also gilt die Regelung auch 2026. Seit Januar 2026 hilft ihm eine Studentin zehn Stunden pro Woche bei Annahme und Schlauchwechseln. Sie ist gesetzlich krankenversichert und nicht von der Rentenversicherung befreit. Pascal wählt die Pauschsteuer und zahlt den Lohn jeweils zum Monatsende.
Ihr Lohn zum Mindestlohn:
- pro Woche: 10 Stunden × 13,90 € = 139,00 €
- pro Monat: 139,00 € × 13 Wochen ÷ 3 Monate = 602,33 €
- gegen die Grenze: 602,33 € liegen 0,67 € unter 603 €, es bleibt ein Minijob
Seine Abgaben an die Minijob-Zentrale im Monat:
Abgabe | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
Krankenversicherung | 602,33 € × 13 % | 78,30 € |
Rentenversicherung | 602,33 € × 15 % | 90,35 € |
Pauschsteuer | 602,33 € × 2 % | 12,05 € |
Umlage U1 | 602,33 € × 0,8 % | 4,82 € |
Umlage U2 | 602,33 € × 0,22 % | 1,33 € |
Insolvenzgeldumlage | 602,33 € × 0,15 % | 0,90 € |
zusammen | 187,75 € |
Im Monat kostet ihn die Aushilfe 602,33 € + 187,75 € = 790,08 €, im Jahr 12 × 790,08 € = 9.480,96 €. Den Beitrag der Berufsgenossenschaft setzt diese per Bescheid fest; er fehlt hier, weil er noch nicht feststeht. Von ihrem Lohn behält Pascal ihre 3,6 % für die Rente ein, 21,68 €, und überweist ihr 580,65 €. Die 21,68 € gehen mit seinen Abgaben an die Minijob-Zentrale, zusammen 209,43 €. An seinen Kosten ändert das nichts.
Für 2026 erwartet er 24.400 € Einnahmen. So stehen die Zahlen in den beiden Rechnungen:
Posten 2026 | Gesamtumsatz nach § 19 UStG | Gewinn in der EÜR |
|---|---|---|
Zahlungen für Reparaturen | 24.400,00 € | 24.400,00 € |
Lohn der Aushilfe, 12 × 602,33 € | zählt nicht | −7.227,96 € |
Abgaben an die Minijob-Zentrale, 12 × 187,75 € | zählt nicht | −2.253,00 € |
Ersatzteile, Werkzeug, laufende Kosten, brutto | zählt nicht | −5.600,00 € |
Ergebnis | 24.400,00 € | 9.319,04 € |
Lohn und Abgaben, zusammen 9.480,96 €, trägt er in der EÜR als Ausgaben für eigenes Personal ein. Mit 24.400 € bleibt er unter 25.000 € und ist 2027 weiter Kleinunternehmer, solange er dann nicht über 100.000 € kommt. Ob er eine Aushilfe beschäftigt oder drei, ändert an den 24.400 € nichts.
Knapp wird es woanders: Bis zur Grenze bleiben ihm 600 €, und jede Reparatur, die die Aushilfe möglich macht, zählt voll. Bezahlen ihm Kunden bis Silvester sieben zusätzliche Inspektionen zu je 89 €, sind das 623 € mehr und 25.023 € im Jahr. Dann berechnet Pascal ab Januar 2027 Umsatzsteuer auf seine Reparaturen.
- Grenze für den Gesamtumsatz des Vorjahres25.000 €
- Markiert: Pascals erwartete Einnahmen 202624.400 €
Wo der Status wirklich wackelt
Gefährlich für den Status ist das Wachstum, das eine Aushilfe möglich macht. Liegt der Gesamtumsatz eines Jahres über 25.000 €, berechnest du ab dem 1. Januar des Folgejahres Umsatzsteuer. Gehst du im laufenden Jahr über 100.000 €, endet die Steuerfreiheit schon mit der Zahlung, die dich über die Grenze bringt. Was du dann nachziehst, steht im Beitrag Kleinunternehmerregelung überschritten.
Einen echten Kleinunternehmer-Effekt gibt es, wenn du Hilfe einkaufst, statt jemanden einzustellen. Eine selbstständige Mechanikerin mit Regelbesteuerung schlägt 19 % Umsatzsteuer auf. Ein regelbesteuerter Betrieb holt sie sich als Vorsteuer zurück, du nicht, denn für steuerfreie Umsätze ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Bei 30 € netto je Stunde zahlst du 35,70 €. Beim Lohn gibt es diesen Aufschlag nicht. Arbeitet die freie Kraft allerdings wie eine Angestellte, nach deinen Weisungen und fest in deinen Abläufen, liegt Scheinselbstständigkeit nahe. Stellt die Rentenversicherung eine Beschäftigung fest, zahlst du als Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den Anteil der Beschäftigten eingeschlossen (§ 28e Abs. 1 SGB IV).
Erste Aushilfe als Kleinunternehmer: sechs Schritte bis zum ersten Lohn
- Rechne Stunden mal Stundenlohn und prüfe, ob der Job im Schnitt bei höchstens 603 € im Monat bleibt. Liegt er darüber, meldest du bei der Krankenkasse der Beschäftigten an statt bei der Minijob-Zentrale.
- Beantrage die Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Dafür brauchst du die Unternehmernummer deiner Berufsgenossenschaft.
- Gib der neuen Kraft spätestens am ersten Arbeitstag die Niederschrift mit Entgelt und Arbeitszeit, und zeichne ab diesem Tag ihre Stunden auf.
- Melde sie mit der ersten Lohnabrechnung bei der Minijob-Zentrale an, spätestens sechs Wochen nach Beginn, und bei deiner Berufsgenossenschaft.
- Schick jeden Monat den Beitragsnachweis so, dass er zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags vorliegt, und sorge dafür, dass die Abgaben zum drittletzten Bankarbeitstag bei der Minijob-Zentrale sind, etwa per SEPA-Lastschriftmandat. Lohn und Abgaben gehören in der EÜR zu den Ausgaben für eigenes Personal. Sortiert enno nachts deine Bank und Belege, liegen diese Abbuchungen mit ihren Belegen zur Prüfung bereit.
- Prüfe vor zusätzlichen Aufträgen, wie nah deine Umsatzsumme an 25.000 € liegt. Für die Lohnabrechnung und Sonderfälle, etwa eine Aushilfe mit zweitem Minijob, hol dir eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater dazu.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 51 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 51 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
- § 1 AAG
- § 3 AAG
- § 7 AAG
- § 6 DEÜV
- § 4 EStG
- § 18 EStG
- § 40a EStG
- § 41a EStG
- § 23 KSchG
- § 17 MiLoG
- § 1 MiLoV5
- § 2 NachwG
- § 8 SGB IV
- § 18i SGB IV
- § 23 SGB IV
- § 28a SGB IV
- § 28e SGB IV
- § 28f SGB IV
- § 28i SGB IV
- § 99 SGB IV
- § 241 SGB V
- § 249b SGB V
- § 6 SGB VI
- § 168 SGB VI
- § 172 SGB VI
- § 2 SGB VII
- § 136a SGB VII
- § 150 SGB VII
- § 192 SGB VII
- § 1 UStG
- § 2 UStG
- § 15 UStG
- § 19 UStG
- BGBl. 2026 I Nr. 228 (Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung)
Finanzverwaltung
Behörden, Kammern und Portale
- BMAS: Bekanntmachung der Geringfügigkeitsgrenze vom 07.11.2025 (BAnz AT 20.11.2025 B1)
- Bundesagentur für Arbeit: Betriebsnummern-Service
- ELSTER: Anleitung zur EÜR 2025
- Europäische Kommission: KMU-Definition (englisch)
- Minijob-Magazin: Chronologie der aktuellen Minijob-Vorhaben
- Minijob-Zentrale: Abgaben und Steuern
- Minijob-Zentrale: Arbeitgeberversicherung im Gewerbe
- Minijob-Zentrale: Beitragszahlung und Fälligkeitstermine
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze
- Minijob-Zentrale: Minijobber im Gewerbe anmelden
- Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht im Minijob
- Minijob-Zentrale: Unfallversicherung im gewerblichen Minijob
- Minijob-Zentrale: Versicherungen
- Minijob-Zentrale: Voraussetzungen zur Anmeldung eines Minijobs
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Buchhaltung sollte nicht deine freien Abende kosten.
Bank, Belege und Fristen an einem Ort, jede Nacht abgeglichen. UStVA und EÜR vorbereitet, jede Zahl mit Quelle. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
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