Umsatzsteuer zahlen trotz Verlust: warum die Zahllast nicht nach dem Gewinn fragt
Umsatzsteuer zahlen trotz Verlust: welche Kosten keine Vorsteuer bringen, ein Café-Monat mit 1.400 € Minus und 884 € Zahllast und was du prüfen kannst.
- Stand
- Lesezeit
- 9 Min
- Thema
- Umsatzsteuer
- Für
- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem Entgelt deiner Umsätze (§ 10 UStG), abziehen darfst du nur Vorsteuer, meist aus Rechnungen anderer Unternehmer; nach dem Gewinn fragt keine der beiden Vorschriften.
- Löhne, steuerfreie Miete, Versicherungen, Kreditzinsen, Einkäufe bei Kleinunternehmern und Abschreibungen mindern den Gewinn, senken aber die Zahllast nicht; bei Abschreibungen kam die Vorsteuer schon mit dem Kauf.
- Übersteigt die Vorsteuer eines Monats die Umsatzsteuer, etwa nach einer großen Anschaffung, ergibt sich ein Überschuss, der erst mit Zustimmung des Finanzamts als festgesetzt gilt (§ 168 AO).
- Die Voranmeldung übermittelst du auch dann pünktlich, wenn das Geld fehlt, ohne Dauerfristverlängerung bis zum 10. des Folgemonats; wer zu spät zahlt, trägt 1 Prozent Säumniszuschlag je angefangenem Monat, eine Stundung beantragst du vor dem Fälligkeitstag.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Gewinn und Zahllast rechnen mit verschiedenen Posten
- 02Kosten, die keine Vorsteuer mitbringen
- 03Jules Februar: 1.400 Euro Minus, 884 Euro Zahllast
- 04Wenn die Vorsteuer die Umsatzsteuer übersteigt
- 05Zwei Stellen, an denen die Zahllast zu hoch sein kann
- 06Wenn das Geld für die Zahllast fehlt
- 07Vor dem nächsten 10.: Verlust und Zahllast getrennt planen
Umsatzsteuer zahlst du auch in einem Monat mit Verlust, weil sie am Umsatz hängt und nicht am Gewinn. Berechnet wird sie auf das Entgelt deiner Umsätze, abziehen darfst du davon nur die Vorsteuer, im Alltag die Umsatzsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmer. Löhne, eine Miete ohne Umsatzsteuer, Versicherungen und Kreditzinsen drücken deinen Gewinn, in der Voranmeldung tauchen sie gar nicht auf. So kostet ein Monat Geld, und trotzdem bleibt eine Zahllast.
Gewinn und Zahllast rechnen mit verschiedenen Posten
Für den Gewinn ziehst du von den Einnahmen die Betriebsausgaben ab, also fast alles, was der Betrieb gekostet hat. Die Umsatzsteuer rechnet enger. § 10 Abs. 1 UStG bemisst sie nach dem Entgelt: dem, was deine Kundschaft für die Leistung zahlt, ohne die Umsatzsteuer selbst. Von der Steuer auf diese Entgelte setzt du die Vorsteuer des Zeitraums ab (§ 16 Abs. 2 UStG). Im Alltag ist das die Steuer, die ein anderer Unternehmer für eine Lieferung oder Leistung an dich nach dem Gesetz schuldet, und auch die nur mit Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Daneben gibt es Sonderfälle wie die Einfuhrumsatzsteuer oder Reverse Charge.
Gewinn | Umsatzsteuer-Zahllast | |
|---|---|---|
Ausgangspunkt | Betriebseinnahmen | Steuer auf die Entgelte deiner Umsätze |
Abgezogen wird | die Betriebsausgaben | nur die Vorsteuer, meist aus Rechnungen anderer Unternehmer |
Löhne, steuerfreie Miete, Zinsen | mindern ihn | ändern sie nicht |
Negativ, wenn | die Kosten höher sind als die Einnahmen | die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer |
Auch an deinem Status ändert ein Verlust nichts. Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bist du, wenn du selbstständig und nachhaltig Einnahmen erzielen willst. Eine Gewinnabsicht verlangt § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG ausdrücklich nicht. Ob du als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer abrechnen darfst, hängt ebenfalls am Gesamtumsatz und nicht am Gewinn: höchstens 25.000 Euro im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG).
Seinen Platz hat der Verlust bei der Einkommensteuer. Was sich im selben Jahr nicht mit anderen Einkünften ausgleichen lässt, zieht das Finanzamt nach § 10d EStG von den Einkünften der beiden Vorjahre ab oder trägt es in spätere Jahre vor.
Kosten, die keine Vorsteuer mitbringen
Den Unterschied zwischen Verlust und Zahllast machen Kosten, auf denen keine abziehbare Umsatzsteuer liegt. Sie mindern deinen Gewinn in voller Höhe und die Zahllast um keinen Cent.
Kosten | Warum keine Vorsteuer | Vorschrift |
|---|---|---|
Löhne für Angestellte und Aushilfen | Wer weisungsgebunden in deinen Betrieb eingegliedert ist, arbeitet nicht selbstständig und berechnet keine Umsatzsteuer. | § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG |
Miete für Laden, Café oder Büro | Die Vermietung von Grundstücken ist steuerfrei, solange der Vermieter nicht auf die Befreiung verzichtet. | § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 UStG |
Versicherungsbeiträge | Leistungen aus einem Versicherungsverhältnis sind steuerfrei. | § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG |
Kreditzinsen | Wer einen Kredit gewährt, erbringt einen steuerfreien Umsatz. | § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG |
Einkäufe bei Kleinunternehmern | Deren Umsätze sind steuerfrei, eine gesetzlich geschuldete Steuer gibt es nicht. | § 19 Abs. 1, § 15 Abs. 1 UStG |
Abschreibungen | Die Vorsteuer aus dem Kauf hast du auf einmal abgezogen. Über die Jahre verteilt wird nur der Nettopreis. | § 15 Abs. 1 UStG, § 7 Abs. 1 und § 9b Abs. 1 EStG |
Bei der Miete lohnt ein Blick in den Vertrag. Vermietet jemand Räume an ein Unternehmen, darf er auf die Steuerbefreiung verzichten, aber nur, soweit der Mieter die Räume ausschließlich für Umsätze nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 Abs. 1 und 2 UStG). Steht in deinem Mietvertrag oder auf der Mietrechnung keine Umsatzsteuer, zahlst du die Miete ohne Vorsteuer.
Je größer dieser Block im Verhältnis zu deinen Umsätzen ist, desto eher treffen Verlust und Zahllast im selben Monat zusammen. Ein Café mit Aushilfen und Ladenmiete ist dafür ein gutes Beispiel.
Jules Februar: 1.400 Euro Minus, 884 Euro Zahllast
BeispielJule, Café-Betreiberin mit zwei Aushilfen in Jena
Jule führt ein Café in Jena und beschäftigt zwei Aushilfen. Weil ihre Zahllast für 2025 über 9.000 Euro lag, gibt sie 2026 jeden Monat eine Voranmeldung ab (§ 18 Abs. 2 UStG), eine Dauerfristverlängerung hat sie nicht. Speisen im Café versteuert sie seit dem 1. Januar 2026 mit 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG), Getränke mit 19 Prozent. Zum Mitnehmen verkauft sie nichts; dort gelten für manche Getränke andere Sätze. Der Februar 2026 war ihr schwächster Monat. Die Kasse trennt die Umsätze nach Steuersatz:
Umsatz | netto | Umsatzsteuer |
|---|---|---|
Speisen, 7 % | 6.000,00 € | 420,00 € |
Getränke, 19 % | 5.000,00 € | 950,00 € |
Summe | 11.000,00 € | 1.370,00 € |
Diese Einkäufe bringen Vorsteuer:
Einkauf | netto | Vorsteuer |
|---|---|---|
Lebensmittel, Milch, Kaffeebohnen, 7 % | 2.600,00 € | 182,00 € |
Säfte und Limonaden, 19 % | 700,00 € | 133,00 € |
Strom und Gas, 19 % | 650,00 € | 123,50 € |
Reparatur der Spülmaschine, 19 % | 250,00 € | 47,50 € |
Summe | 4.200,00 € | 486,00 € |
Und diese Kosten bringen keine:
Kosten | Betrag |
|---|---|
Löhne samt Abgaben für die zwei Aushilfen | 3.400,00 € |
Miete, die Vermieterin berechnet keine Umsatzsteuer | 2.600,00 € |
Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung | 180,00 € |
Zinsen für den Einrichtungskredit | 220,00 € |
Kuchen einer Konditorin, die Kleinunternehmerin ist | 1.100,00 € |
Abschreibung auf Einrichtung und Kaffeemaschine | 700,00 € |
Summe | 8.200,00 € |
Das Ergebnis des Monats: 11.000 € − 4.200 € − 8.200 € = −1.400 €. Die Voranmeldung sieht davon nichts. Sie rechnet 1.370,00 € − 486,00 € = 884,00 € Zahllast, zu übermitteln und zu zahlen bis Dienstag, 10. März 2026.
- Umsätze netto11.000,00 €
- minus Einkäufe mit Vorsteuer, netto4.200,00 €
- minus Kosten ohne Vorsteuer8.200,00 €
- ergibt Ergebnis des Monats−1.400,00 €
- Umsatzsteuer auf 11.000 € Umsatz1.370,00 €
- minus Vorsteuer auf 4.200 € Einkäufe486,00 €
- ergibt Zahllast Februar884,00 €
Auf Jules Konto sieht der Februar so aus: Die Gäste haben brutto 11.000 € + 1.370 € = 12.370 € bezahlt. Für die Einkäufe gingen 4.200 € + 486 € = 4.686 € hinaus, für die Kosten ohne Vorsteuer 7.500 €, denn die Abschreibung fließt in diesem Monat nicht ab. Vor der Zahlung ans Finanzamt bleiben 12.370 € − 4.686 € − 7.500 € = 184 €. Nach der Zahlung von 884 € fehlen 700 €.
Umsatzsteuer zahlen bei Verlust heißt in Jules Fall: Die Steuer steckt in den Preisen, die ihre Gäste im Februar bezahlt haben. Ausgegeben hat Jule das Geld für Löhne und Miete, lange bevor die Voranmeldung fällig war.
Eine Miete mit Umsatzsteuer hätte daran nichts geändert. Angenommen, die Vermieterin hätte auf die Steuerbefreiung verzichtet und 2.600 € zuzüglich 19 Prozent berechnet. Dann kämen 494 € Vorsteuer dazu, und die Zahllast sänke auf 390 €. Dieselben 494 € hätte Jule aber vorher an die Vermieterin überwiesen. Der Verlust bliebe bei 1.400 €, und auf dem Konto fehlten weiter 700 €.
Merke
Die Umsatzsteuer in deinen Preisen ist für die Voranmeldung bestimmt, nicht für Löhne und Miete. Leg sie beiseite, sobald das Geld eingeht, dann ist die Zahllast auch in einem Verlustmonat gedeckt.
Jule überweist seit März jeden Montag 11 Prozent der Kasseneinnahmen der Vorwoche auf ein eigenes Steuerkonto. Das entspricht ungefähr dem Umsatzsteueranteil ihrer Bruttoeinnahmen, im Februar 1.370 € von 12.370 €. Nach der Voranmeldung zahlt sie die Zahllast von diesem Konto und holt den Rest zurück, ungefähr die Vorsteuer des Monats.
Wenn die Vorsteuer die Umsatzsteuer übersteigt
Ins Minus rutscht die Voranmeldung, wenn in einem Monat mehr Vorsteuer anfällt als Umsatzsteuer, etwa nach einer großen Anschaffung oder in einem Monat mit wenig Umsatz. Beim Café kommt dazu, dass es Speisen mit 7 Prozent verkauft, Maschinen und Energie aber mit 19 Prozent einkauft.
Im März 2026 kauft Jule eine neue Siebträgermaschine. Sie wird im März geliefert, die Rechnung lautet auf 9.500 € netto plus 1.805 € Umsatzsteuer. Ihre Umsätze bringen im März 1.535 € Umsatzsteuer: 7.000 € Speisen mit 490 € und 5.500 € Getränke mit 1.045 €. Die laufenden Einkäufe bringen 520 € Vorsteuer. Also 1.535 € − 520 € − 1.805 € = −790 €. Die Voranmeldung für März weist einen Überschuss von 790 € zu Jules Gunsten aus.
Ausgezahlt ist der Überschuss damit noch nicht. Eine Voranmeldung, die zu einer Erstattung führt, steht erst dann einer Steuerfestsetzung gleich, wenn das Finanzamt zustimmt; eine Form braucht diese Zustimmung nicht (§ 168 Satz 2 und 3 AO). Plane die 790 € also nicht fest für den 10. April ein.
Beim Gewinn taucht die Maschine anders auf. Ihren Nettopreis verteilt Jule als Abschreibung auf die Jahre der Nutzung, beginnend mit dem Monat der Anschaffung (§ 7 Abs. 1 EStG). Ab März steht die Maschine also bei den Kosten ohne Vorsteuer, so wie im Februar die 700 € für Einrichtung und alte Maschine.
Zwei Stellen, an denen die Zahllast zu hoch sein kann
Dass trotz Verlust eine Zahllast bleibt, ist für sich kein Fehler. Zu hoch wird sie, wenn Vorsteuer fehlt oder wenn du Umsätze versteuerst, deren Geld noch aussteht.
Fehlt Vorsteuer?
Ohne Rechnung gibt es keinen Abzug (§ 15 Abs. 1 UStG). Der Kassenbon aus dem Großmarkt, der nie in den Ordner kam, oder die Handwerkerrechnung, die noch im Postfach liegt, fehlen in der Voranmeldung. Bis 250 Euro Gesamtbetrag genügt ein Bon mit den Angaben einer Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV). Welche Rechnung den Abzug trägt und in welchen Monat er gehört, steht unter Vorsteuerabzug: Voraussetzungen.
Eine Abbuchung ohne passenden Beleg kann genau diese fehlende Vorsteuer sein. Deshalb gleicht enno Buchungen mit Belegen ab, bevor es die Voranmeldung mit Quellen vorbereitet. Prüfen und übermitteln tust du sie selbst.
Hast du Geld versteuert, das noch nicht da ist?
Stellst du Rechnungen, etwa für ein Catering, und wartest oft lange aufs Geld, schuldest du die Steuer ohne besondere Erlaubnis schon für den Monat oder das Quartal der Leistung, mit der Ist-Versteuerung erst für den des Zahlungseingangs (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Ist ein Entgelt uneinbringlich geworden, berichtigst du die Steuer darauf für den Zeitraum, in dem das eingetreten ist. Zahlt der Kunde später doch, berichtigst du erneut (§ 17 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UStG).
Wenn das Geld für die Zahllast fehlt
Die Voranmeldung für einen Monat oder ein Quartal muss am 10. Tag danach beim Finanzamt sein, und am selben Tag ist die Zahlung fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich beides um einen Monat (§ 46 UStDV). Ob das Konto reicht, ändert an keinem der beiden Termine etwas. Schick die Anmeldung also pünktlich ab, auch wenn du noch nicht zahlen kannst.
Zahlst du zu spät, kostet jeder angefangene Monat 1 Prozent Säumniszuschlag auf den Rückstand, abgerundet auf volle 50 Euro (§ 240 Abs. 1 AO). Für Jules 884 € wären das 1 Prozent von 850 €, also 8,50 € je Monat. Bis zu drei Tage Verspätung bleiben bei einer Überweisung ohne Zuschlag (§ 240 Abs. 3 AO).
Reicht das Geld bis zum 10. nicht, beantrage vorher eine Stundung. Das Finanzamt kann sie gewähren, wenn es für dich eine erhebliche Härte wäre, am Fälligkeitstag zu zahlen, und die Steuer durch den Aufschub nicht gefährdet erscheint, in der Regel auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung (§ 222 AO). Wie du das begründest und was es kostet, erklärt der Beitrag Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen.
Vor dem nächsten 10.: Verlust und Zahllast getrennt planen
- Rechne für den Monat beides: Umsatzsteuer minus Vorsteuer für die Voranmeldung, Einnahmen minus Kosten für den Gewinn. Rechne nicht damit, dass beide dasselbe Vorzeichen haben.
- Markiere die Kosten ohne Vorsteuer: Löhne, Miete, Versicherungen, Zinsen, Lieferanten ohne Steuerausweis, Abschreibungen. Sie erklären den Unterschied.
- Leg zu jedem Einkauf mit Umsatzsteuer die Rechnung bereit, bevor du die Voranmeldung abschickst.
- Überweis den Steueranteil deiner Einnahmen auf ein eigenes Konto, sobald das Geld da ist.
- Übermittle die Voranmeldung bis zum 10., auch wenn das Geld nicht reicht, und stell einen Stundungsantrag vor diesem Tag.
- Hält der Verlust über viele Monate an oder steht eine große Anschaffung bevor, besprich deinen Fall mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 23 Quellen, geprüft zum Stand .
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Buchhaltung sollte nicht deine freien Abende kosten.
Bank, Belege und Fristen an einem Ort, jede Nacht abgeglichen. UStVA und EÜR vorbereitet, jede Zahl mit Quelle. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
- Steuern & FristenVerlust in der Selbstständigkeit: wohin das Minus bei der Steuer wandertVerlust in der Selbstständigkeit: wie das Minus dein Gehalt mindert, wann es in die zwei Vorjahre oder in spätere Jahre geht und warum du trotzdem abgibst.
- Steuern & FristenLiebhaberei beim Finanzamt: wann Verluste nicht zählen und was deine Gewinnabsicht belegtLiebhaberei beim Finanzamt: wie die Totalgewinnprognose rechnet, was ein vorläufiger Bescheid offenhält und welche Unterlagen deine Gewinnabsicht zeigen.
Weiterlesen
- UmsatzsteuerUmsatzsteuervoranmeldung einfach erklärt: ein Quartal von der Rechnung bis zur ZahlungWas die Umsatzsteuervoranmeldung ist, ob du monatlich oder vierteljährlich meldest und wie du sie ausfüllst: mit Rechenbeispiel, Kennzahlen und Terminen 2026.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer berechnen: Formeln, Rundung und ein Quartal mit echten ZahlenUmsatzsteuer berechnen von netto, von brutto und aus Kleinbeträgen: die amtlichen Formeln, die Rundung auf den Cent, Skonto und die Kennzahlen 81 und 66.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Nachzahlung: warum die Jahreserklärung mehr ergibt und wann du zahlstUmsatzsteuer-Nachzahlung nach der Jahreserklärung: welche Posten sie auslösen, wann sie fällig ist, ab wann Zinsen laufen und was hilft, wenn das Geld fehlt.