Gesellschafterdarlehen an die eigene GmbH oder UG: Vertrag, Zinsen, Steuer, Insolvenz

Gesellschafterdarlehen an deine GmbH oder UG: was in den Vertrag gehört, wie die Zinsen bei Gesellschaft und bei dir besteuert werden und was in der Insolvenz gilt.

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Thema
Buchhaltung & Belege
Für
UG und GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Darlehensvertrag schreibt das Gesetz keine Form vor, beim beherrschenden Gesellschafter zählt steuerlich aber nur, was vor der Auszahlung klar vereinbart ist und genau so gezahlt wird; ein überhöhter Zins ist verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Bei der Gesellschaft sind die Zinsen Betriebsausgabe; die Gewerbesteuer rechnet ein Viertel erst hinzu, soweit Schuldzinsen und die übrigen Finanzierungsanteile zusammen 200.000 € übersteigen.
  • Ab 10 % Beteiligung versteuerst du die Zinsen mit deinem persönlichen Satz statt mit 25 %; der Sparer-Pauschbetrag entfällt, tatsächliche Werbungskosten zählen, und Kapitalertragsteuer behält die Gesellschaft nicht ein.
  • In der Insolvenz ist dein Rückzahlungsanspruch nachrangig, und Tilgungen aus dem letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag kann der Verwalter zurückfordern (§ 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
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Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Was vor der ersten Überweisung im Vertrag stehen muss
  2. 02Was die Zinsen bei der GmbH oder UG bewirken
  3. 03Warum ab 10 % Beteiligung dein eigener Steuersatz gilt
  4. 04Mirja und Norbert: 20.000 € für die Frühjahrsware
  5. 05In der Insolvenz: Nachrang, Anfechtung und die Ausnahme für kleine Beteiligungen
  6. 06Wozu ein Rangrücktritt dient
  7. 07Vom Bankangebot bis zur letzten Rate: fünf Schritte für dein Gesellschafterdarlehen

Ein Gesellschafterdarlehen ist Geld, das du deiner GmbH oder UG leihst, statt es als Eigenkapital einzuzahlen. Die Gesellschaft schuldet es dir zurück und zahlt dir Zinsen, die ihren Gewinn mindern. Bei dir sind die Zinsen Kapitalerträge, und ab 10 % Beteiligung gilt dafür dein persönlicher Steuersatz. Damit das Finanzamt die Zinsen anerkennt, sollte der Vertrag vor der Auszahlung stehen und genau so gelebt werden. Und wird die Gesellschaft insolvent, kommt deine Forderung erst nach denen der übrigen Gläubiger.

Was vor der ersten Überweisung im Vertrag stehen muss

Eine Form schreibt das Gesetz für diesen Vertrag nicht vor. Die Schriftform für Verbraucherkredite gilt nur, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher Geld leiht (§ 491 Abs. 2, § 492 Abs. 1 BGB), und hier ist es umgekehrt.

Steuerlich ist eine mündliche Abmachung trotzdem ein Risiko. Das Finanzamt misst Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter an der verdeckten Gewinnausschüttung, kurz vGA, die das Einkommen der Gesellschaft nicht mindern darf (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Bei einem beherrschenden Gesellschafter, meist also mit Stimmenmehrheit, nimmt die Verwaltung eine vGA in der Regel schon dann an, wenn die Abrede nicht wirksam, eindeutig und vorab getroffen wurde oder anders gezahlt wird als vereinbart (R 8.5 Abs. 2 KStR). Was rückwirkend vereinbart wird, zählt steuerlich nicht (H 8.5 KStH). Für dein Darlehen folgt daraus: schriftlich, mit Datum und Unterschriften, bevor Geld fließt.

Punkt im Vertrag
Was drinstehen sollte
Warum
Betrag und Auszahlung
Summe, Konto, Tag der Überweisung
zeigt, was geliehen ist und ab wann Zinsen laufen
Zins
ein fester Satz pro Jahr, keine Spanne
nur eine eindeutige Abrede hält beim beherrschenden Gesellschafter
Zinstermine
monatlich, vierteljährlich oder jährlich
ohne Abrede sind Zinsen jeweils nach Ablauf eines Jahres fällig (§ 488 Abs. 2 BGB)
Laufzeit und Tilgung
Raten mit Datum oder ein fester Rückzahlungstag
sonst wird es erst nach Kündigung mit drei Monaten Frist fällig (§ 488 Abs. 3 BGB)
Sicherheiten
welche, falls es eine gibt
eine Sicherheit aus den letzten zehn Jahren vor dem Insolvenzantrag ist anfechtbar (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
Unterschriften
für die Gesellschaft ein anderer Geschäftsführer, der allein vertreten darf
mehrere Geschäftsführer vertreten sonst nur gemeinsam (§ 35 Abs. 2 GmbHG), und ein Vertrag mit sich selbst braucht eine Gestattung (§ 181 BGB)

Welcher Zins passt

Einen gesetzlichen Satz für Gesellschafterdarlehen gibt es nicht. Maßstab ist, was ein fremder Kreditgeber der Gesellschaft für denselben Betrag, dieselbe Laufzeit und dieselben Sicherheiten berechnen würde. Am besten belegt das ein schriftliches Angebot eurer Bank. Durchschnittswerte für neue Bankkredite an Unternehmen veröffentlicht die Bundesbank in ihrer MFI-Zinsstatistik.

Riskant ist in dieser Richtung nur ein zu hoher Zins: Einen außergewöhnlich hohen Satz werten die amtlichen Hinweise als vGA (H 8.5 KStH), und der überhöhte Teil mindert das Einkommen der Gesellschaft nicht. Ein niedriger Zins oder gar keiner ist keine vGA, denn die Gesellschaft verliert dadurch nichts. Eine Einlage entsteht auch nicht: Der Zinsvorteil zählt zu den Nutzungsvorteilen, die sich nicht einlegen lassen (H 8.9 KStH). Und für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 enden, muss sie ein zinsloses Darlehen in der Steuerbilanz nicht mehr abzinsen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3, § 52 Abs. 12 EStG).

Was die Zinsen bei der GmbH oder UG bewirken

Für die GmbH oder UG sind deine Zinsen Betriebsausgaben wie die eines Bankkredits (§ 8 Abs. 1 KStG, § 4 Abs. 4 EStG). Sie senken ihr Einkommen und damit auch den Gewerbeertrag (§ 7 GewStG).

Bei der Gewerbesteuer kommt ein Teil wieder hinzu, aber erst bei großen Beträgen. § 8 Nr. 1 GewStG addiert Schuldzinsen und die Finanzierungsanteile von Mieten, Leasingraten und Lizenzen; von dem Teil dieser Summe, der 200.000 € übersteigt, zählt ein Viertel zum Gewerbeertrag. Wie das mit Hebesatz und Messbetrag zusammenwirkt, rechnet der Beitrag zu den GmbH-Steuern vor.

In der Bilanz steht das Darlehen als Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern, in der Regel gesondert ausgewiesen oder im Anhang genannt (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Was die Bilanzpflicht sonst verlangt, steht unter GmbH-Buchhaltung.

Warum ab 10 % Beteiligung dein eigener Steuersatz gilt

Gibst du das Darlehen aus deinem Privatvermögen, sind die Zinsen Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Dafür gälte normalerweise der Abgeltungsteuersatz von 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG). § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG nimmt Zinsen davon aus, die eine Kapitalgesellschaft an einen Anteilseigner mit mindestens 10 % zahlt, soweit sie bei ihr Betriebsausgaben sind. Dann gilt dein persönlicher Satz. Leiht stattdessen ein Angehöriger von dir das Geld, führt die Verwandtschaft allein bei ihm noch nicht zum persönlichen Satz (Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Mai 2014, VIII R 31/11).

Das hat zwei Seiten, denn das Gesetz schließt dafür § 20 Abs. 6 und 9 EStG aus: kein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €, dafür deine tatsächlichen Werbungskosten. Hast du das Geld für das Darlehen selbst mit einem Kredit finanziert, sind dessen Zinsen Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG).

Kapitalertragsteuer behält die Gesellschaft nicht ein. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG verlangt sie bei solchen Zinsen nur für eingetragene oder verbriefte Forderungen oder wenn eine inländische Bank oder ein vergleichbares Institut die Zinsen zahlt. Ein Darlehensvertrag mit der eigenen UG ist keins von beiden. Du gibst die Zinsen deshalb selbst in deiner Einkommensteuererklärung an (§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG).

Merke

Ab 10 % Beteiligung sind die Zinsen gewöhnliches Einkommen zu deinem persönlichen Satz, und niemand führt vorab Steuer für dich ab. Den Steueranteil legst du selbst zurück.

Anders als eine Ausschüttung kommt der Zins aus Gewinn, den die Gesellschaft noch nicht versteuert hat. Wie sich Gehalt, Ausschüttung und Darlehen im Vergleich besteuern, steht bei Geld aus der GmbH entnehmen.

Mirja und Norbert: 20.000 € für die Frühjahrsware

BeispielMirja und Norbert, UG für Sportartikel in Dortmund

Mirja und Norbert halten je 50 % an ihrer UG, die in Dortmund Sportartikel verkauft, und führen beide die Geschäfte. Für die Frühjahrsware leiht Norbert der UG 20.000 € aus seinem Ersparten. Am 20. Februar 2026 unterschreiben sie den Vertrag; für die UG unterschreibt Mirja, die laut Gesellschaftsvertrag allein vertreten darf:

  • Betrag: 20.000 €, überwiesen am 1. März 2026
  • Zins: 6 % im Jahr, eine Annahme für dieses Beispiel und kein Richtwert; ein schriftliches Angebot der Hausbank über denselben Betrag zu 6,5 % liegt bei
  • Zinsen am Monatsende per Dauerauftrag: 20.000 € × 6 % ÷ 12 = 100 €
  • Tilgung in vier Raten zu 5.000 €, jeweils am 28. Februar 2027, 2028, 2029 und 2030; danach Zinsen auf die Restschuld
  • keine Sicherheiten, kein Rangrücktritt

Ob Norbert mit 50 % beherrschend ist, hängt an weiteren Umständen; die strengen Regeln halten sie trotzdem ein.

Von März bis Dezember 2026 zahlt die UG 10 × 100 € = 1.000 € Zinsen, die ihren Gewinn senken. Dortmunds Hebesatzsatzung setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz für 2026 auf 485 % fest. Vereinfacht nur auf die Zinsen gerechnet:

Steuerwirkung bei der UG für 2026
Betrag
Zinsaufwand
1.000,00 €
weniger Körperschaftsteuer, 15 %
150,00 €
weniger Solidaritätszuschlag, 5,5 % von 150 €
8,25 €
weniger Gewerbesteuer, 1.000 € × 3,5 % × 485 %
169,75 €
Ersparnis zusammen (150 + 8,25 + 169,75)
328,00 €

Hinzugerechnet wird bei der Gewerbesteuer nichts: Die Zinsen liegen auch zusammen mit dem Anteil der Ladenmiete weit unter 200.000 €.

Bei Norbert kommen die 1.000 € ohne Steuerabzug an; er trägt sie in seine Einkommensteuererklärung 2026 ein. Mit 50 % Beteiligung gilt sein persönlicher Satz, ohne Sparer-Pauschbetrag, und Werbungskosten hat er keine. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 % kostet ihn das 300 € Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht eingerechnet.

Bleibt der schlechte Fall. Die erste Rate von 5.000 € geht am 28. Februar 2027 an Norbert. Angenommen, die UG stellt am 10. Januar 2028 Insolvenzantrag, und das Verfahren wird eröffnet. Die Jahresfrist beginnt dann am 10. Januar 2027 (§ 139 Abs. 1 InsO), die Rate liegt darin. Der Verwalter kann sie anfechten, und Norbert zahlt die 5.000 € an die Insolvenzmasse zurück (§ 135 Abs. 1 Nr. 2, § 143 Abs. 1 InsO). Seine Forderung lebt wieder auf (§ 144 Abs. 1 InsO), aber wie die übrigen 15.000 € nur im Nachrang. Die Ausnahme für kleine Beteiligungen hilft ihm nicht: 50 % und Geschäftsführer. Bei einem Antrag am 1. März 2028 begänne die Frist am 1. März 2027: Für § 135 InsO läge die erste Rate knapp außerhalb, die zweite vom 28. Februar 2028 innerhalb.

ZeitleisteWarum die erste Rate anfechtbar wäre
  1. Darlehensvertrag unterschrieben
  2. 20.000 € an die UG überwiesen
  3. Beginn der Jahresfrist, vom Antrag am 10.01.2028 zurückgerechnet
  4. erste Rate von 5.000 € an Norbert
  5. angenommener Insolvenzantrag: die Rate liegt in der Jahresfrist

In der Insolvenz: Nachrang, Anfechtung und die Ausnahme für kleine Beteiligungen

Die Kapitalbindung des GmbH-Gesetzes steht einer Rückzahlung nicht im Weg, § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG nimmt Gesellschafterdarlehen ausdrücklich aus. Eine Grenze setzt § 15b Abs. 5 InsO: Führt eine Zahlung an Gesellschafter zwangsläufig in die Zahlungsunfähigkeit, müssen die Geschäftsführer sie erstatten, sofern das bei sorgfältiger Prüfung erkennbar war.

Im Insolvenzverfahren gilt dann:

Regel
Was sie für dich bedeutet
Grundlage
Nachrang
Deine Rückzahlungsforderung kommt erst nach allen übrigen Insolvenzgläubigern dran, ebenso Geschäfte, die einem Darlehen wirtschaftlich entsprechen
§ 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 InsO
Anfechtung von Tilgungen
Was dir im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach zurückgezahlt wurde, kann der Verwalter zurückfordern
§ 135 Abs. 1 Nr. 2, § 143 InsO
Anfechtung von Sicherheiten
Eine Sicherheit für dein Darlehen, bestellt in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag oder danach, ist anfechtbar
§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Achtung

Die Jahresfrist in § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO setzt keine Krise voraus. Auch eine Rate, die in einer guten Phase genau nach Vertrag floss, kann der Verwalter zurückholen, wenn binnen eines Jahres der Insolvenzantrag kommt.

Wer nicht Geschäftsführer ist und mit 10 % oder weniger am Haftkapital beteiligt ist, fällt nicht unter den Nachrang (§ 39 Abs. 5 InsO) und über § 135 Abs. 4 InsO auch nicht unter diese Anfechtung.

Wozu ein Rangrücktritt dient

Bei einer GmbH oder UG ist auch die Überschuldung ein Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1 InsO): Das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr, und eine Fortführung in den nächsten zwölf Monaten ist nicht überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 Satz 1 InsO). In dieser Rechnung zählt dein Darlehen als Schuld, obwohl es im Verfahren ohnehin nachrangig wäre.

Herausnehmen lässt es sich mit einer Vereinbarung, nach der deine Forderung im Insolvenzverfahren hinter alle Forderungen aus § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurücktritt (§ 19 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der gesetzliche Nachrang reicht also nicht, der Rücktritt muss eine Stufe dahinter liegen.

Den Wortlaut sollte eine Kanzlei aufsetzen, auch wegen der Steuer. Muss die Gesellschaft laut Vereinbarung nur aus künftigen Gewinnen oder einem Liquidationsüberschuss zahlen, darf sie die Verbindlichkeit in der Steuerbilanz nicht mehr ansetzen (§ 5 Abs. 2a EStG; Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. November 2011, I R 100/10). Der Wegfall erhöht ihren Gewinn; ausgeglichen wird er nur durch eine Einlage in Höhe des Teils deiner Forderung, der noch werthaltig ist (Urteil vom 10. August 2016, I R 25/15). Darf sie auch aus sonstigem freiem Vermögen zahlen, bleibt die Verbindlichkeit stehen (Urteil vom 19. August 2020, XI R 32/18).

Vom Bankangebot bis zur letzten Rate: fünf Schritte für dein Gesellschafterdarlehen

  1. Hol ein schriftliches Kreditangebot deiner Bank für Betrag und Laufzeit ein und vereinbare keinen höheren Zins.
  2. Unterschreibt den Vertrag vor der Überweisung: Betrag, Auszahlungstag, fester Zins, Zinstermine, Tilgungsplan. Für die Gesellschaft unterschreibt ein anderer Geschäftsführer, der allein vertreten darf; sonst brauchst du die Befreiung von § 181 BGB.
  3. Zahlt genau nach Plan, am einfachsten per Dauerauftrag, und bucht das Darlehen als Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern. enno sortiert nachts Bank und Belege und liefert der Kanzlei einen DATEV-Export, der Vertrag gehört als Beleg dazu.
  4. Trag die Zinsen in deine Einkommensteuererklärung ein, leg die Steuer darauf zurück und heb Belege für Werbungskosten auf.
  5. Vor jeder Rückzahlung in einer engen Phase prüft ihr die Zahlungsfähigkeit und denkt an die Jahresfrist. Ob Darlehen oder Einlage besser passt und ob ihr einen Rangrücktritt braucht, klärst du im Einzelfall mit deiner Steuerkanzlei, insolvenzrechtliche Fragen mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 38 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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