Belege nachreichen beim Finanzamt: vom Brief bis zum Upload, mit Frist und Dateigrenzen

Belege nachreichen beim Finanzamt: was du schickst, welcher ELSTER-Weg passt, welche Dateigrenzen gelten und was passiert, wenn die Frist verstreicht.

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Thema
Finanzamt & Nachholen
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Belege schickst du in der Regel erst auf Anforderung: Die EÜR geht als Datensatz ans Finanzamt, Unterlagen legst du vor, wenn es sie verlangt (§ 97 Abs. 1 AO).
  • In ELSTER heißt der Weg „Belegnachreichung zur Steuererklärung“; laut Anleitung zum Formular gehen bis zu 20 Anhänge mit je höchstens 10 MB und zusammen 36,91 MB.
  • Eine Frist, die das Finanzamt gesetzt hat, kann es verlängern, auch rückwirkend (§ 109 Abs. 1 AO); bei einer Frist nach § 364b AO im Einspruch muss der Antrag dafür vor Ablauf eingehen.
  • Wer nicht antwortet, riskiert, dass eine Ausgabe im Bescheid fehlt oder geschätzt wird (§ 162 AO); gegen den Bescheid bleibt ein Monat für den Einspruch.
Illustration: Dokumentenscanner mit geöffnetem Deckel und einem leeren Blatt, daneben ein kleiner Papierstapel mit Foldback-Klammer und ein Laptop
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Vorhalten statt beilegen: warum die Frage erst jetzt kommt
  2. 02Was im Schreiben steht und was du dir daraus notierst
  3. 03Welche Anforderung auf welchem Weg zurückgeht
  4. 04Hochladen in ELSTER: Formular, Format und Dateigrenzen
  5. 05Frist verstrichen, nichts geschickt: was dann folgt
  6. 06Cosimas Anforderung: Rechner und Arbeitszimmer
  7. 07Bis zum Datum im Brief: die Nachreichung in sechs Schritten

Fordert das Finanzamt Belege an, schickst du Kopien genau der genannten Unterlagen bis zu dem Datum im Schreiben. Der direkte Weg ist das ELSTER-Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“, jeder Beleg als PDF. Reicht die Zeit nicht, bittest du vor Ablauf um mehr Zeit. Wer gar nicht reagiert, muss damit rechnen, dass der Posten im Bescheid fehlt oder geschätzt wird.

Vorhalten statt beilegen: warum die Frage erst jetzt kommt

Deine Anlage EÜR übermittelst du als Datensatz (§ 60 Abs. 4 EStDV), ohne einen einzigen Beleg. Die Belege bleiben bei dir, Buchungsbelege acht Jahre lang (§ 147 Abs. 3 AO). Vorlegen musst du Bücher, Aufzeichnungen und andere Urkunden, sobald das Finanzamt es verlangt (§ 97 Abs. 1 AO), und bei der Aufklärung mitwirken musst du ohnehin (§ 90 Abs. 1 AO). Die Finanzverwaltung NRW nennt das den Wechsel von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht. Bei Spendenbescheinigungen steht das „auf Verlangen“ sogar wörtlich in der Verordnung (§ 50 Abs. 8 EStDV).

Von dir aus schickst du also grundsätzlich nichts. Das ELSTER-Merkblatt zum Umgang mit Belegen sagt es ausdrücklich: Belege zur Einkommensteuererklärung nur dann, wenn Formular oder Ausfüllhilfe darauf hinweisen oder das Finanzamt dich auffordert. Anlass für eine Anforderung können laut sächsischer Finanzverwaltung Ausgaben sein, die du zum ersten Mal ansetzt. Bei allem, was neu, einmalig, außergewöhnlich oder steuerlich gewichtig ist, kann es sich nach Ansicht der Finanzverwaltung NRW lohnen, Belege gleich mitzuschicken oder in ELSTER zu verknüpfen. Ein Rechner für mehrere tausend Euro oder ein neues Arbeitszimmer kann so ein Fall sein.

Was im Schreiben steht und was du dir daraus notierst

Bevor du etwas hochlädst, zieh vier Angaben aus dem Brief:

  1. Welche Unterlagen: Das Finanzamt nennt Posten und Belege. Schick genau diese. Braucht ein Posten eine Erklärung, schreib ein paar Sätze dazu.
  2. Bis wann: Steht ein Datum im Schreiben, gilt dieses. Eine Frist, die das Finanzamt gesetzt hat, kann es verlängern, auch nachdem sie abgelaufen ist (§ 109 Abs. 1 AO). Bitte trotzdem vorher darum und nenn einen Grund, etwa dass ein Lieferant dir erst eine Kopie schicken muss.
  3. Für welches Verfahren: Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Einspruch. Davon hängt der Weg ab. Das Schreiben muss dir außerdem sagen, ob die Unterlagen für deine eigene Steuer gebraucht werden oder für die eines anderen (§ 97 Abs. 1 Satz 2 AO).
  4. Steuernummer und Datum des Schreibens: Beides gehört in deine Antwort, damit sie beim richtigen Vorgang landet.

Den „Antrag auf Fristverlängerung“ beschreibt ELSTER nur für die Abgabe von Steuererklärungen. Für mehr Zeit bei einer Beleganforderung bietet sich deshalb die „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ an, die ELSTER auch für formlose Anträge vorsieht. Wie ein Anruf vorab und der schriftliche Antrag zusammenspielen, zeigt Finanzamt anrufen.

Achtung

Kommt die Anforderung in einem Einspruchsverfahren mit einer Frist nach § 364b AO, bleibt im Einspruch unberücksichtigt, was danach eingeht (§ 364b Abs. 2 AO). Auf diese Folge muss das Schreiben ausdrücklich hinweisen (§ 364b Abs. 3 AO). Verlängern kann das Finanzamt eine solche Frist laut Anwendungserlass nur, wenn dein Antrag vor Ablauf eingeht. Danach hilft allein die Wiedereinsetzung, und die setzt voraus, dass dich kein Verschulden trifft (§ 110 AO).

Welche Anforderung auf welchem Weg zurückgeht

Die Übersicht gilt für Rückfragen per Brief; in einer Betriebsprüfung gelten eigene Regeln.

Das Finanzamt verlangt
Was du schickst
Weg
Rechnung zu einer Ausgabe, die als PDF kam
das PDF, so wie es ankam
Belegnachreichung zur Steuererklärung
Papierbeleg, etwa Quittung oder Kassenbon
Scan oder Foto, als PDF gespeichert
Belegnachreichung zur Steuererklärung
E-Rechnung
ZUGFeRD: das PDF, wie es ankam; XRechnung: siehe unten
Belegnachreichung, Abschnitt „5 - Anhänge“
Beleg, den du nicht mehr hast
Kopie vom Aussteller; erst wenn es keine gibt, Eigenbeleg mit Kontoauszug und einem Satz, warum
Belegnachreichung zur Steuererklärung
Belege zu einer Umsatzsteuer-Voranmeldung
die Belege als PDF
Sonstige Nachricht an das Finanzamt
Belege, wenn du kein ELSTER-Konto hast
bis zu fünf PDF-Anhänge
ELSTER-Kontaktformular für steuerliche Fragen

Die Zeile zur Voranmeldung hat einen Grund: Über die Belegnachreichung lassen sich nach Auskunft der sächsischen Finanzverwaltung keine Belege zu Voranmeldungen einreichen. Wo die Kopie eines verlorenen Belegs meistens liegt und wann ein Eigenbeleg reicht, steht in Belege verloren, was tun?; sag dem Finanzamt offen, was fehlt und was du stattdessen schickst. Fremdsprachige Rechnungen, etwa von einem Softwareanbieter im Ausland, gehen hoch, wie sie sind. Verlangt das Finanzamt eine Übersetzung, musst du sie unverzüglich nachliefern (§ 87 Abs. 2 AO).

Merke

Das Schreiben bestimmt, was du schickst und bis wann. Um mehr Zeit bittest du vor dem Datum, nicht danach.

Hochladen in ELSTER: Formular, Format und Dateigrenzen

In Mein ELSTER findest du das Formular unter „Formulare & Leistungen“, „Alle Formulare“, Gruppe „Anträge und Nachrichten“, Eintrag „Belegnachreichung“. Die Anleitung zum Formular auf elster.de nennt für Anhänge diese Grenzen (Stand September 2026):

Grenze
Wert
Anzahl
höchstens 20 Anhänge
Größe je Anhang
höchstens 10 MB
Größe aller Anhänge zusammen
höchstens 36,91 MB
Seiten je Anhang
höchstens 200 PDF-Seiten

Tückisch ist die Seitengrenze: Einen längeren Anhang löscht ELSTER ohne Rückmeldung. Die sächsische Finanzverwaltung nennt auf ihrer Seite teils strengere Werte, bei den Seiten nur 100; ein langes Dokument teilst du deshalb besser auf. Als Format lässt Sachsen ausdrücklich nur PDF zu, ein Handyfoto im JPG-Format speicherst du also vorher als PDF.

E-Rechnungen

Für E-Rechnungen, die das Finanzamt anfordert, nennt das Bundesfinanzministerium ausdrücklich die Belegnachreichung, mit der Datei im Abschnitt „5 - Anhänge“. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF und geht so hoch, wie sie ankam. Ob das Formular auch eine reine XRechnung als XML-Datei annimmt, sagt das Ministerium nicht, und Sachsen lässt für Anhänge nur PDF zu. Lehnt das Formular deine XML-Datei ab, frag unter der Nummer im Schreiben, in welcher Form das Finanzamt sie haben will. In deinem Archiv bleibt die XML-Datei das Original, wie Belege digitalisieren erklärt.

Ohne ELSTER-Konto, per E-Mail oder per Post

Auch ohne Registrierung erreichst du dein Finanzamt über das ELSTER-Kontaktformular für steuerliche Fragen; die bayerischen Finanzämter verweisen ausdrücklich darauf. Laut Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz passen an eine solche Nachricht bis zu fünf Anhänge im PDF-Format.

Eine E-Mail-Adresse für Steuerfälle gibt es zumindest in NRW nicht, nur das Kontaktformular. Per E-Mail antworten die Finanzämter dort nur mit deiner schriftlichen Einwilligung. Der Grund ist das Steuergeheimnis: Es verlangt eine sichere Verschlüsselung, und die bietet eine E-Mail in der Regel nicht.

Per Post gehen nur Kopien raus. Die Finanzverwaltung NRW bittet, sie als Kopie zu kennzeichnen und weder zu tackern noch mit Klebezetteln zu versehen. In Rheinland-Pfalz werden Papierbelege gescannt und danach vernichtet, und das Finanzamt Freiburg-Stadt sieht keine Rücksendung vor.

Ob Upload oder Brief: Ein kurzes Anschreiben mit Steuernummer, dem Datum des Schreibens und einer Liste der Anlagen sorgt dafür, dass alles beim richtigen Vorgang landet.

VorlageAnschreiben zur Belegnachreichung
[Dein Name]
[Deine Anschrift]

Finanzamt [Ort]
Steuernummer: [Steuernummer]
[Ort], [Datum]

[Steuerart] [Jahr]: Ihr Schreiben vom [Datum des Schreibens]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom [Datum des Schreibens] haben Sie Unterlagen zu [Posten] angefordert. Anbei erhalten Sie Kopien der angeforderten Unterlagen:

1. [Dateiname oder Bezeichnung], zu [Posten]
2. [Dateiname oder Bezeichnung], zu [Posten]

Erläuterung zu [Posten]: [ein oder zwei Sätze, etwa wofür die Ausgabe war]

[Nur wenn ein Beleg fehlt:] Die Rechnung über [Posten] liegt mir nicht mehr vor. Stattdessen liegt [eine Kopie des Ausstellers oder ein Eigenbeleg mit dem Kontoauszug der Zahlung] bei.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.

Frist verstrichen, nichts geschickt: was dann folgt

Die Finanzverwaltung NRW zählt auf, was bei fehlender Mitwirkung möglich ist: Das Finanzamt kann dich zur mündlichen Auskunft ins Amt bestellen oder ein Zwangsgeld festsetzen. Kann es den Sachverhalt trotzdem nicht klären, schätzt es (§ 162 Abs. 1 und 2 AO). Für Tatsachen, die deine Steuer senken, trägst du nach derselben Quelle die Beweislast. Eine Betriebsausgabe ohne Beleg kann im Bescheid also schlicht fehlen.

Stand
Was du jetzt tust
Datum verstrichen, noch kein Bescheid
sofort nachreichen und die Verspätung in einem Satz erklären; die Frist kann auch rückwirkend verlängert werden (§ 109 Abs. 1 Satz 2 AO)
Bescheid da, Posten fehlt oder ist geschätzt
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen, die Belege als Beweismittel nennen und mitschicken (§ 355 Abs. 1, § 357 Abs. 3 AO)
Einspruchsfrist vorbei
nur noch enge Wege, beschrieben unter Einspruchsfrist verpasst
Frist nach § 364b AO im Einspruch verpasst
nur mit Wiedereinsetzung, wenn dich kein Verschulden trifft (§ 110 AO)

Cosimas Anforderung: Rechner und Arbeitszimmer

BeispielCosima, Grafikbüro in Nürnberg

Cosima entwirft Logos und Verpackungen, in einem Zimmer ihrer Mietwohnung in Nürnberg; einen anderen Arbeitsplatz hat sie nicht. Ihre Einkommensteuererklärung 2025 mit Anlage EÜR hat sie am Montag, 29. Juni 2026, über ELSTER übermittelt. Zwei Posten darin sind neu:

Posten in der EÜR 2025
Betrag
Computertechnik vom 14. März 2025, netto, da sie keine Kleinunternehmerin ist: Workstation 3.100 €, Monitor 800 €, Grafiktablett 300 €, im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben
4.200 €
Arbeitszimmer als Mittelpunkt ihrer Arbeit: 14 von 70 m² sind 20 % von 14.260 € für Miete, Nebenkosten und Strom
2.852 €
Summe
7.052 €

Am Montag, 7. September 2026, liegt ein Brief ihres Finanzamts vom Mittwoch, 2. September 2026, im Kasten: Einkommensteuer 2025, Unterlagen für ihre eigene Besteuerung, bitte bis Freitag, 2. Oktober 2026. Verlangt werden die Rechnung über die Computertechnik und zum Arbeitszimmer ein Grundriss mit Flächen, der Mietvertrag, Nebenkosten- und Stromabrechnung sowie eine kurze Beschreibung, was sie im Zimmer arbeitet und ob ihr ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Kontoauszüge und Kundenrechnungen will das Finanzamt nicht, sie bleiben im Ordner.

Am Montag, 21. September, stellt sie die Dateien zusammen:

Datei
Herkunft
Seiten
Größe
01_Rechnung_Computertechnik.pdf
PDF aus dem Kundenkonto des Händlers, unverändert
2
0,4 MB
02_Grundriss_Wohnung.pdf
Handyfoto aus dem Mietvertrag, als JPG 4,6 MB, in PDF umgewandelt
1
1,2 MB
03_Mietvertrag.pdf
Scan in Graustufen
16
3,6 MB
04_Nebenkostenabrechnung.pdf
Scan des Briefs der Vermieterin
3
0,8 MB
05_Stromrechnung_2025.pdf
PDF aus dem Kundenportal, unverändert
2
0,3 MB
06_Erlaeuterung_Arbeitszimmer.pdf
eine Seite mit Steuernummer, Bezug auf das Schreiben vom 2. September, Tätigkeit, Flächen und Kostenaufstellung
1
0,1 MB
zusammen
6 Dateien
25
6,4 MB

Der erste Scan des Mietvertrags war in Farbe und 21,5 MB groß, mehr als doppelt so viel, wie ein Anhang haben darf. In Graustufen sind es 3,6 MB. Dann passt alles: 6 von höchstens 20 Dateien, die größte mit 3,6 MB unter 10 MB, zusammen 0,4 + 1,2 + 3,6 + 0,8 + 0,3 + 0,1 = 6,4 MB unter 36,91 MB, die längste mit 16 Seiten weit unter jeder Seitengrenze, jede Datei ein PDF.

Am Dienstag, 22. September 2026, zehn Tage vor Fristende, schickt sie die sechs PDFs über die Belegnachreichung ab und notiert Datum und Dateiliste.

Angenommen, ihr Einkommensteuerbescheid 2025 ist auf Montag, 2. November 2026, datiert und geht am selben Tag zur Post. Dann gilt er am vierten Tag danach als bekannt gegeben, am Freitag, 6. November 2026. Ein Monat später wäre Sonntag, der 6. Dezember, also endet die Einspruchsfrist am Montag, 7. Dezember 2026 (§ 108 Abs. 3 AO). Zeigen die Bescheiddaten in ELSTER bei Abschreibung und Arbeitszimmer keine Abweichung, hat der Upload seinen Zweck erfüllt: An ihm hingen 7.052 € Betriebsausgaben.

ZeitleisteCosimas Anforderung, vom Brief bis zum Ende der Einspruchsfrist
  1. Erklärung 2025 mit Anlage EÜR übermittelt
  2. Schreiben des Finanzamts
  3. der Brief liegt im Kasten
  4. sechs PDFs über die Belegnachreichung abgeschickt
  5. Frist aus dem Schreiben
  6. angenommenes Bescheiddatum, der Bescheid geht zur Post
  7. der Bescheid gilt als bekannt gegeben
  8. Ende der Einspruchsfrist

Bis zum Datum im Brief: die Nachreichung in sechs Schritten

  1. Lies den Brief und notier Unterlagen, Datum, Verfahren, Steuernummer und das Datum des Schreibens.
  2. Reicht die Zeit nicht, bitte vor dem Datum um Verlängerung, mit Grund und einem konkreten neuen Datum, zum Beispiel über die „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“.
  3. Such nur die verlangten Unterlagen heraus. Fehlt einer, fordere eine Kopie beim Aussteller an; ein Eigenbeleg kommt erst danach.
  4. Speichere jede Unterlage als PDF mit sprechendem Namen und prüf die Grenzen: höchstens 20 Dateien, 10 MB je Datei, 36,91 MB zusammen. Lange Dokumente teilst du auf.
  5. Leg eine Seite Erläuterung mit Steuernummer und dem Datum des Schreibens dazu und lade alles über die Belegnachreichung zur Steuererklärung hoch.
  6. Notier Versanddatum und Dateiliste. Einen Termin für den Bescheid setzt die Abgabenordnung nicht; kommt er, zeigt dir die optionale Bescheiddatenabholung in ELSTER Abweichungen, und ein Einspruch muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe eingehen.

Schritt 3 geht schneller, wenn jeder Beleg schon während des Jahres an seiner Buchung hängt. Dabei hilft enno: Es gleicht Buchungen mit Belegen ab und sortiert Bank und Belege über Nacht. Welche Unterlagen ans Finanzamt gehen, entscheidest du, und hochladen musst du sie selbst.

Für die nächste Erklärung: In Mein ELSTER kannst du Belege schon beim Ausfüllen mit dem passenden Eingabefeld verknüpfen; nachreichen musst du sie dann laut Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz nicht mehr. Geht es um hohe Beträge oder verstehst du nicht, was das Finanzamt an einem Posten bezweifelt, lass das Schreiben von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater lesen, bevor du antwortest.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 23 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 23 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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