Umsatzsteuer 7 oder 19 Prozent: welcher Satz für deine Leistung gilt

Umsatzsteuer 7 oder 19 Prozent: eine Entscheidungstabelle für typische Leistungen, dazu Restaurants seit 2026, Pakete mit zwei Sätzen und falsche Sätze.

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Thema
Umsatzsteuer
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Ermäßigt auf 7 Prozent ist nur, was § 12 Abs. 2 UStG oder die Anlage 2 zum Gesetz ausdrücklich nennt; fast alles andere Steuerpflichtige kostet 19 Prozent, und dass etwas nach Kultur oder Grundbedarf klingt, reicht nicht.
  • Seit dem 1. Januar 2026 kosten Speisen im Restaurant und beim Catering 7 Prozent, Getränke bleiben bei 19 Prozent; bei Buffet- und All-inclusive-Preisen darf der Getränkeanteil mit 30 Prozent angesetzt werden.
  • Gedruckte Bücher und E-Books sind ermäßigt, personalisierte Fotobücher nicht, und im Hotel deckt der ermäßigte Übernachtungssatz nur das Zimmer, nicht Frühstück, WLAN oder Parkplatz.
  • Weist du 19 statt 7 Prozent aus, schuldest du den Mehrbetrag bis zur Berichtigung; weist du 7 statt 19 Prozent aus, rechnest du die richtige Steuer aus dem Bruttobetrag heraus.
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Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Was § 12 UStG ermäßigt und was nicht
  2. 02Die Entscheidungstabelle für typische Leistungen
  3. 03Wo die Nummer enger ist, als sie klingt
  4. 04Restaurant und Hotel: 7 Prozent für Essen und Zimmer, nicht für den Rest
  5. 05Ein Preis, zwei Sätze: wann du ein Paket aufteilst
  6. 06Elias' August: fünf Posten, zwei Steuersätze
  7. 07Falscher Satz auf der Rechnung: was jede Richtung kostet
  8. 08Deine Leistungsliste Zeile für Zeile einem Satz zuordnen

19 Prozent sind die Regel. 7 Prozent berechnest du nur, wenn § 12 Abs. 2 UStG deine Leistung nennt oder, bei Waren, die Anlage 2 zum Gesetz. Ob etwas nach Grundbedarf oder Kultur klingt, spielt dabei keine Rolle. Es zählt der Wortlaut der einzelnen Nummer mitsamt ihren Ausnahmen. Geprüft wird jede Leistung für sich, und wer mehreres zu einem Preis verkauft, klärt vorher, ob das eine Leistung ist oder mehrere.

Was § 12 UStG ermäßigt und was nicht

§ 12 Abs. 1 UStG setzt 19 Prozent für jeden steuerpflichtigen Umsatz fest. Absatz 2 zählt danach auf, wofür sich die Steuer auf 7 Prozent ermäßigt. Bei Waren verweist Nr. 1 auf die Anlage 2, eine Liste vor allem von Lebensmitteln, dazu Bücher und Zeitungen, Rollstühle und Kunstgegenstände. Für Dienstleistungen gibt es eigene Nummern, etwa für Zahntechnik, Kultur, Urheberrechte, Personenbeförderung, Übernachtung und seit 2026 wieder die Gastronomie. Beratung, Coaching, Reinigung oder Reparaturen nennt keine davon, sie kosten 19 Prozent. Einen dritten Satz gibt es nur für wenige: 0 Prozent nach Absatz 3 für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen.

Zwei Fragen gehen dem Steuersatz voraus. Bist du Kleinunternehmer, stellt § 19 Abs. 1 UStG deine Umsätze steuerfrei, und du weist gar keine Umsatzsteuer aus; die Bedingungen stehen im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung. Und ist eine Leistung nach § 4 UStG steuerfrei, stellt sich die Frage nach 7 oder 19 gar nicht. Welche Befreiungen für freie Berufe typisch sind und wie es mit Nutzungsrechten an Texten und Fotos aussieht, erklärt Umsatzsteuer für Freiberufler.

Maßgeblich ist der Satz, der zum Zeitpunkt der Leistung gilt. Wann du die Rechnung schreibst oder wann das Geld kommt, ändert daran nichts, auch nicht bei Istversteuerung (Abschnitt 12.1 Abs. 2 und 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, UStAE). Eine Weihnachtsfeier, die ein Restaurant im Dezember 2025 ausgerichtet und erst im Januar 2026 abgerechnet hat, trägt deshalb auf das Essen noch 19 Prozent.

Ist bei einer Ware unklar, ob die Anlage 2 sie erfasst, hilft eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke vom Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (UStAE 12.1 Abs. 1). Für Produkte, die es nur elektronisch gibt, klärt sie die Frage nicht (UStAE 12.17 Abs. 1).

Die Entscheidungstabelle für typische Leistungen

Die rechte Spalte nennt, woran der ermäßigte Satz bei diesen häufigen Leistungen am ehesten scheitert. Wo „in der Regel“ steht, hängt das Ergebnis an den Umständen des einzelnen Auftrags.

Leistung
Satz
Grundlage
Achte auf
Texte, Fotos, Illustrationen, deren Nutzung der Kunde erwirbt
7 %
§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c
es zählt, wofür der Kunde im Kern zahlt; bekommt er nur Bilder oder Dateien, etwa Familienfotos, gelten 19 %
Gedrucktes Buch, Broschüre, Zeitung, Noten, Landkarte
7 %
Nr. 1 mit Anlage 2 Nr. 49
nicht bei überwiegender Werbung oder jugendgefährdenden Trägermedien
E-Book, E-Paper, Hörbuch als Download
7 %
Nr. 14
nicht, wenn es ganz oder im Wesentlichen aus Video oder Musik besteht oder deutlich mehr kann als die gedruckte Fassung
Personalisiertes Fotobuch
19 %
§ 12 Abs. 1, BMF-Schreiben vom 20.4.2016
auch bei anderem Format oder ohne Vollfarbdruck
Gemälde, Zeichnungen, Originalstiche, Skulpturen
7 %
Nr. 1 mit Anlage 2 Nr. 53
nur Originale, Gemälde und Zeichnungen vollständig von Hand; Fotografien nennt die Liste nicht
Eintritt zu Theater, Konzert, Museum; Auftritte, die einem Konzert oder Theater vergleichbar sind
7 %
Nr. 7 Buchst. a
nicht, soweit schon nach § 4 Nr. 20 steuerfrei; nur der Eintritt, nicht andere Leistungen des Veranstalters; Hochzeitsreden in der Regel 19 %
Reine Autorenlesung, bezahlt von Verlag oder Buchhandlung
in der Regel 19 %
UStAE 12.7 Abs. 8
veranstaltet ein Radio- oder Fernsehsender die Lesung, gelten 7 %
Taxifahrt
7 %
Nr. 10 Buchst. b
nur innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 km; Mietwagen mit Fahrer grundsätzlich 19 %
Zahnersatz und übrige Arbeit eines Zahntechnikers
7 %
Nr. 6
Hilfsgeschäfte wie der Verkauf von Gips, Bohrern oder alten Geräten 19 %
Speisen im Restaurant, im Café, beim Catering
7 %
Nr. 15
seit 1.1.2026; Getränke 19 %; beim Mitnehmen entscheidet die Anlage 2
Übernachtung in Hotel, Pension, Ferienwohnung
7 %
Nr. 11
nur kurzfristig; Frühstück, Parkplatz, WLAN fallen nicht darunter und werden eigens beurteilt
Kurs, Seminar, Vortrag, sofern nicht steuerfrei
19 %
UStAE 12.7 Abs. 13
ermäßigt ist erst, was davon veröffentlicht oder gesendet wird

Wo die Nummer enger ist, als sie klingt

Bücher, E-Books und Fotobücher

Anlage 2 Nr. 49 ermäßigt Bücher, Broschüren, Zeitungen, Noten und Landkarten, nicht aber Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen. Nr. 14 überträgt das auf die elektronische Fassung, ob E-Book, E-Paper oder Hörbuch, gleich ob es das Werk auch gedruckt gibt. Suchfunktion und Links im E-Book schaden nicht; entscheidend ist, ob das digitale Produkt in seiner Funktion deutlich über ein gedrucktes Buch hinausgeht (UStAE 12.17 Abs. 1). Ein Fotobuch zählt dagegen nicht als Buch. Nach dem BMF-Schreiben vom 20. April 2016 gilt dafür der Regelsatz, weil es zolltariflich nicht zu den Büchern gehört und nicht zum Lesen bestimmt ist. Typisch sind persönliche Fotos mit kurzem Text zu privaten Ereignissen oder zum eigenen Unternehmen, keine Verbreitung über Verlag oder Buchhandel und keine ISBN.

Kunst

Anlage 2 Nr. 53 nennt vollständig mit der Hand geschaffene Gemälde und Zeichnungen, Collagen, Originalstiche, -schnitte und -steindrucke sowie Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst. Für die Lieferung solcher Kunstgegenstände hat das Jahressteuergesetz 2024 den ermäßigten Satz zum 1. Januar 2025 wieder eingeführt (BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2025). Fotografien stehen nicht in der Liste. Verkauft eine Fotografin einen Abzug an eine Sammlerin, ohne ihr Nutzungsrechte einzuräumen, bleibt es deshalb bei 19 Prozent.

Kultur und Lesungen

Nr. 7 Buchst. a erfasst den Eintritt zu Theater, Konzert und Museum und Auftritte ausübender Künstler, soweit sie einem Theaterabend oder Konzert gleichkommen. Ist die Leistung schon nach § 4 Nr. 20 steuerfrei, geht die Befreiung vor (UStAE 12.5 Abs. 1). Eine Hochzeits- oder Trauerrede gilt grundsätzlich nicht als künstlerisch; anders kann es bei einer eigenschöpferischen Rede sein, die nicht schablonenhaft einem Redegerüst folgt. Bei Lesungen kommt es auf den Veranstalter an. Eine reine Autorenlesung vor Publikum zählt nicht als Theatervorführung (UStAE 4.20.1 Abs. 2), Nr. 7 Buchst. a hilft also nicht. Bezahlt ein Verlag oder eine Buchhandlung den Autor für die Lesung, rechnet er deshalb grundsätzlich 19 Prozent ab. Veranstaltet ein Rundfunk- oder Fernsehsender die Lesung, räumt der Autor ihm vor allem Senderechte ein: 7 Prozent, selbst wenn am Ende nur Ausschnitte oder gar nichts gesendet wird (UStAE 12.7 Abs. 8).

Taxi

Ermäßigt sind Fahrten mit genehmigten Taxen, wenn sie innerhalb einer politischen Gemeinde bleiben oder nicht länger als 50 Kilometer sind. Wartet das Taxi und bringt den Gast zurück, ist das eine Beförderung; holt es ihn später neu ab, zählt jede Fahrt für sich (UStAE 12.14 Abs. 5). Mietwagen mit Fahrer sind grundsätzlich nicht begünstigt (UStAE 12.13 Abs. 8).

Zahntechnik

Für Zahntechniker gilt der ermäßigte Satz auf alle Leistungen aus dieser Tätigkeit, auch wenn das Labor eine GmbH ist. Verkauft das Labor Gips, Bohrer oder eine ausgemusterte Maschine, gilt dafür der Regelsatz (UStAE 12.4 Abs. 1 und 4).

Restaurant und Hotel: 7 Prozent für Essen und Zimmer, nicht für den Rest

Seit dem 1. Januar 2026 ermäßigt § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Getränke. Eingeführt hat das das Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363), eine Befristung enthält die Vorschrift nicht. Das Schnitzel am Tisch und das Essen beim Catering kosten damit 7 Prozent, der Wein oder das Wasser dazu 19 Prozent. Wer Speisen ohne Service abgibt, etwa zum Mitnehmen, liefert Lebensmittel (UStAE 3.6 Abs. 2); ob dann 7 Prozent gelten, entscheidet wie bisher die Anlage 2.

Für Buffets und All-inclusive-Angebote, bei denen ein Preis Essen und Trinken abdeckt, hat das Bundesfinanzministerium eine Vereinfachung eingeführt: Der Anteil der Getränke darf mit 30 Prozent des Pauschalpreises angesetzt werden (UStAE 10.1 Abs. 12, BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025). Wer genauer aufteilen kann, darf das nach den Regeln im nächsten Abschnitt tun.

Im Hotel gilt der Übernachtungssatz nur für das Zimmer. Nr. 11 erfasst die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, auch in Pension und Ferienwohnung (UStAE 12.16 Abs. 3). Frühstück und Halbpension, Minibar, WLAN, Parkplatz, Wellness oder der Transfer vom Bahnhof bekommen den Übernachtungssatz nicht, auch wenn sie im Zimmerpreis stecken (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG). Dieses Aufteilungsgebot verdrängt die Regel, nach der eine Nebenleistung sonst den Satz der Hauptleistung teilt (UStAE 12.16 Abs. 8). Automatisch 19 Prozent heißt das nicht: Jedes Extra wird für sich beurteilt. Für das Essen beim Frühstück kommt seit 2026 Nr. 15 in Betracht; eine ausdrückliche Aussage zum Hotelfrühstück enthält der Anwendungserlass (Stand Juni 2026) aber nicht.

Stecken die Extras ohne eigenen Preis im Zimmerpreis, wird ihr Anteil geschätzt, etwa nach Kosten plus Gewinnaufschlag, oder einfacher über einen Sammelposten wie „Business-Package“ für Frühstück, WLAN, Parkplatz und einige weitere Extras: Für Umsätze ab 2026 darf sein Anteil mit 15 Prozent des Pauschalpreises angesetzt werden, solange für diese Extras kein eigener Preis vereinbart ist (UStAE 12.16 Abs. 11 und 12).

Ein Preis, zwei Sätze: wann du ein Paket aufteilst

Ob ein Paket eine Leistung ist oder mehrere, beurteilt Abschnitt 3.10 UStAE aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers:

  • In der Regel ist jede Lieferung und jede sonstige Leistung selbständig. Ein gemeinsamer Vertrag und ein Gesamtpreis machen noch keine Einheit (Abs. 2).
  • Was wirtschaftlich ein einheitlicher Vorgang ist, darfst du nicht in Teile zerlegen, auch nicht mit dem Einverständnis deines Kunden. Dass es die Teile auch einzeln zu kaufen gibt, reicht für eine Aufteilung allein nicht, wenn es dem Durchschnittsverbraucher gerade um die Verbindung geht (Abs. 3).
  • Eine Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung, auch mit eigenem Preis. Nebenleistung ist in der Regel, was die Hauptleistung nur abrundet und üblicherweise mit ihr einhergeht, vor allem wenn es für den Kunden keinen eigenen Zweck hat (Abs. 5).

Hast du mehrere Leistungen mit unterschiedlichen Sätzen verkauft, verteilst du den Gesamtpreis mit der einfachsten Methode, die sachgerecht ist. Bietest du die Teile auch einzeln an, teilst du grundsätzlich nach den Einzelverkaufspreisen auf. Das Verhältnis des Wareneinsatzes ist ebenfalls zulässig, wenn es genauso einfach ist, die Verteilung nach betrieblichen Kosten nicht (UStAE 10.1 Abs. 11). Für digitale Bündel, etwa ein E-Book mit Videokurs, verweist der Erlass ausdrücklich auf diese Prüfung im Einzelfall (UStAE 12.17 Abs. 1).

Wo die Grenze in deinem Fall verläuft, ist eine Wertungsfrage. Bevor du ein Paket dauerhaft mit zwei Sätzen abrechnest, lass eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater die Einordnung einmal bestätigen.

Elias' August: fünf Posten, zwei Steuersätze

BeispielElias, Fotograf und Autor in Bremen

Elias fotografiert für Magazine und hat ein Buch über die Bremer Häfen geschrieben, erschienen mit ISBN in einem Verlag. Autorenexemplare kauft er beim Verlag und verkauft sie selbst weiter. Kleinunternehmer ist er nicht. Alle Posten hat er im August 2026 erbracht:

Posten
netto
Satz
Steuer
Fotostrecke für ein Reisemagazin, mit Recht zum Abdruck und zur Online-Nutzung
1.400,00 €
7 %
98,00 €
Lesung in einer Bremer Buchhandlung, Honorar
300,00 €
19 %
57,00 €
Lesung im Studio eines Radiosenders, vom Sender veranstaltet
400,00 €
7 %
28,00 €
30 Bücher bei Lesungen verkauft, je 25,00 € brutto
700,93 €
7 %
49,07 €
Fotowalk mit Buch, 8 Teilnehmende zu je 99,00 € brutto
wird aufgeteilt
19 % und 7 %
siehe unten

Die Bücher: 30 × 25,00 € = 750,00 € brutto, 750,00 € ÷ 1,07 = 700,93 € netto, bleiben 49,07 € Steuer.

Beim Fotowalk durch die Überseestadt ist das Buch im Preis enthalten. Einzeln kostet der Rundgang 89,00 €, das Buch 25,00 €. Seine Steuerberaterin hat das Angebot als zwei Leistungen eingeordnet: Der Rundgang ist ein Freizeitkurs ohne Steuerbefreiung, und das Buch hat für die Teilnehmenden einen eigenen Zweck, sie lesen es zu Hause. Aufgeteilt wird nach den Einzelpreisen, 89,00 € + 25,00 € = 114,00 €:

  1. Je Person: Rundgang 99,00 € × 89 ÷ 114 = 77,29 €, Buch 99,00 € × 25 ÷ 114 = 21,71 €
  2. Für acht Personen: Rundgang 8 × 77,29 € = 618,32 €, Buch 8 × 21,71 € = 173,68 €, zusammen 792,00 €
  3. Rundgang: 618,32 € ÷ 1,19 = 519,60 € netto, Steuer 98,72 €
  4. Buch: 173,68 € ÷ 1,07 = 162,32 € netto, Steuer 11,36 €

Im August kommen so zusammen:

  • zu 19 %: 300,00 € + 519,60 € = 819,60 € netto, Steuer 57,00 € + 98,72 € = 155,72 €
  • zu 7 %: 1.400,00 € + 400,00 € + 700,93 € + 162,32 € = 2.663,25 € netto, Steuer 98,00 € + 28,00 € + 49,07 € + 11,36 € = 186,43 €

In der Voranmeldung stehen die beiden Summen getrennt, die 19-%-Umsätze in Kennzahl 81 und die 7-%-Umsätze in Kennzahl 86, jeweils netto in vollen Euro. Hätte Elias den Fotowalk als eine einzige Leistung zu 19 % abgerechnet, wären es 792,00 € ÷ 1,19 = 665,55 € netto und 126,45 € Steuer gewesen statt 98,72 € + 11,36 € = 110,08 €, also 16,37 € mehr.

VergleichUmsatzsteuer auf den Fotowalk: ein Satz oder zwei
  • als eine Leistung zu 19 %126,45 €
  • aufgeteilt: Rundgang zu 19 %, Buch zu 7 %110,08 €

Falscher Satz auf der Rechnung: was jede Richtung kostet

Steht 19 statt 7 Prozent auf der Rechnung, schuldest du auch den zu viel ausgewiesenen Betrag, und zwar bis du den Steuerbetrag berichtigt hast (§ 14c Abs. 1 UStG). Abziehen darf der Kunde trotzdem nur die Steuer, die für die Leistung gesetzlich anfällt (UStAE 14c.1 Abs. 1). Ging die Rechnung für eine wirklich erbrachte Leistung an eine Privatperson oder einen anderen Endverbraucher, entsteht der Mehrbetrag nach UStAE 14c.1 Abs. 1a nicht; das musst du glaubhaft darlegen.

Steht dagegen 7 statt 19 Prozent darauf, ist trotzdem die volle Steuer fällig; du rechnest sie mit 19/119 aus dem Rechnungsbetrag heraus (UStAE 14c.1 Abs. 9). Die Differenz geht von deinem Honorar ab. Hätte Elias der Buchhandlung 300,00 € plus 7 % berechnet, also 321,00 €, steckten darin 321,00 € × 19 ÷ 119 = 51,25 € Umsatzsteuer, und ihm blieben 269,75 € statt 300,00 €. Die Buchhandlung dürfte als Vorsteuer nur die ausgewiesenen 21,00 € abziehen. Elias kann den Steuerbetrag auf 57,00 € berichtigen. Damit ihm wieder 300,00 € bleiben, müsste die Buchhandlung 57,00 € − 21,00 € = 36,00 € nachzahlen; ob sie das tut, hängt an der Vereinbarung der beiden.

Rechenweg7 statt 19 Prozent auf Elias' Lesungsrechnung
  1. Rechnung an die Buchhandlung, 300,00 € plus 7 %321,00 €
  2. minus darin geschuldete Umsatzsteuer, 19/11951,25 €
  3. ergibt bleibt Elias statt 300,00 €269,75 €

Achtung

Ein falscher Satz in der Rechnungsvorlage steckt in jeder Rechnung dieses Typs, Monat für Monat, bis du ihn bemerkst. Wie du berichtigst oder stornierst und ab wann die Korrektur wirkt, zeigt Rechnung korrigieren.

Deine Leistungsliste Zeile für Zeile einem Satz zuordnen

  1. Schreib alles auf, was du verkaufst, auch Pakete und Nebenverkäufe, und such für jede Zeile die Nummer in § 12 Abs. 2 UStG oder in der Anlage 2. Findest du keine, gilt 19 Prozent.
  2. Lies die Ausnahmen derselben Nummer mit: Getränke im Restaurant, Frühstück im Hotel, das Fotobuch neben dem Buch, die Lesung neben dem Senderecht.
  3. Halte für jedes Paket fest, ob es eine Leistung ist oder mehrere, und wenn mehrere, nach welchen Einzelpreisen du den Gesamtpreis verteilst.
  4. Bleibt eine Ware unklar, beantrage die unverbindliche Zolltarifauskunft. Eine unklare Leistung lässt du vor der ersten Rechnung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater einordnen.
  5. Stehen zwei Sätze auf einem Blatt, schlüsselst du das Entgelt nach Steuersätzen auf und nennst zu jedem Satz den Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 und 8 UStG). Ein Beispiel dafür steht in Rechnung schreiben.
  6. Geh die Rechnungen der letzten Monate einmal durch. Mit enno bekommst du die UStVA mit Quellen vorbereitet, die Buchungen sind mit den Belegen abgeglichen; ob der Satz auf jeder Ausgangsrechnung stimmt, prüfst du selbst, bevor du übermittelst.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 11 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Buchhaltung sollte nicht deine freien Abende kosten.

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